Grundstück kaufen Vorvertrag bauen

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Wolf22

Guten Tag,

wir haben aktuell den Vorvertrag zu einem Grundstück erhalten und möchten jetzt vor der finalen Vertragsunterzeichnung noch ein Bodengutachten erstellen lassen. Ist man damit aus eurer Sicht auf der "sicheren Seite" oder sollte man noch weitere Dinge beachten?

Habe anbei noch ein paar Fotos von dem Grundstück, dort sieht man den Höhenunterschied zu dem bestehende Grundstück. Bei einem weiteren Nachbargrundstück wurde ein Teil dieses "Buckels" inklusive der Bäume abgetragen und es gab eine massive Bewegung auf dem bestehenden Grundstück. Kommt man also nicht herum diesen Streifen so zu lassen wie er ist mitsamt den Bäumen die bereits dort wachsen?
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Wolf22

ja das passt soweit. Hatten auch schon diverse Treffen mit Architekten um die Bebauung zu besprechen. Was bisher leider noch niemanden aufgefallen ist anhand der Vermessungspläne, ist eben dieser Streifen zur Hangbefestigung des Nachbargrundstückes. So wie ich das sehe, bezahle ich in dem Fall für 2 x 19 qm für eine Fläche die ich nicht wirklich nutzen kann und nur mit erhöhtem Mehraufwand beseitigen kann. Hinzu kommt die Gefahr einer Bewegung des Nachbargrundstückes die ich nicht wirklich einschätzen kann.
 
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Legurit

Dann Haftpflichtversichern - mit den 38 qm für die Tüte ist zwar ärgerlich, aber je nach Bodenrichtwert auch nicht so schlimm... wie haben z.B. eine Auffahrt die mit 5 m Breite und 30 m Länge auch nicht zu 100% nutzbringend ist. Auch die 5 qm hinter unserem Erdwall dient nur für eine Hecke.
 
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Mike29

Bezüglich des Streifens müsste hier doch eigentlich geklärt werden, wer für den Höhenunterschied verantwortlich ist!? Sollte der Nachbar hier angeschüttet haben, müsste er doch eigentlich die Erhöhung auf seinem Grundstück abfangen und auch die Kosten dafür tragen (z.B. L-Steine), oder irre ich da? Aber man sollte natürlich abwägen, ob einem die 38qm es Wert sind, es sich gleich mit den zukünftigen Nachbarn zu versauen.
Ob hier natürlich evtl. eine Art Bestandsschutz oder so gilt, da die Abböschung anscheinend nicht erst seit kurzer Zeit besteht, kann ich nicht sagen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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