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ᐅ geschuldeter Schallschutz Reihenhaus Neubau

Erstellt am: 28.03.23 10:41
P
Pacmansh
Moin Moin,

wie in meinen anderen Thread (Link) gelesen, habe ich einige Probleme mit den Planern unseres Reihenhauses. Positiv ist aktuell, dass die ausführenden Gewerke, also der beauftragte Bauunternehmer, gute Arbeit leistet. Nun sind wir aber auf ein gravierendes Problem gestoßen, was den Schallschutz betrifft. Wie folgt ist die Situation:

Wir kaufen ein Reihenhaus vom Bauträger. Der Bauträger ist hier quasi eine Zweck-GmbH und keiner der großen Bauträger. Das Reihenhaus wurde mit einer einschaligen Wand (30cm Kalksandstein mit hoher Rohdichte) erstellt. Wir haben daraufhin einen Schallschutznachweis gefordert. Hieraufhin wurde festgestellt, dass das geschuldete Schallschutzniveau nicht erreicht wird und es soll nun einen Vorsatzschale von 9,5cm verbaut werden um einen Wert von 62dB zu erreichen. Ich habe nun mehrfach davon gelesen, dass die anerkannte Regel der Technik eine zweischalige Konstruktion ist und in einem derartigen Reihenhaus typischer Weise ein erhöhter Schallschutz von 67dB geschuldet ist. In der kommenden Woche findet voraussichtlich ein Klärungstermin statt, auf den ich mich etwas vorbereiten und daher um eure Einschätzung bitten möchte.

Der Vertrag mit dem Bauträger sagt folgendes aus:
"Die Mindestanforderungen gemäß DIN 4109:2018 an die Bauakustik ( Schallschutz in Innenräumen) werden eingehalten."

Darüber hinaus aber auch folgendes:
"Der Veräußerer verpflichtet sich, das Vertragsobjekt entsprechend der Baubeschreibung samt Bauplänen und den anerkannten Regeln der Bautechnik schlüsselfertig und funktionsfähig für die vereinbarte Wohnnutzung herzustellen. "

Nach meiner Recherche entsprechen die Mindesanforderungen allerdings nicht den anerkannten Regeln der Technik womit sich die Frage stellt ob 62dB oder 67dB Schallschutz gefordert werden. Könnte ihr mir hier helfen?
11ant17.08.23 13:10
Pacmansh schrieb:

Wenn ich auf dem aktuellen Stand bin, sind 2 von 15 Wohneinheiten noch nicht verkauft, es ist also zumindest noch Vermögen in der GmbH. Des Weiteren haben ich noch gute 50.000 € an Zahlungen ausstehend, nachdem die Übergabe erfolgt ist. Wie damit sinnvoll umzugehen ist wird der Anwalt sicherlich beantworten können. Das Risiko "verlierender Gewinner" wird in den weiteren Entscheidungsprozess mit einfließen.
Was läßt Dich träumen, diese Vermögensbestandteile stünden unbelastet von höherrangigen Rechten Anderer für Haftungszecke frei ?
Einbehalte sind im Insolvenzfall - deren Auslöser Deine Ansprüche sein könnten - praktisch wertlos.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
P
Pacmansh
17.08.23 13:31
11ant schrieb:

Was läßt Dich träumen, diese Vermögensbestandteile stünden unbelastet von höherrangigen Rechten Anderer für Haftungszecke frei ?
Unwissenheit! Daher der gang zum Anwalt. Aber danke für den Hinweis, das dies ebenfalls ein Stolperstein ist.