Wir bauen derzeit noch kein Haus, unterhalten uns aber mit möglichst vielen Bauherren und lesen viel hier im Forum, um uns fit zu machen und wenigstens die gröbsten Schnitzer zu vermeiden.
Gestern hatten wir eine interessante Diskussion mit Freunden, die den Hausbau mittlerweile abgebrochen haben, weil sie daran verzweifelt sind. Zu einem Punkt der Diskussion hätte ich gerne Eure Meinung:
Der Architekt hat eine Ausschreibung zur Klinkerfassade angefertigt. Er hat eine bestimmte Fläche x ermittelt und diese mit in die Ausschreibung aufgenommen. Die Bauherren haben den Auftrag einer Firma erteilt. Erst danach stellt sich heraus, dass die Fläche der Fassade viel kleiner war, als in der Ausschreibung angegeben. Die Fassadenfirma will die Differenz bezahlt haben. Wer haftet hier? Die Bauherren haben den Auftrag erteilt und somit den Ärger erst mal am Hals. Aber die Bauherren haben sich auf die Fachexpertise des Architekten verlassen. Können sie ihn haftbar machen?
Wie kann man so ein Missverständnis vermeiden? Als Bauherr kann man doch nicht alles nachprüfen?
Vorab, Danke für Eure Meinung.
Gestern hatten wir eine interessante Diskussion mit Freunden, die den Hausbau mittlerweile abgebrochen haben, weil sie daran verzweifelt sind. Zu einem Punkt der Diskussion hätte ich gerne Eure Meinung:
Der Architekt hat eine Ausschreibung zur Klinkerfassade angefertigt. Er hat eine bestimmte Fläche x ermittelt und diese mit in die Ausschreibung aufgenommen. Die Bauherren haben den Auftrag einer Firma erteilt. Erst danach stellt sich heraus, dass die Fläche der Fassade viel kleiner war, als in der Ausschreibung angegeben. Die Fassadenfirma will die Differenz bezahlt haben. Wer haftet hier? Die Bauherren haben den Auftrag erteilt und somit den Ärger erst mal am Hals. Aber die Bauherren haben sich auf die Fachexpertise des Architekten verlassen. Können sie ihn haftbar machen?
Wie kann man so ein Missverständnis vermeiden? Als Bauherr kann man doch nicht alles nachprüfen?
Vorab, Danke für Eure Meinung.
Lumpi_LE schrieb:
Wie geschrieben "sollte man nicht machen"....bei einen GU.Sowas https://www.hausbau-forum.de/threads/Gäste-wc-decke-abhaengen-oder-Rohr-verkleiden.31081/
kommt aber auch bei Einzelgewerkvergabe vor. Mit Einzelgewerken kann man klar anders agieren als mit GU, aber je größer die Änderung sein soll, desto mehr zieht sie an Problemen oder aber mindestens Aufwand nach sich. Ist einfach so.
kommt aber auch bei Einzelgewerkvergabe vor. Mit Einzelgewerken kann man klar anders agieren als mit GU, aber je größer die Änderung sein soll, desto mehr zieht sie an Problemen oder aber mindestens Aufwand nach sich. Ist einfach so.
Zaba12 schrieb:
...bei einen GU.Nein immer. Sicher mag es bei einem einfachen Einfamilienhaus oft trotzdem klappen, Probleme sind aber vorprogrammiert. Gabs hier im Forum schon etliche Threads die das belegen.
Ein größeres Projekt wo zwei-drei Betriebe der Meinung waren das kann man dann so highlife machen ist z.B. der BER.
Mich würde interessieren, ob die Kritiker mit GU oder Einzelgewerkvergabe gebaut haben.
Ich verstehe nicht, wo das Problem aus eurer Sicht ist.
Wenn Dinge im Rohbau geändert werden interessiert das die Folgegewerke null, da sie nicht mit dem Rohbauer parallel arbeiten.
Wenn die Fenster geändert werden, ist das dem Elektriker oder Fliesenleger egal.
Natürlich gibt es Zeitpunkte, zu denen bestimmte Dinge ineinander greifen.
Aber wer bei Einzelgewerkvergabe präsent ist, kann Einfluss nehmen.
Ich verstehe nicht, wo das Problem aus eurer Sicht ist.
Wenn Dinge im Rohbau geändert werden interessiert das die Folgegewerke null, da sie nicht mit dem Rohbauer parallel arbeiten.
Wenn die Fenster geändert werden, ist das dem Elektriker oder Fliesenleger egal.
Natürlich gibt es Zeitpunkte, zu denen bestimmte Dinge ineinander greifen.
Aber wer bei Einzelgewerkvergabe präsent ist, kann Einfluss nehmen.