Hallo liebes Forum,
wir haben ein sehr herausforderndes Grundstück, da wir die Zufahrt im Norden durch einen 20 Meter breiten Waldschutzstreifen legen müssen und diese nur 3 Meter breit sein darf. Alles andere ist nicht zulässig. D.h. wir müssen entweder innerhalb des Baufensters einen Wendeplatz einplanen oder die 20 Meter rückwärts raus fahren. Es sind ebenso zwei Stellplätze erforderlich. Wir haben zwei Varianten bekommen, von denen eine das Doppelcarport vor dem Haus vorsieht (die Westseite bleibt frei) und eine neben dem Haus an der Westseite.
Erstere hätte den Vorteil, dass alle Wohnräume und Kinderzimmer nach Südwesten bzw. Westen ausgerichtet sind, allerdings in 5 Metern Abstand bereits der Nachbar baut und dahinter 20 Meter hoher Wald steht. Außerdem ist der Südgarten kleiner.
Die zweite Variante mit dem Carport neben dem Haus hätte den „Nachteil“, dass das Wohnzimmer in den Südosten muss und die Kinderzimmer ebenfalls im Osten liegen würden (bodentiefe Fenster). Grund ist einfach, dass Richtung Carport keine bodentiefen Fenster möglich sind und daher der Grundriss gespiegelt werden müsste. Der Vorteil bei dieser Variante ist der große Südgarten. Allerdings muss man dafür eine abendliche Verschattung der Terrasse durch den im Westen liegenden Carport in Kauf nehmen.
Ich habe beide Varianten angehängt und freue mich über Feedback. Oben ist Norden, unten Süden.
LG
Sven

wir haben ein sehr herausforderndes Grundstück, da wir die Zufahrt im Norden durch einen 20 Meter breiten Waldschutzstreifen legen müssen und diese nur 3 Meter breit sein darf. Alles andere ist nicht zulässig. D.h. wir müssen entweder innerhalb des Baufensters einen Wendeplatz einplanen oder die 20 Meter rückwärts raus fahren. Es sind ebenso zwei Stellplätze erforderlich. Wir haben zwei Varianten bekommen, von denen eine das Doppelcarport vor dem Haus vorsieht (die Westseite bleibt frei) und eine neben dem Haus an der Westseite.
Erstere hätte den Vorteil, dass alle Wohnräume und Kinderzimmer nach Südwesten bzw. Westen ausgerichtet sind, allerdings in 5 Metern Abstand bereits der Nachbar baut und dahinter 20 Meter hoher Wald steht. Außerdem ist der Südgarten kleiner.
Die zweite Variante mit dem Carport neben dem Haus hätte den „Nachteil“, dass das Wohnzimmer in den Südosten muss und die Kinderzimmer ebenfalls im Osten liegen würden (bodentiefe Fenster). Grund ist einfach, dass Richtung Carport keine bodentiefen Fenster möglich sind und daher der Grundriss gespiegelt werden müsste. Der Vorteil bei dieser Variante ist der große Südgarten. Allerdings muss man dafür eine abendliche Verschattung der Terrasse durch den im Westen liegenden Carport in Kauf nehmen.
Ich habe beide Varianten angehängt und freue mich über Feedback. Oben ist Norden, unten Süden.
LG
Sven
T
TSven197906.08.23 13:11TSven1979 schrieb:
Ohh danke für die Arbeit!
Also, wenn das Carport an der West-Seite ist, dann ist Wohnen im Südosten, also rechts in der Ecke. Der Wohnbereich hat ein bodentiefes Eckfenster. Küche wäre dann zum Carport.
Wenn das Carport vor dem Haus ist, würde das Wohnzimmer Richtung Südwesten ausgerichtet sein (gespiegelt). Das wird ja meistens wegen der Lichtausbeute empfohlen. Hat es einen Grund, dass du das Wohnzimmer in den Südosten legen würdest? Dann wären leider auch die Kinderzimmer im OG im Osten.Hier der Grundriss für die Variante „Carport auf Westseite“: Die Schrift ist so wegen der Spiegelung.T
TSven197906.08.23 13:13Ach so, die maximale Breite des Carports an der Hausseite wäre 5,50 Meter für zwei PKW. Mehr Platz ist nicht im Baufenster.
