Architektenvertrag HOAI Honorarzone und Nebenkosten

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Pyrate

Unser Architekt hat uns den Architektenvertrag nach HOAI vorgelegt. Er ordnet unser Einfamilienhausbau-Vorhaben in Honorarzone 4 mit dem Mindest-Satz (Honorarsatz) ein.

Daneben veranschlagt er eine Pauschale für die Nebenkosten von 8%.

Unser Baugrundstück ist ein Hanggrundstück (Südhang). Der Hang verläuft diagonal im Baufenster mit einer Höhendifferenz von knapp 3m von der "obersten" Ecke des Baufensters diagonal zur "untersten".

Unser Frage ist nun, ob eine Einordnung in die Zone 4 zum Mindestsatz gerechtfertigt ist, bzw. wie diese Einordnung objektiv nachvollziehbar ist.

Habt ihr Tipps dazu? Ein anderer Architekt, mit dem wir mal in der Anfangsphase zu tun hatte sprach z. B. von Zone 3 und Mittelsatz.
 
Dr Hix

Dr Hix

Ihr solltet euch mal die HOAI durchlesen. So viel Text ist das eigentlich gar nicht; da klärt sich Vieles von selbst. Die Einordnung in die Honorarzonen wird dort auch beschrieben. Ich würde den A. bitten euch mal seine "Analyse" eures Vorhabens zu zeigen, damit ihr nachvollziehen könnt wo er besondere Anforderungen sieht und ob ihr die daraus resultierende höhe Eingruppierung ebenso seht.

Theoretisch könntet ihr euch drauf einlassen und später dagegen klagen. Aber wessen Einschätzung sich das Gericht am Ende anschließt steht wohl in den Sternen. Man kann daher eigentlich nur raten: Wenn euch das zu teuer ist, sucht euch einen anderen Architekten. Einfamilienhaus sind eigentlich überwiegend in der Honorarzone III zu finden. Bei "Villen" oder dergleichen kann das aber natürlich auch mal anders sein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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