§34 / 35 Baugesetzbuch, Fragen zur Planung eines Einfamilienhaus

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Y

ypg

:eek:
Du, ich hätte ein, zwei Punkte ähnlich argumentiert, aber meine Aussage war eher scherzhaft auf die Antwort vom Fachmann ...
Als Vermessungstechniker wird er mehr Durchblick haben als wir, und dann muss ich auch nicht mehr mein Laiengeschwafel hintendran hängen. Sorry.
 
B

Bamboochaa

Ok, da ich relativ neu hier unterwegs bin, war ich mir eurer beruflichen Hintergründe und Erfahrungswerte nicht bewusst :D Dennoch vielen Dank!
 
E

Escroda

Würde der oben geteilte Flächennutzungsplan noch etwas an eurer Einschätzung ändern?
Nein.
Allerdings ist mir nicht klar, woher der Plan stammt. Die braune Farbe resultiert ja aus der Überlagerung der orangefarbenen Flächen aus dem Landschaftsplan mit der grünen Fläche, deren Herkunft ich nicht herausgefunden habe.
Die Landschaftsplangrenze kann durchaus als Abgrenzung zum Außenbereich interpretiert werden, aber die willst Du ja ohnehin nicht überschreiten. Sollte die grüne Fläche aus dem Flächennutzungsplan stammen, würde ich zunächst hinterfragen, wer den mit der Liegenschaftskarte und dem Landschaftsplan überlagert hat. Doch selbst wenn die Georeferenzierung korrekt ist, hat der Flächennutzungsplan keine verbindliche planungsrechtliche Bedeutung. Außerdem ist er vom Erstellungsmaßstab nicht geeignet, metergenau Einfluss auf faktische Baugrenzen zu nehmen. Dennoch sollte sich Dein Planer auf Gegenargumente aus der Verwaltung vorbereiten, da der Flächennutzungsplan schon Indizien für eine beabsichtigte Planung liefert.

Off topic:
Als Vermessungstechniker
Warum wird der Beruf eigentlich nicht mehr angezeigt - nicht mal im Profil? Ich fand's hilfreich.

P.S.: Vermessungstechnikeringenieur ;)
 
B

Bamboochaa

Nein.
Allerdings ist mir nicht klar, woher der Plan stammt. Die braune Farbe resultiert ja aus der Überlagerung der orangefarbenen Flächen aus dem Landschaftsplan mit der grünen Fläche, deren Herkunft ich nicht herausgefunden habe.
Die Landschaftsplangrenze kann durchaus als Abgrenzung zum Außenbereich interpretiert werden, aber die willst Du ja ohnehin nicht überschreiten. Sollte die grüne Fläche aus dem Flächennutzungsplan stammen, würde ich zunächst hinterfragen, wer den mit der Liegenschaftskarte und dem Landschaftsplan überlagert hat. Doch selbst wenn die Georeferenzierung korrekt ist, hat der Flächennutzungsplan keine verbindliche planungsrechtliche Bedeutung. Außerdem ist er vom Erstellungsmaßstab nicht geeignet, metergenau Einfluss auf faktische Baugrenzen zu nehmen. Dennoch sollte sich Dein Planer auf Gegenargumente aus der Verwaltung vorbereiten, da der Flächennutzungsplan schon Indizien für eine beabsichtigte Planung liefert.

Off topic:

Warum wird der Beruf eigentlich nicht mehr angezeigt - nicht mal im Profil? Ich fand's hilfreich.

P.S.: Vermessungstechnikeringenieur ;)
Gut, wir werden sehen was unsere Architekten und das Amt für Argumente vorbringen werden. Das Bauamt machte mir bisher einen doch recht gesprächsbereiten Eindruck, sodass wir mit Sicherheit eine Lösung bzw. Kompromiss finden werden. Man muss halt miteinander reden.

Dank deiner Ausführungen kann ich zumindest darauf vertrauen, dass die geplante Ausrichtung des Gebäudes nicht zum Scheitern verurteilt ist.

Ich werde demnächst berichten! :)
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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