Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen?

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E

Escroda

Ich bin überhaupt nicht vom Fach aber wieso bitte erlaubt man 5,50 m Gebäudehöhe aber zwingend eingeschossig ohne Staffelgeschosse?
Schon mal in die Begründung zum Bebauungsplan geschaut:
In WA 4 wird neben der Eingeschossigkeit eine entsprechende GH von 5,50 Metern festgesetzt. Diese sichert neben der Möglichkeit der Umsetzung einer großzügigen Deckenhöhe gleichzeitig, dass kein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) errichtet wird. Dies würde nicht der städtebaulichen Zielvorstellung einer abfallenden Höhenstaffelung entsprechen. Der Aufbau einer Attika ist mit dieser GH jedoch möglich.
Aber darf man Wohnräume in die "Galerie" legen?
Ja, zumindest fällt mir nichts dagegen Sprechendes ein. Nur mit den 5,50m wird's etwas knapp. Ist zwar von den Städteplanern nicht gewollt, aber IMHO mit den Festsetzungen nicht zu verhindern. Nur mit den 5,50m wird's etwas knapp. Da müsstest Du das Haus wohl etwas eingraben. Sieht wahrscheinlich sehr bescheiden aus. Aber das Grundstück ist groß genug, um einen schönen Bungalow zu bauen. Wenn Du es anders siehst, ist es das falsche Grundstück; dann musst Du was aus WA5 nehmen.
 
A

Alex190110

@kbt09: Ja, unten rechts wäre die Einfahrt. Ich dachte an eine Doppelgarage evtl. bisschen größer: 6x7m und einen Stellplatz davor würde mir reichen. Will versuchen maximal nach hinten raus zu haben, statt vorne zu pflastern o. ä.

@Escroda: Danke, das Dokument hatte ich bisher noch nicht gesehen. Wie viel Höhe bräuchte man denn ca. für eine "2" geschossige Bauweise normalerweise?
 
kbt09

kbt09

Lichte Raumhöhe ca. 250x2 plus 2xBodenaufbau plus Grundplatte plus Dachaufbau ... da biste auf jeden Fall über 550 cm.
 
kbt09

kbt09

Bodenaufbau ... 25 bis 35 cm x 2 sind schon 50 bis 70 cm.

Mein Virtual Architecture Programm rechnet im Standard mit 285 Geschosshöhe, also incl. Boden = 570 ohne Bodenplatte und Dach.

Vergiss es auf 550 cm Gesamthöhe 2 gut nutzbare Ebenen zu schaffen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Nun ja, vielleicht könnte man hier etwas mit Split-Level machen und einen Teil des Hauses um 1m "eingraben" und dadurch in diesem Teil 2 Geschosse erreichen ohne die 5,50m zu überschreiten. So z.B. Hauswirtschaftsraum, Gäste, Büro etwas abgesenkt, Wohnen, Küche ebenerdig und Schlafräume über Hauswirtschaftsraum, Gast, Büro.
Aber inwiefern dies mit Max. 0,5m Keller über NN kollidiert ist natürlich fraglich.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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