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Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss

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Hier informieren wir Sie über das wichtigste was Sie vor Vertragsabschluss unbedingt wissen sollten. Es erwarten Sie hier gebündelt die wichtigsten, unverzichtbaren Informationen, welche Sie vor sehr unangenehmen, kostspieligen und nervenbelastenden Überraschungen bewahren sollen!

Was muss ich als Bauherr vor Vertragsabschluss wissen?


Jeder Bauherr muss vor Vertragsabschluss die Einzelheiten genau prüfen. Der Vertragsabschluss sollte ohne Zeitdruck vorbereitet werden. Bei umfangreichen Vorhaben ist als Bauherrenhilfe Rat eines Anwalts einzuholen. Ebenso muss vor Vertragsabschluss der Vertragspartner unter die Lupe genommen werden. Die beste Bauherrenhilfe ist hier ein möglichst weit gehender Firmencheck des Bauunternehmens.

Vor Vertragsabschluss ist der konkrete Bau möglichst in allen Einzelheiten zu beschreiben. Unvollständige Unterlagen sollten Bauherren nicht akzeptieren. Auch die Angebote von Preisen müssen konkret erfolgen - keine allgemeinen Aussagen zulassen.

Wichtigste Bauherrenhilfe ist die verständliche Bau- und Leistungsbeschreibung des Vorhabens. Hier gibt es nach Meinung vieler Experten erhebliche Missstände. Diese Beschreibung soll - vor Vertragsabschluss - übergeben werden und diese Punkte enthalten:
Art und Beschaffenheit der zu verwendenden Baustoffe und Baumaterialien, genaue Beschreibung der Ausstattung des Hauses. Hier ist vor allem darauf zu achten, dass wirklich alle Gewerke beschrieben sind und nichts fehlt. Auch die technischen Daten und die Einzelpreise müssen in dieser Beschreibung zu finden sein.

Vor Vertragsabschluss muss Preissicherheit hergestellt werden


Deshalb sollten Bauherren anstreben, dass es nicht zu nachträglichen Vertragsänderungen kommt. Das erreichen Bauherren, indem sie die Leistungen und Sonderwünsche vorher in den Vertrag aufnehmen. Die Angaben sollen so konkret wie möglich sein. Pauschalpreise sollte es nur geben, wenn die Art der Bauausführung exakt beschrieben wird und es nicht möglich ist, den Vertrag in diesem Punkt einfach zu ändern. Ganz wichtig, und das ist nicht in jedem Vertrag enthalten, sind die genauen Termine von Baubeginn, Bauzeit und Bauende.

Mehr als die Hälfte der Bauherren zahlt bereits im Voraus, ohne dass überhaupt ein Spatenstich geleistet wurde. Wenn das so im Vertrag steht: unbedingt ändern! Bauherren können verlangen, dass nach Baufortschritt in Raten (Abschlägen) gezahlt werden kann. Sie sollten nie in Vorleistung gehen, weil das Zurückfordern bereits gezahlter Gelder bei Baumängeln oft nur auf dem Rechtsweg möglich ist. Gerade die Regelungen zu Baumängeln sollten Bauherren vor Vertragsabschluss vereinbaren: Im Vertrag muss die Verjährungsfrist von fünf Jahren für Ansprüche aus Baumängeln stehen, um auf der sicheren Seite zu sein.