Zählt eine genaue Beschreibung im Angebot als verpflichtend?

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Golfi90

Golfi90

Hallo zusammen!

Wir waren im, von unserem Bauunternehmen, vorgegebenen Baustoffhandel zur Bemusterung für unsere Klinker und Dachpfannen.

Laut Bauleistungsbeschreibung haben wir ein Budget von 650€ Pro 1000 Stk. inklusive Mehrwertsteuer.

In unserem Angebot (welches wir als Auftrag unterschrieben haben) wurden jedoch Klinker namentlich beschrieben, welche wesentlich teurer sind. Laut Kundenberater im Baustoffhandel beinahe das doppelte.

Was ist denn nun BINDEND?

Ich habe euch einmal den ausschnitt aus der Bauleistungsbeschreibung und aus dem Angebot angehangen.

Ich habe dort heute niemanden mehr erreicht und möchte gerne mich übers Wochenende ein wenig informieren, bevor ich unwissend in‘s Gespräch mit dem Bauunternehmer trete.
zaehlt-eine-genaue-beschreibung-im-angebot-als-verpflichtend-308003-1.png

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H

hampshire

Es steht dort der Klinker und der Vermerk "oder gleichwertig".
Das erlaubt dem Bauträger einen anderen Klinker anzubieten, der gleichwertig ist. In wie weit man gleichwertig technisch, farblich oder finanziell betrachtet ist nicht aufgeführt.
Unaufgeregt miteinander sprechen hilft. Mach Dir klar, was Dein Ziel ist.
 
K

Kekse

Normalerweise sticht das Angebot die Bauleistungsbeschreibung, wo die beiden sich widersprechen. Das sollte aber auch irgendwo im Vertrag stehen.
 
Golfi90

Golfi90

Heute kam die Schriftliche Antwort per E-Mail.

Unser Haus ist mit den Röben Brighton Kohle Klinkern kalkuliert.

Das gibt ja ganz neue Möglichkeiten in der Auswahl! Schön! :-)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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