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Haushaltsrechnung und Bonität


Themen in diesem Artikel

  • Haushaltsrechnung
  • Kreditwürdigkeit

  • In den Texten dieser Rubrik informiert das HAUSBAU-FORUM über die Themen Haushaltsrechnung und Bonität.

    Ein Kreditnehmer muss einige Voraussetzungen mitbringen, damit die Finanzierung seiner individuellen Immobilienwünsche realisiert werden kann. Bevor er zu einem Geldinstitut geht, um einen Kredit zu beantragen, sollte er seine persönliche Situation genau durchleuchten. Nur so kann gewährleistet werden, dass er bei seinem Kreditantrag keine bösen Überraschungen erlebt.

    Banken prüfen zum Beispiel seine Kreditwürdigkeit. Anhand dieser Bonitätsprüfung wird über die Kreditvergabe entschieden.

    Aber der Kreditnehmer muss auch wissen, wie viel er monatlich für die Tilgungsraten aufwenden kann. Wer einen Kredit möchte, kann mit Hilfe der so genannten Haushaltsrechnung zu einer Einschätzung seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten gelangen.

    Wer seine Wünsche über Kredit finanzieren will, muss vor allem Realist sein.

    Haushaltsrechnung

    Wer sich mit einer geplanten soliden Baufinanzierung beschäftigt, der kommt um die Erstellung einer Haushaltsrechnung nicht umhin.

    Eine Haushaltsrechung beinhaltet prinzipiell sämtliche monatlichen Einkünfte und Ausgaben, welche in einem Haushalt anfallen. Ihre Aufgabe ist die Ermittlung des Betrages, der pro Monat für die Tilgung eines Kredits aufgewendet werden kann. In eine Haushaltsrechnung finden alle laufenden Kosten Eingang, seien diese fix oder veränderbar.

    Um eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Situation zu erhalten, sollte eine Haushaltsrechnung über mehrere Monate geführt werden. Außerdem fallen manche Kosten nicht jedes Monat, sondern zum Beispiel nur vierteljährlich oder auch unregelmäßig an. Des Weiteren gestaltet es sich als relativ komplex, die tatsächlichen Ausgaben für Lebensmittel, Hygieneartikel usw. zu eruieren. Die dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen sollten unbedingt über mindestens mehrere Wochen beobachtet werden, um zu einer wahrheitsgemäßen Einschätzung zu gelangen.

    Auch aus diesen Gründen ist eine längerfristige Ermittlung der in einem Haushalt anfallenden Kosten empfehlenswert. Eine Haushaltsrechnung zeichnet sich dadurch aus, dass mit ihrer Hilfe ein realistischer Überblick über die regelmäßigen Kosten gegeben werden kann. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass die Angabe der Ausgaben den Tatsachen entspricht. Bevorzugt wird zu knapp kalkuliert, was in der Folge zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Kredittilgung führen kann. Ebenfalls berücksichtigt werden muss der Umstand, dass ein gewisser Geldbetrag für Notfälle angespart werden sollte und damit dem Baufinanzierungsbudget nicht zur Verfügung steht. Schlussendlich werden bei der Haushaltsrechnung pro Monat die summierten Einnahmen den zusammenaddierten Ausgaben gegenübergestellt. Bleibt regelmäßig ein bestimmter Betrag an Guthaben übrig, so kann dieser künftig für die Kredittilgung im Rahmen einer Baufinanzierung verwendet werden.

    Kreditwürdigkeit

    Unter der Kreditwürdigkeit einer Person wird ihre Fähigkeit verstanden, einen aufgenommenen Kredit über eine bestimmte Summe zurückzahlen zu können.

    Die Kreditwürdigkeit lässt sich deshalb auch als ökonomische Rückzahlungsfähigkeit oder Bonität bezeichnen.

    Aber nicht nur die Fähigkeit zur Rückzahlung zeichnet die Kreditwürdigkeit aus, auch der sogenannte Zahlungswille ist eine Komponente. Der potenzielle Kreditnehmer wird dabei von dem Geldinstitut in verschiedenen Hinsichten, wie zum Beispiel auf ihre beruflichen Qualifikationen oder die Vermögenslage, durchleuchtet.

    Außerdem wird die Kreditwürdigkeit in eine wirtschaftliche und in eine persönliche Kreditwürdigkeit unterteilt. Stehen im ersten Falle die ökonomischen Fähigkeiten des Kreditnehmers im Vordergrund, geht es im zweiten Fall um persönliche Qualitäten des potenziellen Kunden.

    Elemente der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit sind die gegenwärtige sowie die voraussehbare zukünftige wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers. Das kreditgebende Geldinstitut zieht dafür unter anderem Einkommensnachweise hinzu. Mithilfe statistischer Verfahren wird die individuelle Bonität der einzelnen Kreditnehmer einer Überprüfung unterzogen. Danach werden diese in exakt definierte Bonitätskategorien eingestuft. Diese Kategorien der Kreditwürdigkeit werden entweder als Ratings oder als Scores bezeichnet und liegen in einem Spektrum von „ausgezeichneter Bonität“ bis „harte Negativmerkmale“.

    Ist bankenintern die Rede davon, dass ein Kreditnehmer Bonität hat, so bedeutet das, dass er über ein nur sehr geringes Maß an Kreditwürdigkeit verfügt. Die Prüfung der Kreditnehmer auf ihre Bonität hin ist in Deutschland in Paragraph 18 Kreditwesengesetz (KWG) und in den Paragraphen 56 und 112 in der Solvabilitätsverordnung (SalvV) geregelt.

    Prinzipiell gelten für natürliche Personen folgende Kriterien hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit: Ausgabensituation, Höhe des Einkommens, Vermögenssituation, Gütestand, Schuldensituation, Schufa-Auskunft betreffend früherer Kreditabwicklungen sowie allfällige Schulden.
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