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ᐅ Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas

Erstellt am: 24.06.16 14:04
J
jani83
Hallo zusammen,

besteht seitens einer Fachfirma bei der Durchführung Ihrer Leistung eine Aufklärungspflicht ob etwas optisch ausschaut oder nicht?

Wir haben eine Firma für die Erstellung des Daches beauftragt.In einem Telefonat wurden wir gefragt, ob wir die Dachverkleidung in der Schräge oder Waage haben möchten. Da ich zu dem Zeitpunkt das ganze nicht einschätzen konnte, vertraute ich der Argumentation der Firma als diese meinte, dass es primär optische Gründe hat und es bei Stadthäusern meist Standard wäre ( den Aufpreis von 500 EUR wäre es mir dann wert).

Nun, als das Dach fertig war, kamen uns schon die ersten Bedenken, da unser Dachüberstand recht groß ist. Leider haben wir es da versäumt direkt den Zimmerer von uns aus zu informieren.

Nun, waren wir die Tage an der Baustelle und erlebten den Schock, dass die Verkleidung bereits angebracht wurde. Diese ist nun bündig mit der oberen Kante der Fenster. Ein optisches Desaster. Bei Auftragsvergabe war dies für uns als Laien gar nicht abschätzbar.

Nach Rücksprache mit der Firma habe diese zwei Tage vorher beim Architekten angefragt, ob sie die Latten anbringen können. Und das ok bekommen.
Laut Architekten haben die das ok nur gegeben, da die Firma meinte sie hätten es so mit uns vereinbart. Dies war aber Wochen vorher.

Nun stehen wir da.
Nächste Woche haben wir einen gemeinsamen Termin mit dem Architekten& der Firma.
Gern würde ich vorab Eure Einschätzung hören.

Ach ja, eine Korrektur (Abriss und Neuanbringen) soll wohl 3300 Euro kosten.

Vielen Dank im Voraus,

Andreas
Y
ypg
24.06.16 16:12
Bauexperte schrieb:
Ich würde gerne ein Bild sehen.


Bauexperte

Ich auch, obwohl ich hinsichtlich der Frage meine Meinung habe, dass ein Bauherr, wenn er a sagt, auch a abnehmen muss, auch wenn b für ihn angenehmer wäre
P
Payday
25.06.16 18:32
ist halt die frage, ob denn "A" auch schriftlich vereinbart wurde oder nur mündlich. scheint ja irgendwie merkwürdig zu sein. wenn die handwerker von dir den offiziellen schriftlichen auftrag hatten, das nach "A" zu machen, brauchen die nicht den architekten anrufen und nachfragen.
Jochen10425.06.16 20:08
Payday schrieb:
ist halt die frage, ob denn "A" auch schriftlich vereinbart wurde oder nur mündlich. scheint ja irgendwie merkwürdig zu sein. wenn die handwerker von dir den offiziellen schriftlichen auftrag hatten, das nach "A" zu machen, brauchen die nicht den architekten anrufen und nachfragen.
Auch eine mündliche Vereinbarung ist wirksam, daher verstehe ich deinen Einwand nicht.
P
Payday
26.06.16 13:25
Jochen104 schrieb:
Auch eine mündliche Vereinbarung ist wirksam, daher verstehe ich deinen Einwand nicht.
nur wenn die firma das beweisen kann. wo normal der endkunde ständig alles beweisen muss, muss hier die Baufirma nun die auftragsgemäße leistung nachweisen.

es gibt keine direkte optische aufklärungspflicht nach Baugesetzbuch. allerdings kannst du schon erwarten, das "profis" dir den gröbsten mist wenigstens erklären, bevor sie das so machen wie du unbedingt möchtest.

und nochmals: bilder sagen mehr als tausend worte!
J
jani83
27.06.16 09:29
Hallo zusammen,
leider kam ich am Wochenende nicht dazu zu antworten. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen soweit.

Anbei ein Foto, leider ist die Sicht durch das Gerüst was verdeckt, aber denke man sieht, was ich meine, was mich stört.

Also eines vorweg:
Ich habe telefonisch mein OK für die Durchführung der Dachverkleidung in Waage gegeben. Daher wurde natürlich der Auftrag erteilt, darüber bin ich mit im Klaren.

Meine Frage zielte ja danach ab, dass ich das OK unter der Annahme gegeben hab, dass es einen optischen Mehrwert liefert bzw. bei dieser Art der Häuser Standard sei.

Nun ist das nicht der Fall und da der Zimmerer das Dach ja selber errichtet hat, hätte ich hier eigentlich die Erwartungshaltung, dass man 1. dem Bauherren solch eine Leistung gar nicht erst "schmackhaft" macht bzw. 2. evtl. nochmal wenn es soweit kommt und der Zimmerer evtl. DANN erst auffällt, dass es nicht ganz optimal ist nochmal Rücksprache mit uns hält.

Einen guten Start in die Woche,Andreas

Außenbaustelle mit Gerüst um einen Neubau, mehrstöckiges Gebäude im Rohbau.
Jochen10427.06.16 09:46
Hallo Andreas,
jani83 schrieb:
Ich habe telefonisch mein OK für die Durchführung der Dachverkleidung in Waage gegeben. