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Lüneburgerin17.08.18 18:50Hallo Ihr!
Ich bin ganz frisch hier und absolut ahnungslos.
Habe nun die letzten Tage das WWW durchforstet und finde absolut nichts zu diesem Thema.
Wir haben uns zum 01.08.18 ganz "spontan" ein Zweifamilienhaus (BJ 1970) gekauft und möchten nun die Kellerrenovierung in Angriff nehmen.
Dieser hat eine Deckenhöhe von 215cm und darf somit nicht als Wohnraum vermietet werden.
Aber darf ich diesen denn als privaten Wohnraum nutzen??
Es handelt sich hierbei um zwei Räume á 25 qm inkl. Badezimmer.
Diese schreien regelrecht nach einer sinnvolleren Nutzung und würden sich wunderbar als Gäste - oder Schlafzimmer anbieten.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben..
Grüße aus Lüneburg!
Ich bin ganz frisch hier und absolut ahnungslos.
Habe nun die letzten Tage das WWW durchforstet und finde absolut nichts zu diesem Thema.
Wir haben uns zum 01.08.18 ganz "spontan" ein Zweifamilienhaus (BJ 1970) gekauft und möchten nun die Kellerrenovierung in Angriff nehmen.
Dieser hat eine Deckenhöhe von 215cm und darf somit nicht als Wohnraum vermietet werden.
Aber darf ich diesen denn als privaten Wohnraum nutzen??
Es handelt sich hierbei um zwei Räume á 25 qm inkl. Badezimmer.
Diese schreien regelrecht nach einer sinnvolleren Nutzung und würden sich wunderbar als Gäste - oder Schlafzimmer anbieten.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben..
Grüße aus Lüneburg!
Hallo Nachbarin,
Im Prinzip hat @Snowy36 recht.
Allerdings gibt es Vorschriften zu Wohnrsumzwecken. Bei Aufenthaltsräumen sollte genug Tageslicht wie auch 2ter Fluchtweg stimmen.
Bei Umfunktion von Gebäuden, zb landwirtschaftlicher Betrieb zum Einfamilienhaus umgebaut gehört eine Genehmigung dazu. Das interessiert in den eigenen Räumen weniger.
Allerdings kann es arge Probleme geben, wenn mal das Malheur des Brandes etc passiert und jemand zu schaden kommt oder stirbt. Den Ermittlungen kann man dann schlecht etwas anderes vorgaukeln. Finanziell beim Sachschaden ärgerlich, beim Letzteren genannten... nicht entschuldbar.
Insofern: eigene Verantwortung.
P.s. Ein zweiter Rettungsweg oder gute und ausreichende Lüftung ist zb durch eine ausreichend große Kasematte mit einem ausreichendem Fenster erreicht. Dabei Abstandsfläche beachten 🙂
Im Prinzip hat @Snowy36 recht.
Allerdings gibt es Vorschriften zu Wohnrsumzwecken. Bei Aufenthaltsräumen sollte genug Tageslicht wie auch 2ter Fluchtweg stimmen.
Bei Umfunktion von Gebäuden, zb landwirtschaftlicher Betrieb zum Einfamilienhaus umgebaut gehört eine Genehmigung dazu. Das interessiert in den eigenen Räumen weniger.
Allerdings kann es arge Probleme geben, wenn mal das Malheur des Brandes etc passiert und jemand zu schaden kommt oder stirbt. Den Ermittlungen kann man dann schlecht etwas anderes vorgaukeln. Finanziell beim Sachschaden ärgerlich, beim Letzteren genannten... nicht entschuldbar.
Insofern: eigene Verantwortung.
P.s. Ein zweiter Rettungsweg oder gute und ausreichende Lüftung ist zb durch eine ausreichend große Kasematte mit einem ausreichendem Fenster erreicht. Dabei Abstandsfläche beachten 🙂
N
nordanney18.08.18 08:27Ein extra Spielzimmer im Keller bietet sich bei kleinen Kindern an. Inkl. Schaukel in der Decke befestigt.
War froh, dieses Zimmer früher bei unseren Zwillingen gehabt zu haben - da konnte es dann auch aussehen, als ob eine Bombe eingeschlagen hat.
War froh, dieses Zimmer früher bei unseren Zwillingen gehabt zu haben - da konnte es dann auch aussehen, als ob eine Bombe eingeschlagen hat.
Off Topic
Lernen solche Kinder später, aufzuräumen?
nordanney schrieb:
zu haben - da konnte es dann auch aussehen, als ob eine Bombe eingeschlagen hat.
Lernen solche Kinder später, aufzuräumen?
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