TSven1979 schrieb:
Lageplan wie hier im Bild dargestelltDer scheint mir einen anderen Releasestand zu haben als im Eröffnungsbeitrag. Ein Luftbild wäre wie gesagt hilfreich. Was soll überhaupt dieser "Baumschutzstreifen" sein (?) - eine Baumfallgrenze ist hier ja offenbar nicht gemeint, bestehende Bäume bzw. ihre Wurzeln sehe ich hier auch nicht zu schützen, dafür eine Unzahl von zu pflanzenden Beerensträuchern (lecker, aber gartengestalterisch eher Gestrüpp). Im Lageplan hätte ich zumindest einen unmittelbar angrenzenden Wald erwartet, wie wenn ich recht erinnere bei @Holzhäuschen - dann hätte ich die waldrandmäßige Bepflanzung noch leidlich nachvollzogen. Im Lageplan sieht es nun eher nach einem parzellierten Gehöftareal aus.kbt09 schrieb:
Ich würde diese Variante bevorzugenich allerdings mit keinem Beet in der Ecke, sondern auf ganzer Breite Wendemöglichkeit.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
TSven1979 schrieb:
Ach so, die maximale Breite des Carports an der Hausseite wäre 5,50 Meter für zwei PKW. Mehr Platz ist nicht im Baufenster.Da würde ich das so einreichen und genehmigen lassen , und neben der Einfahrt ein paar Rasengittersteine zur täglichen Nutzung, nicht StellplatzT
TSven197906.08.23 13:3911ant schrieb:
Der scheint mir einen anderen Releasestand zu haben als im Eröffnungsbeitrag. Ein Luftbild wäre wie gesagt hilfreich. Was soll überhaupt dieser "Baumschutzstreifen" sein (?) - eine Baumfallgrenze ist hier ja offenbar nicht gemeint, bestehende Bäume bzw. ihre Wurzeln sehe ich hier auch nicht zu schützen, dafür eine Unzahl von zu pflanzenden Beerensträuchern (lecker, aber gartengestalterisch eher Gestrüpp). Im Lageplan hätte ich zumindest einen unmittelbar angrenzenden Wald erwartet, wie wenn ich recht erinnere bei @Holzhäuschen - dann hätte ich die waldrandmäßige Bepflanzung noch leidlich nachvollzogen. Im Lageplan sieht es nun eher nach einem parzellierten Gehöftareal aus.
ich allerdings mit keinem Beet in der Ecke, sondern auf ganzer Breite Wendemöglichkeit.Release? Das ist der Parzellierungsplan vom Vermesser, das andere unsere Grundstücksbeplanung.Ein Baumschutzstreifen ist in der Bebauung beschränkt, nur Zuwegung ist möglich. Alles andere ins Baufenster. Das ist Baurecht und hat nichts mit persönlicher Beurteilung zu tun, also das müssen wir leider als gegeben hinnehmen. Es ist ein Waldgebiet, ja.
TSven1979 schrieb:
Hier der Grundriss für die Variante „Carport auf Westseite“: Die Schrift ist so wegen der Spiegelung.Grundrisse kann man spiegeln - dabei, daß die Sonne im Osten aufgeht, bleibt es dennoch :-)TSven1979 schrieb:
Release? Das ist der Parzellierungsplan vom Vermesser, das andere unsere Grundstücksbeplanung.Wenn schon für die Übersicht eine andere Grundlage als für die Details, dann wirklich am besten das Luftbild.TSven1979 schrieb:
Ein Baumschutzstreifen ist in der Bebauung beschränkt, nur Zuwegung ist möglich. Alles andere ins Baufenster. Das ist Baurecht und hat nichts mit persönlicher Beurteilung zu tun, also das müssen wir leider als gegeben hinnehmen.Begründet zu werden hat es trotzdem, und die Verhältnisse im Lageplan sehen (willkürlich) anders aus. Gerade bei so unbequemen Einschränkungen würde ich pingelig genau wissen wollen, auf welcher Grundlage sie ausgesprochen werden und wie wasserfest diese ist.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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