Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag

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S

Snowy36

deswegen kann man hier doch trotzdem mal das Problem diskutieren....trotz Anwalt....

ja und eben weil hier keiner versteht ob baugrenze oder Baufenster oder was eigentlich soll die TE doch bitte einmal Bilder senden....
 
D

Domski

jetzt schießt euch nicht auf das "an" und "auf" ein, was überhaupt? Einmal heißt es Baugrenze (Baufenster?) einmal Grundstücksgrenze.
Es gibt hier kein auf, die Grundstücksgrenze ist ein gedacht Bleistift dicke Linie, da geht keiner mit einem dicken Pinsel hin und malt eine Strafraumgrenze. Selbst da gehört die Linie zum Strafraum

Man könnt nu noch diskutieren, was das Katasterrecht für eine Genauigkeit der Grenzpunkte angibt, in MV sind es 6 cm nach rechts und links also eine Unsicherheit von 12 cm...nu sag mir mal wo da "auf" und "an" sein soll...

Ich kann mich ansonsten nur wiederholen, gib deinem RA das Mandat und halt dich da raus. Der RA soll Akteneinsicht fordern und der RA soll die Schriftwechsel führen.
@Egon12 das ist prinzipiell richtig, sobald es formal wird, führt kein Weg an einem Baurechtsanwalt vorbei. Aktuell ist der TE ja juristisch noch gar nicht betroffen, da der Einspruch des Nachbarn bislang ohne Konsequenzen ist. Der TE hat das einzig richtige gemacht, einen Anwalt schon im Vorfeld darüber zu informieren und sich beraten lassen, das spart im Fall der Fälle Zeit und man ist auf die Auseinandersetzung "am Gartenzaun" deutlich besser vorbereitet.

Trotzdem....das Thema Grenzbebauung würde ich mir ganz genau ansehen. Und einen Plan B zu haben, schadet nie. Gerade wenn es ein Fertighaus werden soll, entstehen schnell Kosten für den Bauherren bei einer Zeitverzögerung die aufgrund der engen Taktung bei den Herstellern anfallen. Je eher man da etwas vorbaut oder einen Plan B hat, umso besser. Worauf ich allerdings nicht warten würde, ob so ein Blödsinn höchstrichterlich geklärt wird in ein paar Jahren. Da ist dann wieder die Einschätzung des Anwalt gefragt, wie hoch das Risiko für Baustopp oder Umplanung ist.
 
N

NicoleS.79

Ich kann gerade nicht auf alles eingehen, da ich mit allen Kindern allein daheim bin. ich habe allerdings unseren Lageplan eingescannt. Das ist leider gerade nicht der aktuellste. Aufgrund der Bäume rechterhand mussten wir das Haus drehen und 5m zu den Bäumen einhalten, daher steht unser Carport nun fast direkt neben dem Stellplatz des Nachbarn. Der Stellplatz des Nachbarn ist nicht eingezeichnet, befindet sich aber direkt rechter Hand neben dem Haus bis an die /auf die Grundstücksgrenze. Ich weiß dafür leider einfach nicht den korrekten Wortlaut, ich meine wahrscheinlich das Gleiche wenn ich schreibe auf und ihr an die Grundstücksgrenze.
Unser Haus hat aber eine Abstand zum Stellplatz des Nachbarn von mehr als 3m.

LG Nicole
 

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Domski

@NicoleS.79 Also...das hilft doch schon mal ein bisschen, wichtiger wäre aber der aktuellste Plan

Was ich auf den ersten Blick sehe: Eure Abstandsfläche ragt ins Nachbargrundstück -> daraus wäre ein Anspruch auf Kompensationszahlung an den Nachbarn entstanden.
Wenn euer Carport nun nach rechts steht, müsste mal jemand mit exakter Kenntnis der Thüringer-Bauordnung sagen, inwieweit dieses als privilegiertes Vorhaben in der Abstandsfläche errichtet werden darf.

Und die Bäume rechts sind heute nicht mehr vorhanden, waren aber schützenswerter Bestand? Dann sofort den IST-Zustand beweissicher dokumentieren!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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