Hallo liebes Forum,
wir haben ein sehr herausforderndes Grundstück, da wir die Zufahrt im Norden durch einen 20 Meter breiten Waldschutzstreifen legen müssen und diese nur 3 Meter breit sein darf. Alles andere ist nicht zulässig. D.h. wir müssen entweder innerhalb des Baufensters einen Wendeplatz einplanen oder die 20 Meter rückwärts raus fahren. Es sind ebenso zwei Stellplätze erforderlich. Wir haben zwei Varianten bekommen, von denen eine das Doppelcarport vor dem Haus vorsieht (die Westseite bleibt frei) und eine neben dem Haus an der Westseite.
Erstere hätte den Vorteil, dass alle Wohnräume und Kinderzimmer nach Südwesten bzw. Westen ausgerichtet sind, allerdings in 5 Metern Abstand bereits der Nachbar baut und dahinter 20 Meter hoher Wald steht. Außerdem ist der Südgarten kleiner.
Die zweite Variante mit dem Carport neben dem Haus hätte den „Nachteil“, dass das Wohnzimmer in den Südosten muss und die Kinderzimmer ebenfalls im Osten liegen würden (bodentiefe Fenster). Grund ist einfach, dass Richtung Carport keine bodentiefen Fenster möglich sind und daher der Grundriss gespiegelt werden müsste. Der Vorteil bei dieser Variante ist der große Südgarten. Allerdings muss man dafür eine abendliche Verschattung der Terrasse durch den im Westen liegenden Carport in Kauf nehmen.
Ich habe beide Varianten angehängt und freue mich über Feedback. Oben ist Norden, unten Süden.
LG
Sven

wir haben ein sehr herausforderndes Grundstück, da wir die Zufahrt im Norden durch einen 20 Meter breiten Waldschutzstreifen legen müssen und diese nur 3 Meter breit sein darf. Alles andere ist nicht zulässig. D.h. wir müssen entweder innerhalb des Baufensters einen Wendeplatz einplanen oder die 20 Meter rückwärts raus fahren. Es sind ebenso zwei Stellplätze erforderlich. Wir haben zwei Varianten bekommen, von denen eine das Doppelcarport vor dem Haus vorsieht (die Westseite bleibt frei) und eine neben dem Haus an der Westseite.
Erstere hätte den Vorteil, dass alle Wohnräume und Kinderzimmer nach Südwesten bzw. Westen ausgerichtet sind, allerdings in 5 Metern Abstand bereits der Nachbar baut und dahinter 20 Meter hoher Wald steht. Außerdem ist der Südgarten kleiner.
Die zweite Variante mit dem Carport neben dem Haus hätte den „Nachteil“, dass das Wohnzimmer in den Südosten muss und die Kinderzimmer ebenfalls im Osten liegen würden (bodentiefe Fenster). Grund ist einfach, dass Richtung Carport keine bodentiefen Fenster möglich sind und daher der Grundriss gespiegelt werden müsste. Der Vorteil bei dieser Variante ist der große Südgarten. Allerdings muss man dafür eine abendliche Verschattung der Terrasse durch den im Westen liegenden Carport in Kauf nehmen.
Ich habe beide Varianten angehängt und freue mich über Feedback. Oben ist Norden, unten Süden.
LG
Sven
T
TSven197906.08.23 13:5811ant schrieb:
Grundrisse kann man spiegeln - dabei, daß die Sonne im Osten aufgeht, bleibt es dennoch 🙂
Wenn schon für die Übersicht eine andere Grundlage als für die Details, dann wirklich am besten das Luftbild.
Begründet zu werden hat es trotzdem, und die Verhältnisse im Lageplan sehen (willkürlich) anders aus. Gerade bei so unbequemen Einschränkungen würde ich pingelig genau wissen wollen, auf welcher Grundlage sie ausgesprochen werden und wie wasserfest diese ist.Es ist die gleiche Grundlage. Falls du das eingezeichnete Gebäude meinst, das ist der Altbestand, der mittlerweile abgerissen ist. Beide Pläne sind aktuell.T
TSven197906.08.23 13:59TSven1979 schrieb:
Es ist die gleiche Grundlage. Falls du das eingezeichnete Gebäude meinst, das ist der Altbestand, der mittlerweile abgerissen ist. Beide Pläne sind aktuell.Die rechtliche Grundlage für den Baumschutzstreifen ist der Bebauungsplan, der bindend ist.T
TSven197906.08.23 14:02kbt09 schrieb:
Macht euch die Nutzung des Carport-Anbaus klar .. Fahrräder wollen da reingeschoben werden. Eingezeichnet ist er mit 6 m Breite. Und so wie es jetzt gezeichnet ist, wird das Fahrräder nichts.Danke. Das ist ein Argument. Nur wie lösen, wo kann der Fahrradschuppen sonst hin?TSven1979 schrieb:
Es ist die gleiche Grundlage. Falls du das eingezeichnete Gebäude meinst, das ist der Altbestand, der mittlerweile abgerissen ist. Beide Pläne sind aktuell.a) es sind offensichtlich unterschiedliche Grundlagen, denen die Ausschnitte entnommen sind; b) das war mir schon klar; c) sie können schlecht gleichaktuell sein und unterschiedliche Fakten darstellen.TSven1979 schrieb:
Die rechtliche Grundlage für den Baumschutzstreifen ist der Bebauungsplan, der bindend ist.... und begründet worden zu sein hat - wasserdicht, versteht sich. Ich sehe keine Nachvollziehbarkeit der Einschränkung an sich, und ihre Angemessenheit würde ich bezweifeln (und nötigenfalls angreifen).https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
TSven1979 schrieb:
Nur wie lösen, wo kann der Fahrradschuppen sonst hin?Deshalb überdenken ... Carport nur ca. 350 und den Anbau größer und fürs zweite Auto einfach nur einen Stellplatz auf der Ostseite .. mit Rasengittersteinen.Wir kennen ja nicht die Lage und eure Situation. Das ist immer die Crux, wenn es um Planungsfragen geht und der Fragestellende nur die seiner Meinung nach relevanten Daten rausgibt. Eine Haus- und Lageplanung ist halt insgesamt eine komplexe Sache und hat ja viele Faktoren, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
Z. B. Eckfenster .. habt ihr euch das gut überlegt? Wie sieht die Verschattung dort aus?
Küche .. Abstand Spüleninsel - Kochzeile ... fände ich etwas groß.
bodentiefes Fenster hinter der Couch - sinnvoll?
bodentiefe Fenster generell .. meinte gelesen zu haben, dass die Kinderzimmer im OG diese auch haben werden.
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