Abschreibung, Einkommensteuer und Härtefallausgleich

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J

jx7

Hallo allerseits,

sind folgende Aussagen richtig?

(1) Bei einer 10 kWp-Photovoltaik-Anlage mit ca. 20 % Eigenverbrauch ist ein Investitionsabzug (40 % der Investitionssumme als Abschreibung im ersten Jahr) möglich, aber keine Sonder-AFA (20 % beliebig verteilt auf die ersten 5 Jahre), denn die letztere geht nur bei weniger als 10 % Eigenverbrauch.

(2) Solange die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) weniger als 410 € Gewinn ergibt, muss wegen des Härtefallausgleichs auf den Gewinn keine Einkommensteuer bezahlt werden. (EÜR = Einspeisevergütung + geldwerter Vorteil durch Sachentnahme durch Eigenverbrauch Abschreibung - Versicherung - Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch - Wartung - Reparatur)

(3) Wenn ich es schaffe, im ersten Jahr durch Investitionsabzugsbetrag einen Verlust herbeizurechnen, kann ich den von der Steuer absetzen.

Optimal erscheint mir demnach folgende Abschreibung:

1. Jahr (Investitionsabzugsbetrag)
=>
Ertrag der Anlage: 1000 €
Abschreibung 40% * 12.500 = 5000 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 200 €
=>
Verlust von 4200 €
Steuerersparnis: 42 % * 4200 € = 1764 €

2.-20.Jahr
Ertrag der Anlage: 1000 €
Abschreibung 1/19 von den verbleibenden 7.500 € = ~ 400 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 200 €
=> Gewinn von 400 €
keine steuerlichen Abzüge, weil unter 410 €

Ist meine Gedankenkette schlüssig?

Beste Grüße

jx7
 
J

jx7

Korrekturen:

(1) Es muss "Härteausgleich" und nicht "Härtefallausgleich" heißen.

(2) Der Investitionsabzugsbetrag muss im Jahr vor Inbetriebnahme geltend gemacht werden.

Korrigierte Abschreibungsvariante:

0. Jahr (Investitionsabzugsbetrag)
=>
Abschreibung 40% * 12.500 = 5000 €
=>
Steuerersparnis: 42 % * 5000 € = 2100 €

1.-20.Jahr
Ertrag der Anlage:1000 €
Abschreibung 1/20 von den verbleibenden 7.500 € = 375 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 225 €
=> Gewinn von 400 €
keine steuerlichen Abzüge, weil unter 410 €

Ist diese Gedankenkette schlüssig?
 
Z

Zaba12

Nicht persönlich nehmen aber diese Art der Frage(-n) wäre im Photovoltaik Forum besser aufgehoben. Die sind spezialisiert auf diese Tiefe und Intensität deiner Fragen.

Hast du schon nen Angebot unterschrieben oder ist es noch Recherche?
 
T

toxicmolotof

Diese Fragen sind vor Allem bei einem Steuerberater gut aufgehoben.

Zu 1 kann ich dir aber meine Erfahrung teilen:

Den IAB kann nur bilden, wer ein entsprechendes "Gewerbe" besitzt. Da du aber im Jahr vor der Anschaffung einfach "kein Gewerbe" hast, nämlich keine Photovoltaik, kannst du auch keinen IAB bilden. Worauf denn auch? Dafür müssten ja Gewinne vorhanden sein, die du reduzieren möchtest.

Und zu 2:
Hat niemanden interessiert. 20% im ersten Jahr hat sich niemand dran gestört (allerdings kannte ich die Regel wegen Eigenverbrauch auch nicht und den Steuerberater hats auch nicht gekümmert).

Ich bleibe dabei: Einfach machen... es wird dich nicht umbringen.
 
J

jx7

"Machen" ist schon entschieden und beauftragt. Ende April kommen 33x300 kWp Heckert Full Black, Novotegra Gestell Black & SMA STP 8000TL-20. Jetzt ist noch die Frage, wie man am besten steuerlich damit umgeht.

Du meinst Sonder-afa würde gehen, aber Investitionsabzug nicht? Das habe ich schon anders gelesen.
 
T

toxicmolotof

Ich habe ehrlich gesagt keine Zeit und keine Lust, dir jetzt irgendwelche Quellen raus zu suchen, da ich eigentlich mit anderen Dingen beschäftigt bin.

Aber ich versuche es gerne nochmal:

Du willst im Jahr 2018 eine Photovoltaik anschaffen. Der IAB muss also spätestens im Jahr 2017 gebildet werden. Hattest du im Jahr 2017 ein "Stromerzeugungsgewerbe" angemeldet oder muss eine entsprechende Steuererklärung (auch ohne Gewerbeanmeldung) machen? Ja? Hast du damit im Jahr 2017 einen Gewinn in Höhe der geplanten IAB gemacht? Ja? Prima, dann geht das bestimmt (und macht auch logisch Sinn).

Falls nein, wird es genau daran scheitern. Welchen Gewinn willst du mit der IAB schmälern, wenn keiner da ist?

Hast du eigentlich den Sinn einer IAB verstanden? Dabei geht es einzig und alleine um Verschiebung von Investitionskosten in ein anderes Kalenderjahr. Man spart damit also Steuern, wenn man damit Gewinne in einem "gewinnreichen" Jahr für Investitionen in einem "gewinnschwachen" Jahr verschiebt. Damit kappst du die Steuerlast bzw. verschiebst diese gleichmäßiger. Ersparnis hast du daher nur, wenn in einem Jahr ein geringerer Grenzsteuersatz gilt als im Jahr der Bildung.

Aber das ist auch ein Thema für einen Steuerberater.

Zum Thema Sonderabschreibung... war mein Steuerberater. Hat funktioniert, bei Details bin ich raus.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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