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Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante

Diese Förderungen können Bauherren und Eigentümer in Anspruch nehmen

Wärmepumpen bieten eine nachhaltige und energieeffiziente Lösung zur Beheizung von Wohngebäuden und sind damit eine attraktive Option für Bauherren und Hauseigentümer. Angesichts der steigenden Energiekosten und des wachsenden Bewusstseins für den Klimaschutz sind Wärmepumpen zu einer nachhaltigen Alternative für die Wärmeversorgung geworden.

Wie Wärmepumpe. Der größte Anteil liegt bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Hier wurde bis 2022 in 60,6 Prozent der Gebäude eine Wärmepumpe als primäres Heizsystem eingebaut. Auch in Bestandsbauten lohnt sich das Nachrüsten einer Wärmepumpe nach der Meinung von Energieberatern in den meisten Fällen. Fast jedes Gebäude ist grundsätzlich dafür geeignet, auf ein Heizsystem mit Wärmepumpe umgestellt zu werden. In den meisten Bestandsbauten sind dafür noch nicht einmal umfangreiche Umbaumaßnahmen in der Dämmung oder der Baustruktur erforderlich. Selbst im Altbau ist das Umrüsten auf eine Wärmepumpe meist eine sinnvolle Investition. 

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und auch Privathaushalte stärker auf dem Weg zum klimaneutralen Wohnen zu unterstützen, hat die Bundesregierung vielfältige Fördermöglichkeiten geschaffen, die Bauherren und Eigentümer hinsichtlich der Investitionskosten für eine Wärmepumpe zu entlasten. Damit können je nach gegebenen Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für die Installation des zukunftssicheren Heizsystems gefördert werden. 

Bessere Förderung durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit der stärkeren Einbindung von Wärmepumpen in die Versorgung mit Heizwärme von Neu- und Bestandsbauten ist Deutschland auf dem Weg, ein wichtiges Klimaziel zu erreichen. Zum 1. Januar 2024 ist die neueste Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Darin ist unter anderem festgesetzt, dass künftig nur noch Heizsysteme in Neubauten verwendet werden, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies ist der nächste Schritt auf dem Weg zu Klimaziel, nach dem bis zum Jahr 2045 alle Gebäude in Deutschland vollständig mit Heizungen versehen sein müssen, die nur noch aus erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Um die Mitwirkung der Bevölkerung auf dem Weg zum Heizen mit erneuerbaren Energien zu stärken, sieht das neue GEG umfangreiche Anpassungen und Verbesserungen im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen vor. Für Bauherren und Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe installieren möchten, bieten die neuen Regelungen erhebliche Vorteile.

Das sind die wesentlichen Anpassungen im GEG zum 1. Januar 2024:

  1. Die Förderquote wird erhöht.
    Die Reform sieht eine Erhöhung der Förderquoten für den Einsatz von Wärmepumpen vor, insbesondere für Neubauten und umfassende Sanierungen. So wurde der maximale Fördersatz für den Austausch alter Heizsysteme gegen eine Wärmepumpe auf bis zu 50% der förderfähigen Kosten angehoben. Dies macht den Umstieg auf umweltfreundlichere Technologien finanziell noch attraktiver.

  2. Die Förderfähigkeit wird auf hybride Systeme erweitert
    Neu ist auch die erweiterte Förderung für hybride Wärmepumpensysteme, die mehrere Energiequellen kombinieren. Dazu zählen zum Beispiel Wärmepumpen, die ihre Energie aus Solarthermie beziehen. Diese hybriden Systeme werden nach der Reform stärker gefördert, da sie besonders effizient arbeiten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter reduzieren

  3. Das Antragsverfahren wird vereinfacht
    Um den Zugang zu den Fördermitteln zu erleichtern, wurde das Antragsverfahren vereinfacht und digitalisiert. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Anträge und verkürzt die Wartezeiten erheblich. Für viele Maßnahmen ist es nun möglich, die Anträge online einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen digital zu übermitteln. Durch niedrigere Verwaltungshürden soll Bürgern der Wechsel in zukunftsfähige und nachhaltige Versorgungssysteme erleichtert werden.

  4. Bonus für niedrige Einkommensgruppen
    Eine wichtige Neuerung der GEG-Reform ist die Einführung eines zusätzlichen Bonus für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Dieser Bonus kann bis zu 10 Prozent zusätzlich zur regulären Förderung betragen und soll finanzschwachen Haushalten den Zugang zu moderner, effizienter Heiztechnologie erleichtern. Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass geringverdienende Haushalte von der Möglichkeit ausgeschlossen bleiben, klimafreundlich zu leben und vom Einsparpotenzial nachhaltiger Energiesysteme zu profitieren. 

Mit den neuen Rahmenbedingungen des Gebäudeenergiegesetzes wird die Umrüstung auf Heizenergie durch eine Wärmepumpe finanziell wirtschaftlich noch attraktiver. So ist der Wechsel zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit einer geringeren finanziellen Belastung möglich. Verbraucher können für ihr Bauvorhaben oder ihre Sanierung eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen. 

