Hallo Forum,
habe eine Frage zum folgendem Sachverhalt. Habe eine Stadtvilla mit 30° Dachneigung (Zeltdach) bestellt ohne ausgebautem Dachboden. Durch ein Zeichnungsfehler sind es nun aber 25° Dachneigung geworden. Alle Unterlagen + Statik sind mit 30° angegeben. Habt Ihr Ideen wie man hier mehr Raumvolumen reinbekommt. Wäre ein Vergleich als Vollausbau des Dachboden für euch ok. Ich bin da skeptisch. Habe schon im Dach viel Raumverlust durch die fehlende Neigung.
habe eine Frage zum folgendem Sachverhalt. Habe eine Stadtvilla mit 30° Dachneigung (Zeltdach) bestellt ohne ausgebautem Dachboden. Durch ein Zeichnungsfehler sind es nun aber 25° Dachneigung geworden. Alle Unterlagen + Statik sind mit 30° angegeben. Habt Ihr Ideen wie man hier mehr Raumvolumen reinbekommt. Wäre ein Vergleich als Vollausbau des Dachboden für euch ok. Ich bin da skeptisch. Habe schon im Dach viel Raumverlust durch die fehlende Neigung.
mondbau schrieb:
Der Zeichnungsfehler kam durch das Zeichnungsbüro. 30° DN dran geschrieben. Aber 25° gezeichnet. Die Statik, der Bauantrag, der Vertrag, alles 30°. Ich weiß nicht was so ein Dachausbau kostet, im allgemeinen ist es Dämmwolle und Folie, eine Sparschalung und Rauhspundschalung ausgelegt. Das Thema macht mich ziemlich unzufrieden. Ist eine Behebung angemessen? Gerüst aufbauen, komplett alle Dachpfannen runter, Solarkollektoren runter, Sparren neu und dann neu eindecken.Bei den Ansichten sieht man doch mit blossen Auge, dass die Dachneigungen unterschiedlich sind. Warum hast dass nicht bemaengelt? Eine gewisse Mitschuld trifft den Architekten. Du verlierst ledigliech nutzbaren Abstellraum.
Deine Aenderunswunsch ist unverhaeltnismaessig.
Wie @11ant schon festgestellt hat reden wir hier von ca. 19 m3 Umbauten Raum * 400 Euro = 7.600 Euro.
Diese Summe wuerde ich von der Bausumme (Dachsumme) abziehen.
H
hampshire02.03.21 11:39icandoit schrieb:
Du verlierst ledigliech nutzbaren Abstellraum.
Deine Aenderunswunsch ist unverhaeltnismaessig.Ich bin echt kein Streithammel aber das Fehlen der Abstellfläche kann je nach Planung, Hobby und abzustellender Menge wirklich einschneidend für die Nutzung des Hauses sein. Das "lediglich" ist schon sehr relativ. Als Alternative könnte der TE ja auch ein ggfs. sowieso geplantes Luxus-Gartenhaus als Kompensation bauen lassen.hampshire schrieb:
Als Alternative könnte der TE ja auch ein ggfs. sowieso geplantes Luxus-Gartenhaus als Kompensation bauen lassen.Oder so, ja. Ich sehe meinen Kompensationsvorschlag jedenfalls als absolutes Win-Win: verhältnismäßig weil etwa kostenneutral und nur eine symbolische kleine Watschn für den GU, und der TE tauscht unbequem erreichbaren Abstellraum 1:1 gegen die gleiche "Menge" bequemer ereichbaren. Sein Beitrag zur Friedenspfeife sind dabei 9 qm Grundflächenzahl im Bauwich, wo sie nicht wehtun. Das Sättigungsgefühl einer Finanzkompensation wäre rasch verpufft, der Ärger über die verlorenen Kubikmeter Abstellraum im Dach hielte länger an. Gartenhaus sehe ich als adäquate Variante zu meinem Vorschlag mit dem Abstellgelaß.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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