Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche

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M

Mottenhausen

Die Eiche steht den Fotos nach ziemlich exakt mittig auf der Nordgrenze. Das erste Foto scheint günstig im Winter fotografiert zu sein, aber Foto 2 zeigt die drei Hauptstämme sehr deutlich. Dazu noch 2 Luftaufnahmen in den Esri Aerial Daten (unten links) sieht es echt übel aus, die Eiche muss riesig sein.

dreieckiges-grundstueck-samt-eiche-grundriss-mit-l-form-292324-1.jpg
 
M

Müllerin

Ein toller Baum... die Stadt hätte das Grundstück selber halten sollen, einen Sandkasten mkt aufs Gelände, Bänke unter den Baum und schon hat man einen tollen Erholungsort... aber da noch ein Haus darauf zu setzen.... affig. Gar mit Keller - dann kann man den Baum auch gleich fällen - da ist doch alles verwurzelt drunter...
 
E

Escroda

Unter den Voraussetzungen ist das Grundstück nicht bebaubar
Und wieder widerspreche ich. Dein Plan ist zu ungenau. Die Nordgrenze verläuft zu weit nördlich und auch der Maßstab ist zu ungenau. Warten wir doch auf einen Plan des TE.
... die Stadt hätte das Grundstück selber halten sollen
... und wenn es gar nicht von der Stadt war?
Ich denke zum Gebrauch dieser Vokabel fehlen hier noch einige Fakten.
Gar mit Keller - dann kann man den Baum auch gleich fällen - da ist doch alles verwurzelt drunter...
Dafür gibt es ja die Baumschutzsatzung. Nun gut, ist dein Fachgebiet, aber die Freihaltung des Kronentraufbereichs hat sich nach meinem Kenntnisstand bewährt. Sollten Dir andere Erkenntnisse vorliegen, wäre ich sehr daran interessiert.
 
11ant

11ant

Das sieht ja hübsch aus. Man könnte vielleicht ein Baumhaus bauen ? *SCNR*
Aachen wäre mir zu weit, aber ein Datschengrundstück könnte mich schon reizen
 
M

Mottenhausen

Und wieder widerspreche ich. Dein Plan ist zu ungenau. Die Nordgrenze verläuft zu weit nördlich und auch der Maßstab ist zu ungenau. Warten wir doch auf einen Plan des TE.
Ja, selbst wenn die Zeichnung ungenau ist (ist sie nicht, aber egal), bestenfalls entsteht noch irgendwo ein halber Meter mehr Platz und das Haus darf dann 3,70 anstatt 3,20 breit sein

Hier geht es nicht um die Feineinmessung des Schnurgerüstes, sondern um das virtuelle abschreiten eines Baugrundstückes.

Auch ein hochgelobter Architekt kann den Baum nicht wegfällen.
 
E

Escroda

Glaube mir, sie ist ungenau.
Nicht egal, denn es geht nicht um 50cm sondern um 2m.
Feineinmessung des Schnurgerüstes
... wird auf 2mm abgesteckt. Es geht also um den Faktor 10³, der zur Beurteilung der Bebaubarkeit sehr wohl eine Rolle spielt.
Das Grundstück ist zur Bebauung suboptimal, keine Frage. Genau deshalb fragt der TE ja auch hier nach Ideen.
Auch ein hochgelobter Architekt kann den Baum nicht wegfällen.
Vielleicht findet er in der Satzung ein Türchen?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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