Hallo,
unser Haus wurde letztes Jahr fertig gestellt. Bereits am Anfang hatten wir Probleme, weil es bei der Haustür deutlich kalt war. Die Treppe ist direkt daneben und wenn man da steht, spürt man einen deutlichen Luftzug von oben nach unten. Ende letzten Jahres kam unser Bauleiter und stellte die Tür neu ein, mehr könne er nicht machen.
Es wurde besser aber gut war es nicht.
Im Frühjahr regnete es etwas stärker und wir hatten dann im unteren Bereich der Haustür Wasser im Haus stehen. Der Eingang ist erhöht durch 2 Stufen, also kann es nur vom Regen sein und kein stehendes Wasser. Der Bauleiter erklärte meinem Mann, dass Haustüren nicht wasserdicht seien. Heute hatten wir das gleiche Problem - wie schon mehrmals- wieder.
Es kann doch nicht sein, dass bei jedem Gewitter das Wasser unten bei der Haustür rein läuft.
Hinzu kommt, dass wir eine automatische Lüftung mit Wärmerückgewinnung haben. Müsste nicht schon deshalb die Tür dicht sein?
Im Internet habe ich etwas gefunden über "schlagregenfest" und Fugen dicht. Das ist die Tür aber keinesfalls.
Viele Grüße
unser Haus wurde letztes Jahr fertig gestellt. Bereits am Anfang hatten wir Probleme, weil es bei der Haustür deutlich kalt war. Die Treppe ist direkt daneben und wenn man da steht, spürt man einen deutlichen Luftzug von oben nach unten. Ende letzten Jahres kam unser Bauleiter und stellte die Tür neu ein, mehr könne er nicht machen.
Es wurde besser aber gut war es nicht.
Im Frühjahr regnete es etwas stärker und wir hatten dann im unteren Bereich der Haustür Wasser im Haus stehen. Der Eingang ist erhöht durch 2 Stufen, also kann es nur vom Regen sein und kein stehendes Wasser. Der Bauleiter erklärte meinem Mann, dass Haustüren nicht wasserdicht seien. Heute hatten wir das gleiche Problem - wie schon mehrmals- wieder.
Es kann doch nicht sein, dass bei jedem Gewitter das Wasser unten bei der Haustür rein läuft.
Hinzu kommt, dass wir eine automatische Lüftung mit Wärmerückgewinnung haben. Müsste nicht schon deshalb die Tür dicht sein?
Im Internet habe ich etwas gefunden über "schlagregenfest" und Fugen dicht. Das ist die Tür aber keinesfalls.
Viele Grüße
Sebastian79 schrieb:
Die meisten BlowerDoor-Ttests werden obwohl man es in einem Fenster machen sollte, in der Haustür durchgeführt, dh. An der offenen Tür wird die Messstelle eingerichtet, man misst also die Dichtigkeit der geschlossenen Tür selbst nicht mit von unterwegs
schon richtig das die Haustür meistens nicht mit getestet wird. trotzdem muss sie natürlich trotzdem die Anforderungen für einen blower door Test erfüllen
gerichtssicher gilt ein Brief dann zugestellt, wenn man den Richter davon überzeugt bekommt. die Richter sind nicht blöd und wissen sofort, wenn die firmen blöde ausreden abziehen. firmen nehmen normal grundsätzlich auch jedes einschreiben an. man kann auch mit einen zeugen den Brief persönlich abgeben und gegenzeichnen lassen. so schwer ist das am ende nicht. der Richter erkennt schon, wenn man ein berechtigtes Interesse daran hat, das x passiert und man das y so und so davon in Kenntnis gesetzt hat. die meisten teile scheitern daran, das die Leute solch wichtige dinge über sms oder whats app verschickt haben. eine E-Mail gilt auch als angekommen, wenn er direkt darauf Bezug nimmt (zb mit Quote).
gerichtssicher gilt ein Brief dann zugestellt, wenn man den Richter davon überzeugt bekommt. die Richter sind nicht blöd und wissen sofort, wenn die firmen blöde ausreden abziehen. firmen nehmen normal grundsätzlich auch jedes einschreiben an. man kann auch mit einen zeugen den Brief persönlich abgeben und gegenzeichnen lassen. so schwer ist das am ende nicht. der Richter erkennt schon, wenn man ein berechtigtes Interesse daran hat, das x passiert und man das y so und so davon in Kenntnis gesetzt hat. die meisten teile scheitern daran, das die Leute solch wichtige dinge über sms oder whats app verschickt haben. eine E-Mail gilt auch als angekommen, wenn er direkt darauf Bezug nimmt (zb mit Quote).
B
Bieber081510.08.16 20:35Weimy schrieb:
Jeder Anwalt, Gericht möchte das so habenDen Hinweis auf das Einwurfeinschreiben habe ich von einem Anwalt.Peanuts74 schrieb:
Wie beweist man dann eigentlich Letzt endlich, was in dem Brief auch drin stand?Im Zivilprozess gilt die Beweiswürdigung. Das Gericht schaut sich die Dinge an und entscheidet dann. Es wird wohl plausibel glauben, dass im Brief das Original des Schreibens war, welches Du als Kopie vorlegst.S
Sebastian7910.08.16 20:36Was ist los? Bekomme Benachrichtigungen, dass es neue Nachrichten gibt, aber dann ist hier nichts...?
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M
MünchnerKindl11.08.16 11:12Wir werden jetzt erst mal den Termin mit dem Kundendienst abwarten und dann weiter sehen.
Die Haustür werden wir keinesfalls so hinnehmen. Immer wieder Wasser im Haus, nur weil es mal stärker regnet, geht gar nicht.
Die Haustür werden wir keinesfalls so hinnehmen. Immer wieder Wasser im Haus, nur weil es mal stärker regnet, geht gar nicht.
P
Peanuts7411.08.16 12:48MünchnerKindl schrieb:
Wir werden jetzt erst mal den Termin mit dem Kundendienst abwarten und dann weiter sehen.
Die Haustür werden wir keinesfalls so hinnehmen. Immer wieder Wasser im Haus, nur weil es mal stärker regnet, geht gar nicht. Das kann ja auch beim besten Willen keiner als "normal" verkaufen...
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