Hecken An Grundstücksgrenze

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S

sauerpeter

Hallo Zusammen,
noch nicht mal eingezogen, schon Stress mit Nachbarn. Folgende Situation:
Auf unserem Grundstück steht ziemlich nah an der Grundstücksgrenze eine krüpplige Hecke. Oben rum ist sie einigermaßen dicht, aber unten rum kann ein Kleinkind problemlos durchlaufen. An einigen Stellen kann der Nachbar auch ohne Problem unser Grundstück betreten - was er auch macht, weil er über unser Grundstück zum Bäcker geht. Ist kürzer, weil er so komplett außen rum müsste.

Nun planen wir diese weg zu nehmen. Wir wollen uns an alle Gesetze halten, dem Nachbar ankündigen, das wir diese wegnehmen etc.
Der Nachbar meinte nun, das gar nicht klar ist, ob diese wirklich auf unserem Grundstück steht. Und wir diese deswegen nicht entfernen dürfen. Im Zuge der Einmessung des Gebäudes habe ich den Vermesser gebeten, zwei Grenzpflöcke zu setzen - einen in der MItte vom Grundstück, einen am Ende.
Jetzt kann die Grenze ja konstruiert werden. So jetzt meine Frage:

Was würde jetzt passieren, wenn ein Heckenstamm die Grenze berührt oder der Stamm zur Hälfte auf meinem und zur anderen Hälfte auf dem Grundstück des Nachbarn ist? Darf ich dann die ganze Hecke nicht mehr entfernen? Oder zählt dann, das die Gesamtheit bei mir auf dem Grundstück steht? Oder muss ich dann diesen einen Stamm stehen lassen?

Dazu kommt noch, dass das Grundstück an dieser Seite nicht eingefriedet ist und der Nachbar normalerweise dafür zuständig ist. Und vom Gesetz her muss das Grundstück eingefriedet werden, nur geht es mit dieser krüppeligen "Hecke" einfach nicht. Würden uns ja am Zaun beteiligen, aber der stellt sich quer wegen der Hecke.

Hat jemand einen Tipp?
 
11ant

11ant

Wenn das in Deinem Bundesland so ist, daß jeder nur auf einer Seite diese Einfriedungspflicht hat, sollte er diese nach meinem Logikverständnis (Juristen haben ja nicht immer das gleiche) auf seinem Grund erfüllen. Umgekehrt Du nur auf Deinem. Sollte Deine Hecke die Grenze übertreten, sehe ich daraus kein Miteigentum für ihn erwachsen.

Ich fürchte: Meinungen kannst Du hier bekommen, durchaus auch fundierte dazwischen, aber wohl keine "eindeutige" rechtliche Klarheit.

Aber mal humorvoll entgegnet: führt nicht umgekehrt auch Dein Weg zum Metzger genau so schön kürzer über sein Grundstück, wie sein Weg zum Bäcker über Deines ?
 
Y

ypg

Frag ihn, ob es seine ist. Wenn ja, soll er sie von Deinem Grundstück wegnehmen. Wenn nein, nimmst Du sie weg.
Wenn Du dort allerdings eine Einfriedung haben willst, kümmer und bezahle selbst, denn es war ja eine da, die Du nicht haben wolltest.

So wie sich der eine Satz liest, weiß der Nachbar selbst nicht, wem sie gehört, oder?!
 
E

Escroda

Jetzt kann die Grenze ja konstruiert werden.
Ist das bereits geschehen oder planst Du das? Zunächst müssen mal die Tatsachen festgestellt werden. Aus wie vielen Stämmen besteht die Hecke, wie viele stehen komplett auf deinem Grundstück, wie viele auf der Grenze und wie viele komplett auf dem Nachbargrundstück. Bei 100/99/1/0 ist es wohl deine Hecke, bei 100/50/40/10 eine gemeinschaftliche, bei 100/3/5/95 die des Nachbarn. Über andere Zahlenkombinationen müsste im Streitfall ein Gericht entscheiden. Dabei spielen noch viele weitere Faktoren eine Rolle, wie z.B. seit wann die Hecke schon besteht und welches Recht damals galt.
Ich empfehle Dir, alles daran zu setzen, sich außergerichtlich mit dem Nachbarn zu verständigen, denn ein langjähriger Rechtsstreit bringt nur Verlierer hervor.
 
11ant

11ant

Ich empfehle Dir, alles daran zu setzen, sich außergerichtlich mit dem Nachbarn zu verständigen,
Wobei die Frage ja ist:
was will der Nachbar eigentlich ?
Vielleicht hat er ja garnichts gegen den Zaun statt der Hecke, wenn Du ihm in dem Zaun sein Türchen und die Erlaubnis seines Brötchenholweges (auf Lebenszeit, dann fordert er das womöglich garnicht auch im Grundbuch) spendierst.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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