Anordnung vorgeschriebener Stellplätze optimieren

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Hemingway84

Hallo liebes Forum!

Wir sind noch in der Planungsphase für unseren Neubau in Brandenburg, wobei das Grundstück feststeht (20 m x 30 m). Ein erstes Gespräch mit dem favorisierten Bauunternehmen ergab das wir aufgrund der Stellplatzsatzung der Kommune drei Stellplätze vorhalten müssen. Weiterhin wurde uns mitgeteilt, dass die gewünschte Garage erst 8 m von der Straße entfernt beginnen könnte. Unserem Verständnis nach ergeben sich diese 8 m als Summe aus der notwendigen Zu- und Abfahrtslänge zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 3 m gemäß § 2 Abs. 1 BbgGStV und der Mindestlänge eines notwendigen Stellplatzes von 5 m nach § 4 Abs. 1 BbgGStV.

Wir haben versucht das Ganze mal zu visualisieren, ein Rasterkästchen entspricht dabei 0,5 m x 0,5 m. Der Stellplatz in der Garage wird im Folgenden als X1, der Stellplatz vor der Garage als X2 und der Stellplatz parallel zur Straße als X3 bezeichnet. Entsprechend würde sich eine Anordnung wie in Abbildung 1 ergeben. Stellplatz X1 und X2 wären die tatsächlich genutzten Stellplätze, Stellplatz X3 lediglich ein notwendiger Vorhalt, der gern auch weniger leicht erreicht werden könnte (aufgrund der schmalen Straße und des geringen Einfahrradius wäre er wohl nur von einer Fahrtrichtung aus zu erreichen, was für uns aber kein Problem darstellen würde).

Da wir diese 8 m Abstand der Garage als sehr unvorteilhaft empfinden, möchten wir einfach mal mit eurer Hilfe ausloten, ob dies wirklich so notwendig ist, bzw. was für alternative Lösungsmöglichkeiten ihr vielleicht seht (das Haus sollte dabei möglichst nicht nach hinten verschoben werden).

Die Lektüre der BbgBO und der BbgGStV ergab zumindest bei laienhafter Durchsicht keinen Hinweis darauf, dass der geplante Stellplatz X2 nicht auch Überschneidungen mit der notwendigen Zu- und Abfahrtslänge zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche von 3 m gemäß § 2 Abs. 1 BbgGStV aufweisen darf. Stellplätze sind ja per se keine Gebäude und lösen somit selbst auch keine Abstandsflächen aus. Würde man den Stellplatz X2 nun in die notwendige Zu- und Abfahrtslänge einrücken, ergäbe sich eine für uns vorteilhaftere Grundstücksnutzung, wie der Abbildung 2 entnommen werden kann.

Ggf. wäre auch eine Anordnung der Stellplätze X2 und X3 wie in Abbildung 3 denkbar, um den Stellplatz X3 leichter erreichen zu können. Dies würde aber eine größere Einfahrt nebst größerem Tor mit sich bringen? Sollte eine Überschneidung der Stellplätze X2 und X3 mit der notwendigen Zu- und Abfahrtslänge nicht möglich sein, würde dies mit 8 m Abstand zur Variante in Abbildung 4 führen.

Wie breit müsste ein Garage mindestens sein, um zumindest auf dem Papier als Doppelgarage zu gelten? Vll. kann man das Ganze ja auch so lösen. Gut vorstellen könnten wir uns jedenfalls die Varianten in Abbildung 2 und 3, falls möglich. Wir sind auf jeden Fall auf euer Input gespannt. Das Bauunternehmen kommt diesbezüglich nicht aus dem Käse.

Vielen Dank und einen schönen Abend!
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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