"Das Objekt entspricht dem kfw-Standard" - Was bedeutet das?

4,30 Stern(e) 3 Votes
K

Kekse

Beim anbietendem Unternehmen. „KFW Standard“ gibt es nicht, der belastbare Begriff ist „KfW Effizienzhaus 55/40/40+“.
 
markus2703

markus2703

Dann ist doch sowieso Bauweise, Dämmung etc genauer beschrieben. Da hilft genaues nachlesen was vereinbart ist, mehr bekommst du auch nicht.
 
P

Payday

Wo kann ich denn kostengünstig eine juristisch belastbare Antwort bekommen?
bei deinen anwalt. darf sonst nämlich keiner ^^

du willst also wegen den satz
"Das Objekt entspricht dem kfw-Standard"
nun kfw55 kostenlos durchdrücken?
auch wenn du im prinzip vielleicht recht haben könntest, ist die formulierung einfach nur sehr schwammig (wie man es ja so gerne macht in den bauleistungsbeschreibungen...) und im grunde ein werbegag. rechtlich werden die sich schon irgendwie rauswinden können zwecks "aussage ist leider veraltet von der alten Energieeinsparverordnung oder ähnliches. und wie ja schon gesagt, ist Kfw 70 heute ja der standard. somit stimmt im grunde deren aussage irgendwie auch etwas.
mach da kein großes fass auf und gut ist.

ps: normal klärt man ALLE offenen punkte einer so wichtigen beschreibung vor der unterschrift. nur mal so nebenbei...
 
Y

ypg

KfW Standard ist Energieeinsparverordnung 2016, das damalige Kfw70... kein Upgrade auf kfw55, nicht schlechter als Kfw70, also das damalige 100.

Energieeinsparverordnung 2016 ist der derzeitige Standard!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben