Hallo liebes Forum,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Split-Level Reiheneckhauses aus 1981. Die Begehung war sehr positiv. Das Haus scheint eine gute Grundsubstanz zu haben. Das Dach wurde seit dem Baujahr nicht angerührt und ist dicht. Der Keller ist trocken, hat Bauartbedingt nur an zwei Seiten Kontakt zum Erdreich. Horizontale Bitumenabdichtung vorhanden. Vertikale Abdichtung durch Dichtschlämme. Pumpensumpf vorhanden. Fenster sind nur an den Giebelseiten vorhanden. Vorne Weru Fenster sowie eine neue Haustür aus 2014, hinten noch aus dem Baujahr. Heizung ist auch aus 1981 und soll durch WP ersetzt werden. Im ganzen Haus gibt es eine Wasserfußbodenheizung. Der Rest sind gewöhnliche Renovierungsarbeiten.
Nun habe ich mir mal die Bauakte angesehen und bin etwas erschrocken. Die Seitenwände nach außen und zum Nachbarhaus bestehen aus dickem Kalksandstein. Die Giebelwände nur aus einer rund 10cm dicken Wand bestehend aus (von innen nach außen) 12mm Rigips, 80mm Dämmung aus Mineralwolle und 6mm Eternit. Drumherum ist ein Holzständerwerk (soll nach Fachwerk aussehen).
Ich stelle mir jetzt folgende Fragen:
Für 1981 energetisch sicher ausreichend aber nach heutigem Stand ja eher veraltet. Kann man das dennoch so lassen?
Muss ich damit rechnen, dass in den Eternit Platten Asbest verarbeitet wurde oder war das Anfang der 80er schon am abklingen?
Wenn Asbest drin ist, muss oder sollte ich es dann auf jedenfall ersetzen?
Die Gieblewände anzupassen würde wahrscheinlich die Kosten sprengen, daher meine Frage. Von diesem Haustyp stehen in der Siedlung etwa 30 bis 40 Stück. Mit Ausnahme von vielleicht 3-4 Häusern haben alle noch genau diese Konstruktion.
Danke für eure Meinungen.
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Split-Level Reiheneckhauses aus 1981. Die Begehung war sehr positiv. Das Haus scheint eine gute Grundsubstanz zu haben. Das Dach wurde seit dem Baujahr nicht angerührt und ist dicht. Der Keller ist trocken, hat Bauartbedingt nur an zwei Seiten Kontakt zum Erdreich. Horizontale Bitumenabdichtung vorhanden. Vertikale Abdichtung durch Dichtschlämme. Pumpensumpf vorhanden. Fenster sind nur an den Giebelseiten vorhanden. Vorne Weru Fenster sowie eine neue Haustür aus 2014, hinten noch aus dem Baujahr. Heizung ist auch aus 1981 und soll durch WP ersetzt werden. Im ganzen Haus gibt es eine Wasserfußbodenheizung. Der Rest sind gewöhnliche Renovierungsarbeiten.
Nun habe ich mir mal die Bauakte angesehen und bin etwas erschrocken. Die Seitenwände nach außen und zum Nachbarhaus bestehen aus dickem Kalksandstein. Die Giebelwände nur aus einer rund 10cm dicken Wand bestehend aus (von innen nach außen) 12mm Rigips, 80mm Dämmung aus Mineralwolle und 6mm Eternit. Drumherum ist ein Holzständerwerk (soll nach Fachwerk aussehen).
Ich stelle mir jetzt folgende Fragen:
Für 1981 energetisch sicher ausreichend aber nach heutigem Stand ja eher veraltet. Kann man das dennoch so lassen?
Muss ich damit rechnen, dass in den Eternit Platten Asbest verarbeitet wurde oder war das Anfang der 80er schon am abklingen?
Wenn Asbest drin ist, muss oder sollte ich es dann auf jedenfall ersetzen?
Die Gieblewände anzupassen würde wahrscheinlich die Kosten sprengen, daher meine Frage. Von diesem Haustyp stehen in der Siedlung etwa 30 bis 40 Stück. Mit Ausnahme von vielleicht 3-4 Häusern haben alle noch genau diese Konstruktion.
Danke für eure Meinungen.
OK, wie erkläre ich in Kurzform WEG und real: also, bei Reihenhäusern ist oftmals WEG-Teilung. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Eigentumswohnung mit Garten (Sondernutzungsrecht). Da schaut man sich die Teilungserklärung an und darin steht, was wem gehört und wie es zu unterhalten ist. Wenn (!!) jetzt die Fassade Gemeinschaftseigentum ist (aufgrund der Besonderheit des Objektes, Ansicht) dann darfst Du an der Fassade selbständig nichts verändern, sondern brauchst die Zustimmung aller Eigentümer. Jetzt mal Landesbauordnung und das beiseite gelassen. Gehört Dir die Fassade alleine, kannste quasi machen was Du willst. Das wäre dann auch bei Realteilung so.
Rübe1 schrieb:
OK, wie erkläre ich in Kurzform WEG und real: also, bei Reihenhäusern ist oftmals WEG-Teilung. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Eigentumswohnung mit Garten (Sondernutzungsrecht). Da schaut man sich die Teilungserklärung an und darin steht, was wem gehört und wie es zu unterhalten ist. Wenn (!!) jetzt die Fassade Gemeinschaftseigentum ist (aufgrund der Besonderheit des Objektes, Ansicht) dann darfst Du an der Fassade selbständig nichts verändern, sondern brauchst die Zustimmung aller Eigentümer. Jetzt mal Landesbauordnung und das beiseite gelassen. Gehört Dir die Fassade alleine, kannste quasi machen was Du willst. Das wäre dann auch bei Realteilung so.Schroedi schrieb:
Mit Ausnahme von vielleicht 3-4 Häusern haben alle noch genau diese Konstruktion.Meist muss nur der Bebauungsplan die Veränderung „erlauben“.
Heutzutage weicht man wegen der EEG auch solche Einschränkungen auf.
ypg schrieb:
Meist muss nur der Bebauungsplan die Veränderung „erlauben“Ich glaube, Du hast das Konstrukt WEG und Gemeinschaftseigentum nicht verstanden... da ist Landesbauordnung, Bebauungsplan usw. außen vor...
Schroedi schrieb:
Wir überlegen gerade, ob es Sinn macht die Rechtecke innen zu öffnen, tiefer abzukoffern, auf insg. 140mm Dämmung zu erhöhen und dann doppelt beplankt wieder zu schließen.Mehr oder weniger genau so würde ich das hier auch machen. Aus meiner Sicht ist das je Fassade und Hausseite ein Bauelement vergleichbar einer Pfosten-Riegel-Kombination, das ich energetisch wie ein Fenster mit mehrheitlich nicht-durchsichtigen "Scheiben" als Füllungen betrachten würde. Billig wird das nicht. Schaut mal z.B. bei Prefa nach heutigen Materialien für die Erneuerung der äußeren Ansichtsfläche der Ausfachungen. Mit einem Architekten mit Zusatzqualifikation Energieberater würde ich da allerdings VOR dem Erwerb durchgehen. Das wird schon so eckiges Geld kosten, daß es beim Preis des Hauses berücksichtigt sein will.
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