Diese Förderprogramme können Bauherren und Eigentümer für ihre Wärmepumpe nutzen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eines der zentralen Förderprogramme der Bundesregierung zur Unterstützung energieeffizienter Maßnahmen im Gebäudebereich. Um die Förderung im Rahmen der BEG in Anspruch zu nehmen, müssen die Wärmepumpe und deren Installation den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Drei Fördervarianten stehen zur Verfügung:

  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    Diese Förderung richtet sich an Hauseigentümer und Bauherren, die einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung umsetzen möchten. Darunter fällt auch die Installation einer Wärmepumpe.
    Förderungsberechtigt können einen direkten Zuschuss für die Anschaffung und die Installationskosten der Wärmepumpe beantragen. Dieser beträgt maximal 40% der förderfähigen Kosten. Alternativ ist es möglich, einen zinsgünstigen Kredit über die KfW-Bank mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um bis zu 40%.

  • BEG Wohngebäude (BEG WG)
    Diese Förderung richtet sich an Bauherren und Hauseigentümer, die eine umfassende energetische Sanierung eines Wohngebäudes planen oder ein Effizienzhaus bauen. Hierfür können Zuschüsse oder Kredite mit vergünstigtem Zinssatz in Anspruch genommen werden, wenn das Bauvorhaben die Installation einer Wärmepumpe beinhaltet. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welches Effizienzhaus-Niveau erreicht wird. Die maximalen Fördersätze liegen bei 40-50%.

  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    Dieses Programm ist für die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden gedacht, umfasst jedoch auch Maßnahmen, die für bewohnte Gebäude umgesetzt werden. Die Fördersätze entsprechen weitgehend denen für Wohngebäude. 

Günstige Kredite und Zuschüsse über die KfW-Bank 

Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen an. Darüber ist auch die Installation einer Wärmepumpe in Neu- oder Bestandsbauten förderfähig. Mit der Reform des GEG wurden die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen über die KfW-Bank noch einmal angepasst, sodass Eigentümer und Bauherren jetzt Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent ihrer Installationskosten in Anspruch nehmen können. Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei maximal 30.000 Euro, was einem aktuellen Förderzuschuss von bis zu 21.000 Euro entspricht.

Das KfW-Programm 261/262 ist ein Kredit für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dieses Programm bietet Ihnen einen zinsgünstigen Kredit für die energetische Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses, einschließlich der Installation einer Wärmepumpe. Besonders attraktiv ist der Tilgungszuschuss, der abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard bis zu 50% des Darlehensbetrages betragen kann.

Das KfW-Programm 461 berücksichtigt einen Zuschuss für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Wenn Sie keinen Kredit benötigen, können Sie über dieses Programm einen direkten Zuschuss für Ihre Maßnahme erhalten. Die Fördersätze sind vergleichbar mit denen des Kreditprogramms und bieten eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50% der förderfähigen Kosten.

Es ist möglich, die Unterstützung BEG und KfW-Krediten zu kombinieren, was Ihnen eine zusätzliche finanzielle Entlastung verschaffen kann. Sollen mehrere Fördermöglichkeiten miteinander kombiniert werden, können bestimmte Rahmenbedingungen und Fristen für die Antragstellung gelten. 

Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen

Neben den bundesweiten Förderprogrammen bieten auch viele Bundesländer und Kommunen eigene Maßnahmen an, um die Installation von Wärmepumpen gezielt zu fördern. Diese Förderungen können Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile umfassen.

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, die den Einsatz von erneuerbaren Energien unterstützen. In Nordrhein-Westfalen wurde beispielsweise das Landesprogramm „progres.nrw“ ins Leben gerufen. Baden-Württemberg unterstützt den Einsatz erneuerbarer Energien durch das „Klimaschutz-Plus“-Programm. Die regionalen Fördermöglichkeiten können in der Regel zusätzlich zu den Bundesförderungen in Anspruch genommen werden und bieten oft besondere Vorteile, die an die regionalen Anforderungen angepasst sind.

Förderung von Energieprojekten durch steuerliche Entlastungen 

Seit dem Jahr 2020 können Eigentümer Kosten für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an selbst genutztem Wohneigentum in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies umfasst auch die Installation von Wärmepumpen.

Die Kosten für die Installation und Anschaffung einer Wärmepumpe können bis zu 20% über drei Jahre verteilt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Wohngebäude. Dies reduziert die Steuerlast und stellt eine zusätzliche finanzielle Entlastung dar.

Um die Kosten für energetische Maßnahmen wie die Installation einer Wärmepumpe steuerlich geltend machen zu können, muss der Einbau von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. 

Förderungen durch Energieversorger

Einige große Energieversorger haben eigene Förderprogramme für den Umstieg auf Wärmepumpen ins Leben gerufen. 

Dazu gehören Zuschüsse und Prämien, die ein Energieversorger gewährt, wenn Kunden eine Wärmepumpe installieren. Oft sind diese Vergünstigungen an einen speziellen Stromtarif geknüpft, der für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird. 

Je nach angebotenen Fördermöglichkeiten kann sich im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe auch ein gezielter Anbieterwechsel lohnen. Ein Vergleich der regionalen Angebote und Fördermöglichkeiten gibt Aufschluss. 

Mit der Installation einer Wärmepumpe investieren Bauherren und Eigentümer in eine klimafreundliche und zukunftssichere Bereitstellung von Heizwärme. Dank der Vielzahl an Fördermöglichkeiten lassen sich die anfallenden Kosten senken. Die Kombination verschiedener Förderprogramme kann sinnvoll sein, um energieeffizientes und nachhaltiges Heizen wirtschaftlich attraktiv zu machen.