Hey, ich will mich mal versuchen kurz zu fassen,
wir haben gerade ein Haus gekauft und ich bin in der Aussengestalltung.
Kurz zu den Eckdaten, es ist in Mehrfamilienhaus mit Knapp 400m² Wohnfläche,
es geht eher in die Richtung zwei Doppelhaus Hälften.
Die rechte Seite wird von meiner Frau meiner Tochter und mir bewohnt, wobei die 200m² mit Dachboden sind welchen wir nicht als Wohnraum nutzen Wollen. Ergo bleiben ca 150m² Wohnfläche über.
Die linke Hälfte sieht Platztechnisch ähnlich aus, wird von meiner Schwägerin mit ihrem Sohn bezogen.
Autos gibt es derzeit eins und es sind in nächster Zeit keine neuen geplant, was der Stadt relativ egal sein wird.
Nun gibt es derzeit Fünf Parkplätze davon wäre einer sogar mit bis zu 4 Autos hintereinander nutzbar. Sprich bei Besuch kein Problem.
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.
Es ist geplant, das wir Eventuell in 10-15 Jahren mal die Schwiegereltern zu uns holen, wenn sie selbst nicht mehr Einkaufen,Treppen laufen können etc pp
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?
Wir zahlen tatsächlich erst zum ersten vierten und es gibt die Mündliche Vereinbarung das ich den "Garten" schon umgestallten darf. Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!
Grüße Marco
wir haben gerade ein Haus gekauft und ich bin in der Aussengestalltung.
Kurz zu den Eckdaten, es ist in Mehrfamilienhaus mit Knapp 400m² Wohnfläche,
es geht eher in die Richtung zwei Doppelhaus Hälften.
Die rechte Seite wird von meiner Frau meiner Tochter und mir bewohnt, wobei die 200m² mit Dachboden sind welchen wir nicht als Wohnraum nutzen Wollen. Ergo bleiben ca 150m² Wohnfläche über.
Die linke Hälfte sieht Platztechnisch ähnlich aus, wird von meiner Schwägerin mit ihrem Sohn bezogen.
Autos gibt es derzeit eins und es sind in nächster Zeit keine neuen geplant, was der Stadt relativ egal sein wird.
Nun gibt es derzeit Fünf Parkplätze davon wäre einer sogar mit bis zu 4 Autos hintereinander nutzbar. Sprich bei Besuch kein Problem.
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.
Es ist geplant, das wir Eventuell in 10-15 Jahren mal die Schwiegereltern zu uns holen, wenn sie selbst nicht mehr Einkaufen,Treppen laufen können etc pp
Könnte mein Plan Probleme nach sich ziehen?
Wir zahlen tatsächlich erst zum ersten vierten und es gibt die Mündliche Vereinbarung das ich den "Garten" schon umgestallten darf. Ex Besitzer wohnt nicht mehr dort Ex Besitzerin schon. Für sie ist alles gut er hat nun angst ich würde sein Lebenswerk zerstören und bittet mich das erst zu machen, wenn alles bezahlt ist. Ist ja auch ok nur war die Absprache anders und ich habe mir nun extra Urlaub genommen und die Pflanzen in meinem Garten ausgebuddelt.
Naja ist ja auch relativ wäre für rechtliche Infos dankbar!
Grüße Marco
M
marco236904.03.20 18:15Ah ok, also der Vorbesitzer war tatsächlich in den letzten 20Jahren recht aktiv und wollte das Ding als "Wohnprojekt mit sechs kleinen Wohnungen klar machen.
Ist allerdings nicht unser Plan!
Sollte das so irgendwo verzeichnet sein, können wir das ändern?
Ist allerdings nicht unser Plan!
Sollte das so irgendwo verzeichnet sein, können wir das ändern?
marco2369 schrieb:
Laut Satzung muss ich 1,5 Stellplätze pro Partei haben wäre also alles super und ich könnte zwei Stellplätze in Grünflächen umwandeln.
