ᐅ Photovoltaikanlage und Speicher bei Bauübergabe nicht fertiggestellt
Erstellt am: 05.09.22 08:47
J
Jack Storm
Hallo,
Ich bin hier noch ganz neu und habe nichts über die Foren-Suche finden können. Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir bei Helma ein Haus gekauft, bzw. neu bauen lassen. Bis auf wenige Ausnahmen war ich bisher auch relativ zufrieden damit. Allerdings steht jetzt die Bauübergabe an, obwohl weder die Photovoltaikanlage angeschlossen ist, noch der Stromspeicher geliefert wurde. Der Bauleiter konnte mir auch noch keinen Fertigstellungstermin nennen. Da ich meine jetzige Wohnung schon gekündigt habe, muss ich diesen Monat auf jeden Fall ausziehen. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Die Bauübergabe unbestimmt verschieben, bis alles installiert wurde? Die Bauübergabe durchführen, und sämtliche Mängel vermerken? Aber wie muss mich Helma dann entschädigen ( weil ich die Photovoltaikanlage und den Stromspeicher noch nicht nutzen kann, und dementsprechend deutlich höhere Stromkosten habe)? Gibt es hier jemanden, der sich damit gut auskennt?
Ich hoffe auf Eure Hilfe.....
Ich bin hier noch ganz neu und habe nichts über die Foren-Suche finden können. Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir bei Helma ein Haus gekauft, bzw. neu bauen lassen. Bis auf wenige Ausnahmen war ich bisher auch relativ zufrieden damit. Allerdings steht jetzt die Bauübergabe an, obwohl weder die Photovoltaikanlage angeschlossen ist, noch der Stromspeicher geliefert wurde. Der Bauleiter konnte mir auch noch keinen Fertigstellungstermin nennen. Da ich meine jetzige Wohnung schon gekündigt habe, muss ich diesen Monat auf jeden Fall ausziehen. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Die Bauübergabe unbestimmt verschieben, bis alles installiert wurde? Die Bauübergabe durchführen, und sämtliche Mängel vermerken? Aber wie muss mich Helma dann entschädigen ( weil ich die Photovoltaikanlage und den Stromspeicher noch nicht nutzen kann, und dementsprechend deutlich höhere Stromkosten habe)? Gibt es hier jemanden, der sich damit gut auskennt?
Ich hoffe auf Eure Hilfe.....
S
Stefan00105.09.22 21:04hast du eine Wirtschaftlichkeitsrechnung von Helma erhalten?
Dort dürfe der erwartete Ertrag fürs Jahr, oder sogar für den Monat angegeben sein. Sowie deine geplante Eigenverbrauchsquote. Damit, und deinem aktuellen Strompreis dürftest du dir eine Entschädigung berechnen können. Damit könntest du Helma gegenüber ins Rennen gehen.
Dort dürfe der erwartete Ertrag fürs Jahr, oder sogar für den Monat angegeben sein. Sowie deine geplante Eigenverbrauchsquote. Damit, und deinem aktuellen Strompreis dürftest du dir eine Entschädigung berechnen können. Damit könntest du Helma gegenüber ins Rennen gehen.
W
WilderSueden05.09.22 22:53Einziehen würde ich auf jeden Fall, aber eben Abnahme vorbehaltlich der fehlenden Anlage und entsprechenden Einbehalt. Wenn die dann irgendwann montiert wird, kommt die Restzahlung.
Schadenersatz kannst du dir natürlich überlegen, ist halt die Frage wie viel man tatsächlich bekommt. Wenn aber schon Entgegenkommen signalisiert wurde, auf jeden Fall versuchen.
Schadenersatz kannst du dir natürlich überlegen, ist halt die Frage wie viel man tatsächlich bekommt. Wenn aber schon Entgegenkommen signalisiert wurde, auf jeden Fall versuchen.
Lotti88 schrieb:
@Snowy36 : Ja, da hast du einen Schaden. Ich kenne auch Leute, die genau in dem Fall die Mietkosten für das Ersatzfahrzeug erstattet bekommen haben. Die hatten eine fixe Zusage mit Liefertermin. Wenn du in diesem Vertrauen einen Urlaub gebucht hast und dann ein Ersatzfahrzeug brauchest, steht dir meiner Meinung nach ebenfalls eine Schadenersatz zu - außer in deinem Vertrag ist das ausgeschlossen..Beim Liefertermin steht im Vertrag voraussichtlich .und jetzt wäre die Frage was in dem Vertrag zwischen dem TE und seinem Hausbauer steht .
J
Jack Storm06.09.22 00:13Stefan001 schrieb:
hast du eine Wirtschaftlichkeitsrechnung von Helma erhalten?
...Danke für den Hinweis. Nein, bisher noch nicht. Werde diesbezüglich bei Helma mal nachhaken...J
Jack Storm06.09.22 00:18WilderSueden schrieb:
Einziehen würde ich auf jeden Fall, aber eben Abnahme vorbehaltlich der fehlenden Anlage und entsprechenden Einbehalt. Wenn die dann irgendwann montiert wird, kommt die Restzahlung.Ja, das ist ohnehin so geregelt. Die letzte Rate wird zur Hälfte auf ein notariellen Anderkonto überwiesen, und wird erst an Helma ausgezahlt, nachdem ich mein Okay gegeben habe.H
HilfeHilfe06.09.22 06:15Hast du den mal Helma überhaupt mal angefragt welche Kompensation du erwarten kannst ?
Wie gesagt du hast ja auch eine Belasttung durch Strom / Heizen in der alten Wohnung. Das muss ja auch gegengerechnen werden.
Evtl. hat ja Helma erfahrungswerte
Wie gesagt du hast ja auch eine Belasttung durch Strom / Heizen in der alten Wohnung. Das muss ja auch gegengerechnen werden.
Evtl. hat ja Helma erfahrungswerte
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