Landratsamt - Vorab Anfrage Traufenhöhe und Kniestock Erhöhung

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philipp1983

Hallo Zusammen,

unser Bauamt schickt unsere Wünsche vorab zur Klärung an das Landratsamt. Hier wollen wir den Kniestock um 25 cm von 50cm auf 75cm erhöhen und die Traufenhöhen von 3,5m Bergseits auf 4m / 6m Talseits auf 6,5m. Da wir im Dachgeschoss mehr Wohnraum schaffen wollen. Die Dachneigung von ca. 30° auf 35° festlegen

Könnt ihr mir hier weiterhelfen und Begründungen aufführen die ich dem Landratsamt mitschicken kann, damit die evtl. zustimmen.

anbei auch Schnittzeichnung und Bilder der umliegenden Häusern.

Unser bisheriger Text ist:

Das geplante Haus würde sich durch die angedachte Höhe gut in die Nachbarbebauung einfügen und nicht wie ein Fremdkörper im Ortsbild wirken. Das jetzige Haus das abgerissen wird ist 11m hoch, die neuen Doppelhäuser würden 10,75m hoch werden. Der Bebauungsplan ist von 1977 und die Bauweise hat sich hinsichtlich der Dicke des Dachaufbaus, durch bessere Dämmwerte und Sparrenstärke, seitdem von ca. 16 cm auf heute 35-40 cm geändert. Um den Wohnraum auch im Dachgeschoss optimal zu nutzen und um mehr Wohnraum zu schaffen, sollte sich der Kniestock um 25cm erhöhen und mit einer Dachneigung von 35° gebaut werden. Somit wäre das Dachgeschoss kein Vollgeschoss, also kleiner 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses.
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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