Flurkarte - wer erklaert?

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BauPaar

BauPaar

Moin,

ich habe für ein Grundstuecksangebot die angehangene Flurkarte (nur ein Ausschnitt) bekommen, wer kann mir da noch etwas zu sagen, was ich ggf uebersehen habe?

Es geht um den hinteren Teil des Grundstücks, in dem die 0,3 und das FH eingetragen sind (da wo 22/25 drinsteht).

Ich lese aus der Karte (Fragezeichen = offene Punkte):

- der Weg zum Grundstück ist 3,20 Meter breit (lt. Verkäufer "ist der Weg oeffentlich und kann als Zufahrt genutzt werden, allerdings muss das Wegerecht noch schriftlich bestaetigt werden" - hmmm, klingt merkwuerdig und ist sicher einer der Fragepunkte im Termin.
- ganz am Ende des Weges ist links auch ein kleines Haus, der Weg wird also von mehreren Parteilen genutzt
- die gestrichelte Linie oberhalb der 3,20 ist fast genau die neue Grundstücksgrenze, "das Grundstück. ist bereits parzelliert" lt. Vk.
- das Grundstück hat Gefälle (die Linie direkt oberhalb "FH" sind 14.00, die schraeg laufende darunter 15.00 (ausserhalb des Ausschnitts beschriftet)
- WA heisst "Wohngebiet allgemein", also unstoerendes Homeoffice zulaessig?
- FH 12m sind "Firsthoehe 12 Meter"? Wenn ja, von wo aus gemessen? Gerade bei abfallendem Grundstück gäbe es da ja viele Punkte...
- die dicke Strich-Strich-Punkt-Linie ist das Baufenster?
- wäre dahinter (also wo 22/25 steht) auch ein Abstellplatz zulaessig? Oder auch eine Garage, wenn ich das richtig verstanden habe darf die (unter Beruecksichtigung der max. Groesse) auch ausserhalb des Baufensters sein?

Das ganze ist in Schleswig-Holstein, genauere Details möchte ich erstmal nicht posten... Ob's einen Bebauungsplan gibt, müsste ich klären.
 
L

laemat

der Kartenausschnitt ist aus einem Bebauungsplan, das ist keine Flurkarte.
Such dir den Bebauungsplan raus und lies den beschreibenden Text, dann sind viele deiner Fragen geklärt.
Den Bebauungsplan findest du zur Einsicht bei der Gemeinde, i.d.R. aber auch im Internet als PDF
Dort findest du auch eine Legende ähnlich der im Anhang (Achtung das ist MV)
flurkarte-wer-erklaert-81748-1.jpg
 
D

DG

Moin,

ich habe für ein Grundstuecksangebot die angehangene Flurkarte (nur ein Ausschnitt) bekommen, wer kann mir da noch etwas zu sagen, was ich ggf übersehen habe?

Es geht um den hinteren Teil des Grundstücks, in dem die 0,3 und das FH eingetragen sind (da wo 22/25 drinsteht).

Ich lese aus der Karte (Fragezeichen = offene Punkte):

- der Weg zum Grundstück ist 3,20 Meter breit (lt. Verkäufer "ist der Weg öffentlich und kann als Zufahrt genutzt werden, allerdings muss das Wegerecht noch schriftlich bestätigt werden" - hmmm, klingt merkwuerdig und ist sicher einer der Fragepunkte im Termin.
Bei Gemeinde/Stadt checken
  1. wer Eigentümer des Weges ist (Gemeinde oder Anlieger?)
  2. ob der Weg öffentlich gewidmet ist
Wenn die öffentliche Widmung vorliegt und der Weg in Gemeindehand ist, ist keine zusätzliche Sicherung nötig. Die Aussage, dass das Wegerecht noch bestätigt werden müsste, lässt vermuten, dass der Weg in Anliegereigentum ist.

- ganz am Ende des Weges ist links auch ein kleines Haus, der Weg wird also von mehreren Parteilen genutzt
Das ist nett, bedeutet aber keine Rechtssicherheit.

