Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position

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xMisterDx

Ja reichlich absurd. Der Bebauungsplan hat genau so lange keinerlei Rechtsverbindlichkeit, bis er beschlossen und von allen 125 Entscheidungsträgern unterzeichnet ist... dann wird er rechtsverbindlich und du kannst gemäß Bebauungsplan bauen. Was immer du vorher anfragst... es ist null und nichtig.
 
11ant

11ant

Ja reichlich absurd. Der Bebauungsplan hat genau so lange keinerlei Rechtsverbindlichkeit, bis er beschlossen und von allen 125 Entscheidungsträgern unterzeichnet ist... dann wird er rechtsverbindlich und du kannst gemäß Bebauungsplan bauen. Was immer du vorher anfragst... es ist null und nichtig.
Selbstverständlich kann man in einem §34-Gebiet auch eine Bauvoranfrage stellen, während die Aufstellung eines Bebauungsplanes anhängig ist. Nicht zuletzt auch, weil es Bebauungspläne gibt, die jahrelang beklagt werden.
 
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xMisterDx

Selbstverständlich kann man in einem §34-Gebiet auch eine Bauvoranfrage stellen, während die Aufstellung eines Bebauungsplanes anhängig ist. Nicht zuletzt auch, weil es Bebauungspläne gibt, die jahrelang beklagt werden.
Und was hat vor Gericht am Ende Bestand? Die Voranfrage oder der Bebauungsplan?
 
11ant

11ant

Und was hat vor Gericht am Ende Bestand? Die Voranfrage oder der Bebauungsplan?
Auch vor Gericht wäre der Bebauungsplan noch wie nicht existent zu behandeln, bevor er rechtskräftig ist (bzw. war, als der Bauantrag gestellt wurde). Es zählt die Rechtslage am Tag des Eingangsstempels. Also auch vor Gericht kann die TE eine Genehmigung nicht mit der Argumentation begehren, so wie beantragt würde es später ohnehin gültig werden sollen. Allenfalls kann sie sich darauf berufen, aufgrund eines Hinweises im Vorbescheid so gehandelt zu haben. Erfolgreich begehrbar ist m.E. nicht, den Bebauungsplan vor seiner Rechtskraft in Vollzug zu setzen. Es mag vom Gericht zwar angeregt werden können, die Behörde möge die Genehmigung erteilen. Aber nicht rückwirkend, sondern so, daß ein Nachbar noch dagegen klagen könnte. Nicht ohne Grund hielt und halte ich für den günstigsten Weg, die Behörde bekehrte sich zur Befreiung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem angestrebten Zustand bereit. Auch dagegen könnte ein legitimierter Dritter in einer Frist klagen. Die Lage ist verzwickt: wird mit einer Genehmigung im Rahmen einer Befreiung der Zustand geschaffen, daß die TE ihr Bauvorhaben wie beantragt umsetzt, und dann der Plan nie wie aufgestellt gültig, dann entstünde eine isolierte Ausnahme - und damit genau das, worin die Instrumente §34 und Bebauungsplan sich einig sind, daß dies zu verhindern ihr Zweck sei ;-)
 
H

hanghaus2023

Hier ist doch in der Umgebung auch weiter hinten gebaut worden #8 und #10. Das sieht man ja schon auf dem kleinen Ausschnitt vom Bebauungsplan.

Mit dem nicht genehmigten Bebauungsplan braucht man also gar nicht zu argumentieren. Wie gesagt ein Luftbild mit einer größeren Umgebung hilft hier.
 
H

hanghaus2023

Wenn man die hintere Baulinie und die vordere beachtet liegst Du auch beim 34er gut im Baufeld.

bauvorbescheid-positiv-bauantrag-bemaengelt-position-622351-1.png


Mit dem 34er kannst mMn noch Richtung Norden. Leider beantwortest Du die Frage nach den Bäumen nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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