Nun sagte mir aber der Vorbesitzer, das dass Haus mit vier Wohneinheiten geplant sei und ich deshalb diese Stellplätze brauche.marco2369 schrieb:
Ist ein altes Fachwerk von 1850.1850 hatte Bertha Benz noch garkeinen Anlaß gegeben, Stellplätze je Wohneinheit vorzuschreiben - welche Satzung meinst Du also ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
marco236905.03.20 05:41Die Stadt Witzenhausen hat eine Stellplatz und Ablösesatzung.
Und da das Haus ca 1990 Komplett umgebaut/saniert wurde, gehe ich davon aus das zu diesem Zeitpunkt oder etwas später die Satzung in Kraft getreten ist.
Auch könnte ich mir vorstellen, das die zwei anderen Parkplätze Flächenmäßig nicht groß genug sind, da muss ich nachher noch mal messen ob ich mit 5x2.5 da ausreiche.
Ich werde gleich mal beim Bauamt anrufen und da nachhaken.
Hat denn jemand Erfahrungen damit dass solche dinge später verändert werden können, bei Umbau Maßnahmen etc pp
Und da das Haus ca 1990 Komplett umgebaut/saniert wurde, gehe ich davon aus das zu diesem Zeitpunkt oder etwas später die Satzung in Kraft getreten ist.
Auch könnte ich mir vorstellen, das die zwei anderen Parkplätze Flächenmäßig nicht groß genug sind, da muss ich nachher noch mal messen ob ich mit 5x2.5 da ausreiche.
Ich werde gleich mal beim Bauamt anrufen und da nachhaken.
Hat denn jemand Erfahrungen damit dass solche dinge später verändert werden können, bei Umbau Maßnahmen etc pp
marco2369 schrieb:
Und da das Haus ca 1990 Komplett umgebaut/saniert wurde, gehe ich davon aus..., daß die Fragenordanney schrieb:
Wie ist das Haus genehmigt worden?mit dem Grundmauernbaujahr eher nicht zweckmäßig beantwortet war https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
marco236905.03.20 12:47Also Oma mit dazu ist in eher 15-20 Jahren geplant.
Habe mit dem Amt gesprochen und die Dame war sehr nett, es sieht wie folgt aus, das Haus war mal als 1 Parteien Haus erbaut, wurde tatsächlich umgeschrieben auf ein 4 Parteien Haus wenn wir das ganze jetzt aber nur mit zwei Parteien nutzen wollen und es keine Extra Wohnungstüren/Eingangstüren mit dreifacher Küche gibt spricht nichts dagegen und einen Nachweis muss ich nur dann erbringen, wenn ich aufstocken will nicht wenn ich runterfahre.
Nebenbei wurde gesagt, das sie so oder so nur zum Kontrolieren kommen wenn ein Bauantrag auf Erweiterung des Wohnraumes gestellt wird.
Also Glück gehabt, habe explizit noch mal nachgefragt wie es aussieht mit Eintragungen als zwei Parteien Haus. Nein ist nicht von Nöten.
Aber vielen dank für die Hilfe!
Habe mit dem Amt gesprochen und die Dame war sehr nett, es sieht wie folgt aus, das Haus war mal als 1 Parteien Haus erbaut, wurde tatsächlich umgeschrieben auf ein 4 Parteien Haus wenn wir das ganze jetzt aber nur mit zwei Parteien nutzen wollen und es keine Extra Wohnungstüren/Eingangstüren mit dreifacher Küche gibt spricht nichts dagegen und einen Nachweis muss ich nur dann erbringen, wenn ich aufstocken will nicht wenn ich runterfahre.
Nebenbei wurde gesagt, das sie so oder so nur zum Kontrolieren kommen wenn ein Bauantrag auf Erweiterung des Wohnraumes gestellt wird.
Also Glück gehabt, habe explizit noch mal nachgefragt wie es aussieht mit Eintragungen als zwei Parteien Haus. Nein ist nicht von Nöten.
Aber vielen dank für die Hilfe!
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