Fehlplanung Bayern - Gefälle zu Haus und Garage hin - statt weg

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D

DG

Hallo RockxB2016,

aus dem Plan geht klar hervor, dass die Garage auf vorhandenem Geländeniveau stehen soll. Wenn man das ändert, müssen die Abstandsflächen der Garage etwaig neu berechnet und neue Schnitte erstellt werden und ich kann mir auch denken, warum der Architekt das so geplant hat, will mich aber ohne Kenntnis von weiteren Plänen/Informationen nicht weiter aus dem Fenster lehnen.

Hätte allerdings sowohl dem Architekten als auch Bauherren auffallen können (müssen?), dass das nicht gewollt ist.

Rechtlich kann man sich natürlich lange mit dem Architekten rumschlagen, wer die Mehrkosten für eine Umplanung trägt - er hat's nach Deiner Auffassung falsch geplant, Ihr habt es unterschrieben; was ein Richter daraus macht, steht in den Sternen und kostet ewig Zeit.

Um eine weitere Tektur kommt Ihr meiner Meinung nach allerdings nicht rum, insofern würde ich das beauftragen - und dem Architekten freundlich aber bestimmt sagen, was ich davon halte.

MfG
Dirk Grafe
 
R

RockyB2016

Herzlichen Dank für die Antwort! Ich hoffe, diese neue Berechnung lässt sich auch nach Aushub machen. Welche Gründe könnte der Architekt gehabt haben? Uns als Laien ist dies leider nicht aufgefallen. Wir haben dem Architekt gesagt, wie wir es haben möchten (s. oben) und sind davon ausgegangen, dass er dies dann auch so umsetzt. JETZT sehe ich das natürlich auch, aber leider zu spät. Das Bauamt schweigt noch dazu und wir warten und warten.
 
R

RockyB2016

Hi,
Wo ist das Problem des Tekturverfahrens? Verlasst ihr mit den 50 cm höher die Bauordnung? Solange ihr weiter im Rahmen des Bebauungsplanes bleibt, ist das nur eine Formsache und kostet nur kleines Geld. Waren bei uns glaube ich 100 € für die Tektur.

Euer Architekt wird natürlich rumheulen, dass das so viel Arbeit wäre die Pläne zu ändern. Blödsinn, der schiebt im AutoCAD oder was auch immer das Haus in der Höhenlage hoch und fertig. Wenn ihn das mehr als 15 min kostet spricht das nicht für ihn...

Viele Grüße,
Andreas
Das ist dann die zweite Änderung...
 
D

DG

So wie ich das sehe ist die Garage in der Höhe bezogen auf das Ursprungsgelände ausgereizt, wobei ich mich in Bayern aus dem Stegreif nicht vollumfänglich auskenne.

Setzt man die Garage in Bezug zum Ursprungsgelände um ~30-50cm höher (oder das ganze Haus, spielt keine Rolle), werden unter Umständen bauordnungsrechtliche Grenzen überschritten, denn die Bezugshöhe ist - soweit im Bebauungsplan nicht anders angegeben - immer das Ursprungsgelände.

Es kann also sein, dass man mit Baulasten oder aber einer geringeren Höhe der Garage arbeiten muss, evtl. gilt das synonym für's Haus, wenn an anderer Stelle ebenfalls die Abstandsfläche komplett ausgereizt wurde (was sehr unwahrscheinlich ist).

Es hilft aber nichts, Ihr müsst dem Architekten auf die Füße treten, denn das kriegt man hier im Forum nicht geklärt. Um das beurteilen zu können, müssten alle Pläne/Vorstufen und der Bebauungsplan auf den Tisch, aber das sprengt hier den Rahmen.

MfG
Dirk Grafe
 
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RockyB2016

Lieben Dank! Beim Nachbar war das kein Problem s. Anhang anbei, war übrigens gleicher Architekt. Hoffe, wir müssen nur neuen Antrag stellen und alles gut. Danke derweil!
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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