Hallo zusammen,
wir sind derzeit in der finalen Umsetzung unseres Haus & stehen hier vor einer elementaren Thematik.
Wir bauen ein Mehrfamilienhaus (OG vermietet / 100 qm) und werden selbst auch einziehen. Mein Wunsch ist hierbei eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge.
Aufgrund der großen Grundfläche der Garage kam im Laufe der Zeit die Idee auf, die Garage zu unterkellern, weshalb nun auch eine Treppe (1m statt wie im Plan 1,10m) eingeplant wurde.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung, dass die verbleibenden 5,44m in der Breite etwas zu knapp bemessen sind. Nun wurde seitens dem Maurer die Idee vorgebracht, da die Garage sowieso gemauert wird, das Maß um 50cm nach außen Richtung Grenzpunkt zu verlängern. Somit würde sich für den potenziellen Carport neben der Garage eine Restbreite von 3,03m zur Grundstücksgrenze ergeben. Das angrenzende Grundstück ist im Familienbesitz.
Frage ist nun, ob diese Idee der Verlängerung der Garage realisierbar ist & mit der Kellertreppe vereinbar ist. Wir möchten ungern noch Autos vor der Garage parken geschweige denn nur ein Auto hinein stellen, da die Garage ausschließlich von uns als Vermieter verwendet werden soll. Option zwei wäre die Kellertreppe wegfallen zu lassen - eher ungern.
Wir bitten um Fremdmeinungen um uns hier ein besseres Bild verschaffen zu können.
Über Erfahrungswerte freue ich mich
Gruß

wir sind derzeit in der finalen Umsetzung unseres Haus & stehen hier vor einer elementaren Thematik.
Wir bauen ein Mehrfamilienhaus (OG vermietet / 100 qm) und werden selbst auch einziehen. Mein Wunsch ist hierbei eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge.
Aufgrund der großen Grundfläche der Garage kam im Laufe der Zeit die Idee auf, die Garage zu unterkellern, weshalb nun auch eine Treppe (1m statt wie im Plan 1,10m) eingeplant wurde.
Allerdings habe ich nun die Befürchtung, dass die verbleibenden 5,44m in der Breite etwas zu knapp bemessen sind. Nun wurde seitens dem Maurer die Idee vorgebracht, da die Garage sowieso gemauert wird, das Maß um 50cm nach außen Richtung Grenzpunkt zu verlängern. Somit würde sich für den potenziellen Carport neben der Garage eine Restbreite von 3,03m zur Grundstücksgrenze ergeben. Das angrenzende Grundstück ist im Familienbesitz.
Frage ist nun, ob diese Idee der Verlängerung der Garage realisierbar ist & mit der Kellertreppe vereinbar ist. Wir möchten ungern noch Autos vor der Garage parken geschweige denn nur ein Auto hinein stellen, da die Garage ausschließlich von uns als Vermieter verwendet werden soll. Option zwei wäre die Kellertreppe wegfallen zu lassen - eher ungern.
Wir bitten um Fremdmeinungen um uns hier ein besseres Bild verschaffen zu können.
Über Erfahrungswerte freue ich mich
Gruß
Wir haben bedingt durch die Grundstücksbreite auch nur außen 6m außen, innen Also 5.5 Meter ist knapp, aber geht irgendwie. Kinder vorher Aussteigen lassen ein Auto soweit es geht an die Wand. Beim Neubau wurde ich es vermeiden vor allem was steht in der Garage?
Aber ein Auto steht mittlerweile immer draus. Weil Fahrräder usw. drin Parken
Aber ein Auto steht mittlerweile immer draus. Weil Fahrräder usw. drin Parken
H
hanghaus202313.12.24 09:19Die Treppe in der Garage weg und schon hast Platz und viel Geld gespart. Der Raum unter der Garage hat doch eine Tür.
Welchen Zweck hat die Treppe?
Ich habe auch eine Außentreppe gebaut. Die benutze ich genau 2x im Jahr. Winterräder hoch und runter. Das würde aber über die Treppe im Haus auch funktionieren.
Welchen Zweck hat die Treppe?
Ich habe auch eine Außentreppe gebaut. Die benutze ich genau 2x im Jahr. Winterräder hoch und runter. Das würde aber über die Treppe im Haus auch funktionieren.
G
goldfisch13813.12.24 13:05Die stützende Wand im Plan muss aufgrund der Statik drin bleiben, weshalb ich keinen Mehrwert sehe, da der Raum darunter nicht größer werden wird. Wir werden im Innenmaß nicht mehr als 5,80m erreichen.
B
borderpuschl13.12.24 13:13Was ist mit Garage 1m länger und Treppe hinten Quer?
tomtom79 schrieb:
Aber ein Auto steht mittlerweile immer draus.Mag bei dir funktionieren, aber die Garage des AE ist nur etwa 4m von der Straße entfernt eingezeichnet. Was sagt denn der Bebauungsplan überhaupt wie viel Platz vor der Garage sein muss? Meist sind dies mind. 5m.
H
hanghaus202313.12.24 20:05Grenzabstand ist auch nur 2 m beim Haus. wo in BY ist das denn erlaubt? Hat das der Bebauungsplan zugelassen? Laut Landesbauordnung BY sind 3 m vorgeschrieben.
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