Grundstück Aufteilung Bebauung

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P

philipp1983

Hallo,

wir möchten das Grundstück im Anhang aufteilen.
Das gelbe Haus möchte mein Bruder renovieren. Die angrenzende Scheue würden wir komplett abreißen und das rote Haus möchten wir neu darauf bauen.

Meine Frage ist jetzt wie das ist mit dem Abstand zwischen den Häuser. Reicht hier 1,5m aus wenn wir uns Gegenseitig eine Baulast eintragen lassen würden? Wie viel Anstand müssen hier mindest sein, wenn wir keine Fenster an der Grenzseite einbauen und eine Brandschutzwand vorsehen? Brauchen wir beim gelben Altbestand dann auch eine Brandschutzwand?

Ich möchte das Haus nicht genau gerade anbauen da Süden senkrecht von unten kommt und wir somit keine sonne aus Süd-Westen mehr bekommen würden nur noch aus Westen...

Wenn wir direkt anbauen würden, braucht das Bestandshaus dann auch eine Brandschutzwand? Wenn wir Scheune nur zum teil so schräg abreißen würden und hier eine neue Wand in der Scheune hochziehen würden. Könnten wir schräg an die scheuen anbauen wie im Bild zwei?

Das rote Haus ist 6,3m hoch Dach Außenschnitt, Giebelhöhe 11,7m zwecks Abstandsflächen. Das gelbe bestehende Haus ist 5,5m Außenschnitt Dach hoch, Giebel 10,11m

Könnt ihr mir hier weiterhelfen, das wir das Grundstück sinnvoll schnellstmöglich teilen möchten...

DANKE
grundstueck-aufteilung-bebauung-35640-1.jpg

grundstueck-aufteilung-bebauung-35640-2.jpg
 
B

Bauexperte

Hallo,

niemand der sich hier auskennt?
Wie soll Dir denn hier jemand hilfreiche Anleitung geben, wenn die wichtigsten Parameter - welche Du vmtl. selbst nicht hast - fehlen?

geh mit Deinem Ansinnen zum für Dich zuständigen Bauplanungsamt und Lass Dir erklären, unter welchen Optionen Du wählen kannst; wenn überhaupt einer Teilung zugestimmt wird.

Freundliche Grüße
 
P

philipp1983

bewege ich mich hier auf dem richtigen Wege mit den Abstandsflächen und der 75° Ausrichtung? (siehe Anhang)?
Wäre nett wenn Sie mir kurz Bescheid geben könnten, dann würde ich es so unserem Architekten weitergeben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Obere angrenzende Haushöhe gemittelte Geländehöhe bis Dachhaut = 4,87m x 0,4 H = 1,948m
Untere angrenzende Haushöhe gemittelte Geländehöhe bis Dachhaut = 4,8m x 0,4 H = 1,92m

(7) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt
1. allgemein 0,6 der Wandhöhe,
2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und in besonderen Wohngebieten 0,4 der
Wandhöhe,
Gemäß Satz 2 erzeugen fensterlose Außenwände eine verringerte Abstandsfläche von 0,4 H. Diese Regelung begünstigt aber auch Wände vor Räumen, die keine Aufenthaltsräume sind, z.B. Treppenräume, Flure, Abstellräume, Schuppen oder Garagen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Räume Fensteröffnungen haben.

Grundsätzlich dürfen sich Abstandsflächen nicht überdecken. Der zweite Teilsatz regelt die Ausnahmen:
... dies gilt nicht für
1. Außenwände, die in einem Winkel von mehr als 75° zueinander stehen,

grundstueck-aufteilung-bebauung-35668-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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