Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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11ant

11ant

Der Privatmann haftet für Schäden, die das von DIR ausgesuchte Unternehmen durch evtl. Baumängel verursacht?
Klar steht der Nachbar als Schädiger für seinen Auftragnehmer auch dann ein, wenn er in dessen Auswahl nicht frei war - selbst wenn er dulden mußte, daß das Vorschlagsrecht für den Auftragnehmer beim Geschädigten lag. Hätte der Geschädigte die Schädigung mit dem Auftragnehmer des Nachbarn verabredet, wäre dies eine eigenständige kriminelle Handlung, auch strafbar, aber mit Beweislast nicht beim Geschädigten. Aber erzähl´ Deinen Zweifel mal einem Juraprofessor, das sollte zumindest ein interessantes Thema für eine Hausarbeit sein.
 
Pinky0301

Pinky0301

Ich drück dir die Daumen, dass der Nachbar euch nicht nach seinem Einzug (wenn es überhaupt dazu kommt) das Leben zur Hölle macht!
 
G

goalkeeper

Gerade mit unserem GU telefoniert: selbstverständlich hilft er uns und würde die Unterfangung sowie die Überwachung übernehmen...sehr guter Mann!
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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