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ᐅ Dachdecker hat Folie nicht verklebt

Erstellt am: 23.10.14 10:23
M
Martha13
M
Martha13
23.10.14 10:23
Hallo, wir haben unser Haus nach KfW Effizienzhausstatus Sanieren lassen u. müssen für die Abschlussbescheinigung einen Blower Door Test mit einem Höchstwert von 3 nachweisen. Beim Test hatten wir einen Wert von 10!! Die gesamten Undichtigkeiten waren am Dach. Dachdecker schickte seine Leute: Dachfolie war fast komplett nicht verklebt worden. Sie behoben diesen Mangel (angeblich). Nächster Test wurde anberaumt - Ergebnis lag immer noch bei 5. Dachdecker war bei dem Test anwesend, Es wurde genau besichtigt, wo immer noch Undichtigkeiten sind. Hierzu muss jedoch der in der 1. Etage bereits angebrachte Trockenbau teilweise wieder entfernt werden. Dachdecker erklärt sich bereit, die Dacharbeiten durchzuführen, für die Kosten der Trockenbauarbeiten sei jedoch der Trockenbauer zuständig. Denn er hätte gem. VOB als Nachfolgegewerbe den Dachdecker auf die nicht ordnungsgemässe Ausführung seiner Arbeiten hinweisen müssen, bevor er den Trockenbau durchführt. Lt. Handwerkskammer (Schlichtungsstelle) sei - wie auch meine Auffassung ist - der Trockenbauer nicht die Kontrollinstanz für die Dachdeckerarbeiten. Entsprechende VOB-Auszüge hat der Dachdecker bisher nicht geschickt (angeblich hat er gemailt, kommt nur - wie merkwürdig - nicht hier an).
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Meine Meinung ist: der Dachdecker muss seine Arbeiten ordnungsgemäß nachbessern und auch die Folgekosten für den zu entfernenden Trockenbau einschl. wieder Anbringen des Trockenbaus einschl. Tapezieren tragen.
B
Bauexperte
23.10.14 11:00
Hallo,
Martha13 schrieb:

Lt. Handwerkskammer (Schlichtungsstelle) sei - wie auch meine Auffassung ist - der Trockenbauer nicht die Kontrollinstanz für die Dachdeckerarbeiten. Entsprechende VOB-Auszüge hat der Dachdecker bisher nicht geschickt (angeblich hat er gemailt, kommt nur - wie merkwürdig - nicht hier an).
Kann mir jemand etwas dazu sagen? Meine Meinung ist: der Dachdecker muss seine Arbeiten ordnungsgemäß nachbessern und auch die Folgekosten für den zu entfernenden Trockenbau einschl. wieder Anbringen des Trockenbaus einschl. Tapezieren tragen.
Sorry, aber ich sehe das nicht so eindeutig, wie der Schlichter. Wer hat denn bei der Sanierung des Einfamilienhaus die Kontrolle inne gehabt?

Grüße, Bauexperte
M
Martha13
23.10.14 14:12
Wir hatten einen Architekten, der aber seinen Verpflichtungen nicht komplett nachgekommen ist. D.h. er reagiert nicht auf unsere Bitte, ein Formular, welches wir für die Beantragung für die Bezuschussung der Baunebenkosten benötigen, auszufüllen (mehrmals per Email u. 2x per Post/Einschreiben zugeschickt). Er hat sich auch ansonsten sehr selten während der Bauarbeiten blicken lassen.
B
Bauexperte
23.10.14 15:00
Hallo,
Martha13 schrieb:
Wir hatten einen Architekten, der aber seinen Verpflichtungen nicht komplett nachgekommen ist. D.h. er reagiert nicht auf unsere Bitte, ein Formular, welches wir für die Beantragung für die Bezuschussung der Baunebenkosten benötigen, auszufüllen (mehrmals per Email u. 2x per Post/Einschreiben zugeschickt). Er hat sich auch ansonsten sehr selten während der Bauarbeiten blicken lassen.
Dann trifft ihn imho eine Mitschuld. Auskunft hierzu erteilt ein RA mit Fachbereich Bauwesen und Vertragsrecht. Btw. hat der Dachdecker imho Recht mit seiner Aussage, daß das Vorgewerk verpflichtet ist, ihn auf Fehler hinzuweisen.

Grüße, Bauexperte
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