Nutzung der Einfahrt auf extra Grundstück

4,60 Stern(e) 5 Votes
D

Darkamage

Hallo zusammen,

ich bin in der glücklichen Lage im Besitz eines Grundstückes zu sein. Die Hälfte davon wird verkauft. Ich selbst habe vor auf dem Grundstück an der Straße (Nr. 68) zu bauen. Geplant ist ein frei stehendes Einfamilienhaus.
Der Grund ist frisch vermessen. Das kleine Grundstück 68/3 dient als Zufahrt zu 68/2.
Ich habe dieses bewusst extra vermessen lassen, da ich mir alle Optionen offen halten wollte und die Vermessung geeilt hat, da es sonst dieses Jahr nicht mehr geklappt hätte.

Es ist ein leichte Hanglage (fällt von Ost nach West). Im Westen ist eine sehr schöne Aussicht, deswegen soll das Haus Richtung Westen ausgerichtet werden.

Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich das Grundstück das als Zufahrt dient komplett mit verkaufe oder das ganze als Gemeindschaftsgrund veräußert wird, damit ich den Weg auch nutzen könnte. Das extra Geld bei einem kompletten Verlauf lasse ich mal außen vor.

Prinzipiell brauche ich die Einfahrt ja nicht, da Eingang, Garage etc. ja auch von der Straßenseite aus möglich ist. Auch muss man bei einem Gemeindschaftsgrund ja viel regeln/notariell festhalten (wer räumt Schnee etc.).

Mein bisher geplanter Grundriss hatte den Eingang im Osten, aber das würde sich auch umplanen lassen.
Im Bekanntenkreis werden beide Lösungen heiß diskutiert.

Welche Vor/Nachteile seht ihr? Vielleicht übersehe ich ja etwas oder würde mir Möglichkeiten verbauen. Hätte gerne einfach noch eine unabhängige Meinung. Vielen Dank dafür!

grundstueck-verkaufen-baulasten-vermessen-zufahrt-73248-1.jpg
 
Y

ypg

Reicht das Stück 68 mit dem entsprechenden Grundflächenzahl (und Geschossflächenzahl), dass Ihr eine ausreichende Grundfläche (über)bauen dürft? Das würde ich mal berechnen und nicht zu eng planen - eventuell will man später anbauen zB einen Wintergarten.
Wenn ja, dann würde ich auf jeden Fall 68/3 mitverkaufen! Warum? Es gibt immer irgendwann nachbarschaftliche Probleme bei gemeinsamen Eigentum, denn jeder hat andere Ansichten.

Ich stell mir nur die Aufgabenverteilung beim Schnee schippen oder Laub harken vor :rolleyes:, wenn eine Partei zB ganztägig unterwegs ist und die andere wegen Kinder zu Haus verweilt.

Da gibt es auch kein präsenteres Argument für einen Behalt/Gemeinsamnutzung/Baulast - denke ich.

Gruss Yvonne
 
D

Darkamage

Hallo Yvonne,

in der Tat, diese Aufgabenverteilung ist das was mich auch stark in Richtung verkaufen lenkt ;).
Zwar wird die nächsten Jahre auf dem Nachbargrundstück nichts gebaut, da es an einen Verwandten geht, aber es ist nur eine Frage der Zeit. Der wird es nämlich irgendwann auch verkaufen.

Mein Grundstücksteil ist 452 qm groß, reicht mir völlig. Ich habe nächste Woche einen Termin zur Bauberatung bei der Stadt, da kein bebauungsplan gilt.

Einen schönen Abend noch
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

so wie Du jetzt planst, würde ich auch dazu raten das Grundstück 68/3 zu verkaufen um mir Scherereien mit dem Gemeinschaftseigentum zu ersparen.

Ich persönlich würde jedoch eher Nr. 68 verkaufen und mein Haus auf 68/2 bauen.

Zum einen bist Du von der Straße weg und hast dadurch mehr Ruhe. Auch kann Dir niemand die Südfront zubauen und Dir so Licht und Wärme nehmen - auch würdest Du bei Bau auf 68 auf Deiner Südterrasse immer irgendwie auf dem Präsentierteller vor dem Käufer des anderen Grundstücks sitzen.

Auch hättest Du nicht mehr das Risiko, dass in der langen Einfahrt Deines Nachbarn häufig Autos dicht an Deinem Haus entlang fahren, oder sich im Sommer ständig die Kinder der Nachbarschaft mit eventuellen Kindern des Käufers im Hof treffen um Fussball zu spielen.

Ich habe absolut nichts gegen Kinder, versteht mich da bitte nicht falsch, finde aber, dass dieser Punkt auch mit berücksichtigt werden sollte.

Grüße,

Dirk
 
D

DG

Hallo Darkamage,

ich kenne mich mit der Gebührenordnung in BW nicht aus, aber hier in NRW ist es so, dass mehr Flurstücke und mehr Untersuchung von Altgrenzen auch Mehrkosten verursachen. Ich hätte Dir in NRW auf keinen Fall dazu geraten, das Flurstück 68/3 überhaupt zu bilden, denn es würde in NRW nur Kosten verursachen, bringt aber keinen (Mehr-)Nutzen - zumindest kann ich keinen erkennen. Zudem fallen in NRW bei dieser Konstellation zwingend Baulasten an, was die Bebauung des Flurstücks 68/2 vermeidbar verteuert.

Interessant ist vermutlich, wie groß Dein Baugrundstück ohne Zuwegung 68/3 ist!?

Aber selbst dann, wenn Du den Weg mitbenutzen willst, hätte man das mit einer/m Baulast/Wegerecht (abh. vom Baugesetz in BW) lösen können. So wie es jetzt aussieht, braucht man im Falle eines Falles zwei Baulasten/Wegerechte, was idR mit höheren Kosten verbunden ist.

Die Lösung ist also mMn nicht glücklich und ich hätte Dir auch erst dann zur Teilung geraten, wenn Lage und Ausmaß Deines Baus fertig sind, sprich: wenn Dein Bauantrag steht und/oder das vordere Grundstück so groß verbleibt, dass Deine Wünsche auf jeden Fall realisiert werden können.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DerBjoern

Wenn ich Käufer wäre, würde ich 68/2 nur kaufen wenn mir 68/3 auch gehört. Rein um späteren Ärger aus dem Weg zu gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben