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Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft


Endlich kann es losgehen. Ja, aber...: Es entstehen der Bauherrschaft kurz vor Baubeginn noch letzte Pflichten. Ist die Baugenehmigung erfolgt und der Zeitpunkt des Baubeginns geplant, möchte die Baubehörde noch über gewisse Daten informiert werden.

Die Bauherrschaft muss die Behörde über den Baubeginn informieren; die „Baubeginnsanzeige“ ist 
ein Formular, das den Bauunterlagen meist beiliegt und mindestens eine Woche vor Baubeginn der Baubehörde zugestellt werden muss. Die zweite verbindliche Aufgabe ist die Vermessung des Grundstücks. Ein Sachverständiger, normalerweise ist das ein Vermessungstechniker oder Ingenieur, vermisst und steckt die Grundfläche der baulichen Anlage ab und stellt die Höhenlage fest. Als letztes muss die Bauherrschaft der Behörde die persönlichen Daten des beauftragten Bauleiters mitteilen. Dieser Bauleiter ist entgegen landläufiger Meinung aber nicht der Fachmann, der dafür sorgt, dass die Bauarbeiter alles richtig machen und der die Firmen koordiniert, das nennt man Bauüberwachung und wird meist vom beauftragten Architekten übernommen. Nein, der Bauleiter, den die Baubehörde verlangt, dient als Bindeglied zwischen Behörde und Bauherrschaft; er ist dafür verantwortlich, dass an der Baustelle alles gem. Landesbauordnung und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften abläuft.

Wenn nun alle erforderlichen Nachweise (Statik, Wärmeschutzberechnung..), die Bauunterlagen 
und das Ergebnis der Vermessung an der Baustelle vorliegen, darf mit dem Bau begonnen werden.


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