Grundflächen-Berechnung Maisonette Wohnung

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77.willo

77.willo

Ist der Unterschied zwischen wohn und Nutzfläche nicht nur die unterschiedliche Nutzung? Zumindest in meiner alten etw. war Wohnfläche gleich Nutzfläche abzüglich Kellerraum. Obwohl dort Dachschrägen sind.
Und da es um Flächen geht (zweidimensional) und ein Haus aber ein Volumen hat (dreidimensional) muss man irgendwo Schnitte machen. Die einzig logische Möglichkeit diese Schnitte zu machen ist bei den Geschossdecken und dann nur dass als Fläche zu zählen was auch eine solche hat. Sprich, die Antwort mit dem Teppich führt genau zu dieser Lösung. Dann noch die Dachschrägen entsprechend abziehen.
 
Y

ypg

Da liegt ein Mißverständnis vor, zur Berechnung von Wohnfläche habe ich gar keine Frage gestellt. Es geht nur um eine spezielle Frage zur Nutzfläche - die wird aber tatsächlich dann kompliziert, wenn themaabweichend Begriffe auseinandergelegt werden oder Wohnflächen-Berechnung beschrieben wird.
Da kann ich aber nichts dafür, in der Frage stand ja worum es eigentlich geht.
Ja, Deine richtige Frage hätte ich nicht mehr im Sinn, sorry

Nutzfläche wird mM nach die ganze Grundfläche sein... alles unter einem Höhenmeter zählt trotzdem nicht.
Nutzfläche ist gleich oder größer als Wohnfläche.

Wenn ich bei Wiki schaue, ist die Nutzfläche für Wohnungen in der Wohnraumberechnung geregelt. Hast Du dort schon geschaut?
 
11ant

11ant

OK - wenn ich das richtig verstehe, wird der obere Bereich als zusätzliche Nutzfläche gerechnet, wenn dort Zimmer mit abtrennender Wand und Türe sind, und nicht gerechnet, wenn die obere Ebene offen, ohne Wände und Türen ist ?
Nein, das hatte ich aber in #2 schon gesagt: daß es keine Rolle spielt, ob eine Fläche von einer Brüstung oder einer raumhohen Wand begrenzt wird.

Ich will verkaufen und richtige Angaben machen.
Dann solltest Du auch nicht vom Phantasiemaßstab "Fläche der Auslegware" (egal ob in einem oder beiden Geschossen) ausgehen, sondern die Angabe nach DIN oder Wohnflächenverordnung machen. Und denen ist beiden gemein, daß sie voll hohe Flächenanteile voll, halb hohe Flächenanteile teilweise und sehr niedrige Flächenanteile gar nicht einbeziehen; und daß diese Berechnungsweise egal in welchem Geschoss sich Räume oder Flächen befinden gilt, und ebenso daß sie gleichermaßen für Nutzflächen (z.B. Fläche der Abstellkammer oder des Heizungsraumes) wie für Wohnflächen (vereinfacht gesagt: Flächen von Aufenthaltsräumen) gilt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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