Nun ja, da das Haus komplett saniert wurde, gehe ich davon aus, dass eine Baugenehmigung notwendig war. Und damit musst man sich an die aktuelle Landesbauordnung halten.Von daher finde ich deine Aussage, dass deswegen der Wert gegen 0 geht einfach falsch.
Wenn man mit den 2,21 selber zurecht kommt, würde ich mir darüber weniger Gedanken machen, als über die Ausführung der Arbeiten bei der Sanierung. Das ist absolut ungewöhnlich in einem Altbau so viel Raumhöhe weg zu nehmen. Sind die Decken vielleicht zusätzlich abgehängt?Das Haus ist BJ 1957 und wurde 2012 komplett modernisiert.
Dabei wurde unter anderem die Kellerdecke isoliert und eine Fußbodenheizung eingebaut. Dabei schrumpfte die Raumhöhe im EG auf ca. 220 cm (lichte Höhe).
Das Haus ist BJ 1957 und wurde 2012 komplett modernisiert.
Wie viel hoch beträgt denn die Rohbauhöhe? Womit und wie wurde denn modernisiert?Dabei wurde unter anderem die Kellerdecke isoliert und eine Fußbodenheizung eingebaut. Dabei schrumpfte die Raumhöhe im EG auf ca. 220 cm (lichte Höhe).
Vorteile gibt es nicht wirklich.oder sogar Vorteile, die ich übersehen habe?
Also, beim Hauskauf irgendwas schätzen....Die Brüstungshöhe der Fenster würde ich jetzt auf so 1,10 - 1,30 m schätzen.