Hallo,
wir fühlen uns von unserem Heizubgsfachbetrieb, milde gesagt etwas veräppelt. Daher habe ich hier zwei Fragen, vielleicht kann ja jemand weiter Helfen. Wir haben nächste Woche auch einen Termin beim Anwalt um einige Dinge zu klären, mich würde aber mal eine neutrale Meinung interessieren.
Wir haben im Dezember 2018 einen Vertrag bei unser Haustechnikfirma unterschrieben, diese sollte für unser Haus die gesamte Elektriker, Sanitär, Heizung und Photovoltaik übernehmen. Baubeginn für das Haus war Sommer 2019 geplant war das die Haustechnikfirma im Oktober 2019 anfängt.
In unserer Auftragsbestätigung stand eine Viessmann Vitocal 333 G NC mit 10,5 KW. Eingebaut wurde nun aber eine Viessmann 222G mit 7,5 KW und zusätzlicher NC Box. Zwei Dinge sind i.O. die Wärmepumpe mit integrierter Kühlung hat Viessmann aus dem Programm genommen, daher jetzt die zusätzliche NC Box. Die 10,5 KW Wärmepumpe war für unser Haus nicht nötig nach Berechnung des Energiebedarf für unser Haus. Auch ok, mich würde hier vor allem der Preis unterschied interessieren. Weil bezahlt haben wirnatürlich die 10,5KW. Laut Heizungsbauer ist der Preis eine Mischkalkulation, hätten wir eine größere Wärmepumpe gebraucht hätten wir kein Aufpreis zahlen müssen. Größer als 10,5 für ein Einfamilienhaus ist aber wahrscheinlich eher unrealistisch...
Na jedenfalls geht es eher um die 222G laut Heizungsbauer gab es bei Viessmann Anfang 2019 ein Modellwechsel und die alte 333G heißt seit dem 222G und die 333G hat wohl ne ganz neue Technik. Wir haben also stand Dezember 2018 eine heutige 222G gekauft.
Kann jemand das bestätigen das dies so ist ? Und wie seht ihr die Angelegenheit, wenn im Vertrag eine 333G steht dann müsste meiner Meinung auch eine 333 G geliefert werden. Wenn es da einen Nachfolger in der Zeit gibt, dann müssen Sie den liefern oder sehe ich das falsch ?
wir fühlen uns von unserem Heizubgsfachbetrieb, milde gesagt etwas veräppelt. Daher habe ich hier zwei Fragen, vielleicht kann ja jemand weiter Helfen. Wir haben nächste Woche auch einen Termin beim Anwalt um einige Dinge zu klären, mich würde aber mal eine neutrale Meinung interessieren.
Wir haben im Dezember 2018 einen Vertrag bei unser Haustechnikfirma unterschrieben, diese sollte für unser Haus die gesamte Elektriker, Sanitär, Heizung und Photovoltaik übernehmen. Baubeginn für das Haus war Sommer 2019 geplant war das die Haustechnikfirma im Oktober 2019 anfängt.
In unserer Auftragsbestätigung stand eine Viessmann Vitocal 333 G NC mit 10,5 KW. Eingebaut wurde nun aber eine Viessmann 222G mit 7,5 KW und zusätzlicher NC Box. Zwei Dinge sind i.O. die Wärmepumpe mit integrierter Kühlung hat Viessmann aus dem Programm genommen, daher jetzt die zusätzliche NC Box. Die 10,5 KW Wärmepumpe war für unser Haus nicht nötig nach Berechnung des Energiebedarf für unser Haus. Auch ok, mich würde hier vor allem der Preis unterschied interessieren. Weil bezahlt haben wirnatürlich die 10,5KW. Laut Heizungsbauer ist der Preis eine Mischkalkulation, hätten wir eine größere Wärmepumpe gebraucht hätten wir kein Aufpreis zahlen müssen. Größer als 10,5 für ein Einfamilienhaus ist aber wahrscheinlich eher unrealistisch...
Na jedenfalls geht es eher um die 222G laut Heizungsbauer gab es bei Viessmann Anfang 2019 ein Modellwechsel und die alte 333G heißt seit dem 222G und die 333G hat wohl ne ganz neue Technik. Wir haben also stand Dezember 2018 eine heutige 222G gekauft.
