GFL & Zufahrt laut Bebauungsplan - Verständnisfrage

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H

Harakiri

Hallo alle,

wir beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen, allerdings wollen wir sicher sein, dass wir alle Aspekte der erlaubten Bebauung richtig verstanden haben. Da wir absolute Newbies auf dem Feld sind (erstes Projekt), haben wir da nur einen laienhaften Blick.

Es geht dabei um die erlaubte bzw. mögliche Zufahrt zum Grundstück - da es ein Eckgrundstück ist (3264/150), gibt es unten eine öffentliche Straße sowie links daneben eine Stichstraße (3264/161), welche privat ist - gehört zum benachbarten Mehrfamilienhaus, wird hauptsächlich verwendet, um den Müll abzuholen.

Wenn wir aber den Bebauungsplan richtig verstanden haben, ist diese private Fläche mit dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 7 belegt. Dazu steht im Textteil des Planes folgendes:

"Das gemäß Planeintrag festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL1 - GFL7 umfasst die Befugnis der Anlieger (und deren Besucher) die ausgewiesene Fläche als Grundstückszufahrt und Grundstückszugang zu nutzen, sowie die Befugnis der örtlichen Versorgungsträger hier die notwendigen Leitungen zu erhalten, zu verlegen und zu unterhalten. Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen sind von jeder Art baulicher Anlage und Bepflanzung freizuhalten."
Ist es dann nicht so, dass wir theoretisch den Zugang zu unserem Grundstück auch von dieser Stichstraße realisieren können? Oder sind wir hier sozusagen ganz auf dem Holzweg?

Zum besseren Verständnis habe ich Ausschnitte aus dem Bebauungsplan angehängt, hoffentlich beinhalten sie alle relevanten Infos.
gfl-zufahrt-laut-b-plan-verstaendnisfrage-339547-1.jpg
 
E

Escroda

Ist es dann nicht so, dass wir theoretisch den Zugang zu unserem Grundstück auch von dieser Stichstraße realisieren können?
Theoretisch schon. Praktisch muss aus der planerischen Absicht des Bebauungsplans auch tatsächliches Recht geschaffen werden, d.h. Du musst Dich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um eine Grunddienstbarkeit und / oder Baulast ins Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eintragen zu lassen. Dabei sollten Rechte und Pflichten möglichst ausführlich schriftlich festgehalten werden.
 
kaho674

kaho674

Praktisch muss aus der planerischen Absicht des Bebauungsplans auch tatsächliches Recht geschaffen werden, d.h. Du musst Dich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um eine Grunddienstbarkeit und / oder Baulast ins Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eintragen zu lassen.
Tja, mal überlegen. Wenn es meine Straße wär und da käme mein zukünftiger Nachbar, um mir klar zu machen, dass er ab jetzt meine Straße mit nutzen will und dies bitteschön im Grundbuch als Last auf meine Straße eintragen möchte... das wär schon teuer. ops:
 
S

Spike86

Moin, ich will nicht wieder ein neues Thema aufmachen...

Problem unsererseits ist, dass wir ein hinteres Grundstück haben. Das GFL-Recht im Grundbuch steht, jedoch meinten die Berliner Wasserbetriebe nun, dass diese Formulierung ergänzt werden muss (Stichwort "Revisionsschächte") oder in der Baulast ergänzt werden muss. Nun zum eigentlichen Problem, der Nachbar vom vorderen Grundstück hat das Haus+Grundstück zum 30.09. verkauft. Inwiefern kann er/sie nun noch Änderungen vornehmen? Oder müssen wir dies nun alles mit den Nachkäufern regeln? Abgesprochen war eigentlich, dass wir dies vor Verkauf noch mit der aktuellen Eigentümerin eintragen lassen... Typischer Fall von Lehrgeld, immer brav und artig JA UND AMEN zu allem sagen, da wir ja die neuen Nachbarn sind und uns es nicht verscherzen wollten.

LG
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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