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ᐅ Förderprogramme für unseren Hausbau

Erstellt am: 21.10.16 21:31
M
McEgg
Ich bin gerade dabei zu schauen, welche Förderprogramme wir beim Hausbau in Anspruch nehmen könnten.
Vielleicht kann da einer von euch noch mal drüber schauen und mir sagen, ob ich was vergessen habe oder etwas nicht in Anspruch nehmen kann.

Bauvorhaben:
  • Baubeginn Mitte 2017
  • freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 170 qm Wohnfläche
  • KfW 55 Standard
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Lüftungsanlage
  • Elektrik als KNX ausgeführt
  • breitere Türen (1 Meter)
  • Einbruchschutz RC 2 N für Türen/Fenster im EG
  • Baubegleitung durch DEKRA Sachverständigen
Programme:
  • KfW 153: Energieeffizient Bauen
    • 100.000 € je Wohneinheit
  • KfW 124: KfW-Wohneigentumsprogramm
    • bis zu 50.000 € für Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
    • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
    • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
    • Kosten für Außenanlagen
  • KfW 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
    • 50 % der Kosten für den Sachverständigen (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben)
  • KfW 455: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss
    • bis 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
    • bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • BAFA - Erneuerbare Energien - Innovationsförderung Wärmepumpe im Neubau
    • muss ich mir noch mal genau durchlesen, wie das funktioniert und wie viel/was da genau gefördert wird

Passt das aus eurer Sicht soweit? Wer hilft mir mit den Förderungen, die ja (teilweise) schon vor Vertragsabschluss gestellt werden müssen? Die Bank, der Finanzberater, der GÜ?
McEgg30.11.16 16:29
Ich muss das Thema jetzt noch mal kurz hochholen.
Eigentlich soll im Dezember noch der Vertrag bezgl. des Hausbaus unterschrieben werden. Baubeginn ist allerdings erst Mitte 2017. Ein Darlehen möchte ich jetzt noch nicht abschließen, da ich sonst das "Problem" mit den Bereitstellungszinsen hab, wenn ich erst so spät abrufe.

Wie mache ich das jetzt mit dem KfW Kredit? Muss ich den nun schon beantragen, wenn der Vertrag über den Hausbau im Dezember unterschrieben wird???
McEgg30.11.16 16:42
Ok, habs jetzt doch gefunden.... Aber interessiert bestimmt noch den ein oder anderen:
Der Antrag ist daher auf Grundlage des "Bestätigung zum Antrag (BZA)" vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Sprich es gilt erst ab Bau und ich hab noch Zeit....
P
Pacey82
11.12.16 10:27
Ich habe mich jetzt auch mal durch diese Unterlagen gekämpft und folgende Kenntnis gewonnen

Einfamilienhaus Neubau KfW 55 mit Wasser-Wasser-Wärmepumpe und Photovoltaik

KfW Förderung
Programm 153: Kredit über Max 100.000€ mit 5.000€ Zuschuss bei KfW55
in Kombination mit Programm 431: 50% Zuschuss für Energieberater
In Kombination mit Programm 270: Photovoltaikanlage (aktueller Zins nur bei Zinsbindung über 5 Jahre und top Bonität interessant)

Optional: Programm 124 über 50.000€. Zins ok, aber Zinsbindung höchstens 10 Jahre möglich

Andere Förderungen
Bafa: keine Förderung bei Neubauten für Wärmepumpe, aber "Vor Ort Beratung" Teilerstattung
10.000 Häuser Programm Bayern: Wärmepumpe Zuschuss über 2.000€

Habe ich was vergessen?

Da wir sehr wahrscheinlich mit einem Bauträger bauen, welcher das Energiekonzept, den Kfw55 und den Energiepass in seiner Leistungsbeschreibung hat, stellt sich mir die Frage ob dieser auch für KfW 431 zählt.
ares8311.12.16 11:12
Pacey82 schrieb:


Andere Förderungen
Bafa: keine Förderung bei Neubauten für WP, aber "Vor Ort Beratung" Teilerstattung
10.000 Häuser Programm Bayern: WP Zuschuss über 2.000€

Habe ich was vergessen?

Da wir sehr wahrscheinlich mit einem Bauträger bauen, welcher das Energiekonzept, den KfW55 und den Energiepass in seiner Leistungsbeschreibung hat, stellt sich mir die Frage ob dieser auch für KfW 431 zählt.

Es gibt Förderungen für WP in Neubauten, auch WWWP sind bei der BAFA gelistet. Habt ihr geschaut ob das nicht gefördert werden kann? Die Förderung sind immerhin 4500€.
P
Pacey82
11.12.16 12:44
ares83 schrieb:
Es gibt Förderungen für Wärmepumpe in Neubauten, auch WWWP sind bei der BAFA gelistet. Habt ihr geschaut ob das nicht gefördert werden kann? Die Förderung sind immerhin 4500€.

Das ist richtig. Danke.

Würde ca. 12.000 € an Förderung bedeuten. Oder übersehe ich da einige Punkte?
Wenn Bafa mit 10.000 Häuser Programm nicht kombiniert werden kann, nehmen wir von 10.000 Häuser Programm die Photovoltaik Förderung.
A
Alex85
11.12.16 19:20
ares83 schrieb:
Es gibt Förderungen für Wärmepumpe in Neubauten, auch WWWP sind bei der BAFA gelistet. Habt ihr geschaut ob das nicht gefördert werden kann? Die Förderung sind immerhin 4500€.

Sogar 5.000€, wenn die Wärmepumpe "Smart Grid Ready" Siegel hat und der WW-Speicher eine Mindestgröße (zu faul zum nachlesen gerade ) in Relation zur Leistungsfähigkeit der Wärmepumpe hat - dann gibts noch 500€ fürs Lastmanagement.
bafaförderungenkfw55wärmepumpezinsbindungzuschussvertragkreditphotovoltaikneubauten