Kann jemand das bestätigen das dies so ist ? Und wie seht ihr die Angelegenheit, wenn im Vertrag eine 333G steht dann müsste meiner Meinung auch eine 333 G geliefert werden. Wenn es da einen Nachfolger in der Zeit gibt, dann müssen Sie den liefern oder sehe ich das falsch ?
S
Stadtvilla1913.10.20 11:49Die Bafa wollte die korrekten Unterlagen zu der verbauten Wärmepumpe nachgereicht haben und hat diese dann akzeptiert, das war zum Glück nicht Problem. Hat den Prozess nur unnötig in die Länge gezogen...
Bei der Förderung, geht es ja noch weiter wir haben im Dezember 2018 die Förderung beantragt, da man nur 12 Monate Zeit hat die Anlage in Betrieb zu nehmen, aber der Monteur statt wie geplant im Oktober 2019 erst im März 2020 angefangen hat. Mussten wir die Förderung nochmal neu im Dezember 2019 beantragen. Hier hätte man uns schon mal besser beraten können und sagen wartet bis Januar 2020 mit dem neuen Antrag, dann hätten wir über 10.000€ Förderung bekommen. Dadurch das wir es noch im Dezember gemacht haben, gab es nur die 4.500€...
Bei der Förderung, geht es ja noch weiter wir haben im Dezember 2018 die Förderung beantragt, da man nur 12 Monate Zeit hat die Anlage in Betrieb zu nehmen, aber der Monteur statt wie geplant im Oktober 2019 erst im März 2020 angefangen hat. Mussten wir die Förderung nochmal neu im Dezember 2019 beantragen. Hier hätte man uns schon mal besser beraten können und sagen wartet bis Januar 2020 mit dem neuen Antrag, dann hätten wir über 10.000€ Förderung bekommen. Dadurch das wir es noch im Dezember gemacht haben, gab es nur die 4.500€...
S
Stadtvilla1913.10.20 11:59Es geht ja nicht um die größe der Anlage, ich verstehe schon das die 7,5 kw besser für unser Haus ist als die 10,5 kw. Es geht hier ja um modulierend oder nicht modulierend....
Ganz ehrlich ob modulierend oder nicht modulierend sollte bei Erdwärme in Sachen Effizienz (sofern sauber eingestellt) keinen Unterschied machen. Da freu dich lieber, dass du keine 10kw Wärmepumpe verbaut bekommst hast. Ich versteh den Ärger und Frust aber bei diesem Thema find ich ihn unangebracht.
H
hampshire13.10.20 23:50@Stadtvilla19 will die offensichtlich schlechtere Lösung durchsetzten weil diese vereinbart war. Es geht hier ums Prinzip.
S
Stadtvilla1914.10.20 08:37Heinz2k schrieb:
Ganz ehrlich ob modulierend oder nicht modulierend sollte bei Erdwärme in Sachen Effizienz (sofern sauber eingestellt) keinen Unterschied machen. Da freu dich lieber, dass du keine 10kw Wärmepumpe verbaut bekommst hast. Ich versteh den Ärger und Frust aber bei diesem Thema find ich ihn unangebracht.Ich denke modulierende Wärmepumpe sind effizienter da Sie Ihre Heizleistung anpassen können, außerdem soll die Lebensdauer höher sein ?
Wie gesagt es geht nicht darum das ich eine 10 Kw Heizung will! Es geht darum das ich eine 10.5 333G bezahlt habe aber nur eine 7,5kw 222G bekommen habe! Ich hätte gerne eine eine 7,5kw 333G gehabt! Oder da dies jetzt nicht mehr möglich ist, einen Geld Ausgleich.
Hier müsste man ja noch in Betracht ziehen, wenn die Lebensdauer der 333G länger ist, muss ich mir ja früher eine neue Anlage zulegen!
Heißt ich habe nun höhere Energie kosten, eine verkürzte Lebensdauer und einen Passat bezahlt aber nur einen Golf bekommen.
Ähnliche Themen