- die gestrichelte Linie oberhalb der 3,20 ist fast genau die neue Grundstücksgrenze, "das Grundstück. ist bereits parzelliert" lt. Vk.
Wenn die Teilung vollzogen ist, ist das in der Flurkarte ersichtlich. Kommt man idR online ran, die Teilung kann natürlich in der Bearbeitung stecken.

- WA heisst "Wohngebiet allgemein", also unstoerendes Homeoffice zulässig?
Ja - wenn kein zusätzlicher Verkehr durch Kunden/Angestellte entsteht.

- FH 12m sind "Firsthöhe 12 Meter"? Wenn ja, von wo aus gemessen? Gerade bei abfallendem Grundstück gäbe es da ja viele Punkte...
Grundsätzlich vom bestehenden Gelände, die Höhen werden bei der Berechnung vermittelt. Es kann abweichende Planungs-Sollhöhen geben. Klare Standard-Frage an den Architekten, besser aber an einen Vermesser zu richten.

- die dicke Strich-Strich-Punkt-Linie ist das Baufenster?
Korrekt.

- wäre dahinter (also wo 22/25 steht) auch ein Abstellplatz zulässig? Oder auch eine Garage, wenn ich das richtig verstanden habe darf die (unter Beruecksichtigung der Max. Größe) auch ausserhalb des Baufensters sein?
Ist abhängig von den schriftlichen Festsetzungen des B-Plans. Frage kann jeder AR beantworten.

Das ganze ist in Schleswig-Holstein, genauere Details möchte ich erst mal nicht posten... Ob's einen Bebauungsplan gibt, müsste ich klären.
Das ist ein Bebauungsplan-(Ausschnitt).

MfG
Dirk Grafe
 
BauPaar

BauPaar

danke für die Antworten - dass das der Bebauungsplan ist, ist mir jetzt auch klar, somit habe ich den auch online gefunden:

- für WA sind lediglich Tankstellen ausgeschlossen, schon mal gut
- gibt es eine Möglichkeit (ausser bei der Stadt anzufragen), wie die Chance zur "ausnahmsweisen Zulassung" nach §4 (3) stehen? für das direkt angrenzende Mischgebiet sind "die in §6 (2) Baunutzungsverordnung aufgefuehrten Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Gartenbaubetriebe nicht zulässig". Konkret ginge es um ein Verwaltungsbuero mit seltenem Kundenverkehr und 4-5 Mitarbeitern mit Fahrzeugen. Unter Umstaenden käme auch noch eine Gäste-/Ferienwohnung dazu...
- lese ich "Stellplätze gem. §9 (1) Nr. 4 Baugesetzbuch - in den allg. Wohngebieten ... sind ueberdachte Stellplätze und Garagen zwischen vorderer Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie unzulaessig" richtig als "zum Garten hin darf Garage/Stellplatz gebaut werden"?
- die Firsthöhe ist mit 12,00m ueber dem mittleren Natürlich gewachsenen Gelaendeniveau in der Mitte der jeweils festgesetzten ueberbaubaren Fläche (das ist das Baufenster!), bezogen auf das jeweilige Baugrundstück zulässig.
- es sind ja zwei Vollgeschosse zulässig - wie ist das mit einem ausgebauten Kellergeschoss (zumal das wg der leichten Hanglage sehr interessant wäre)?
- Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl liegen mit 0,3/0,5 im annehmbaren Bereich: Grundflächenzahl ist sehr ok, Geschossflächenzahl kommt mit zusammen ca 350 m2 auch hin, da ja nur die Vollgeschosse zählen)- Keller und Staffelgeschoss also immer zusätzlich?
- der Weg zum Grundstück ist als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung" eingetragen, weiter hinden wird daraus ein "verkehrsberuhigter Bereich" - wie kann dann vorne vor ein Fussweg und weiter hinten ein Parkplatz sein??? Das mit dem Wegerecht wird also noch spannend... für die Bauzeit sll ein Weg ueber's Haupthausgrundstueck (vorn) zur Verfügung gestellt werden...
- dann wird ja auch das Thema "Muellgefaess" interessant - jedes Mal das volle den Berg hoch zur Strasse Vorschleppen widerstrebt ja einem Faulpelz wie mir
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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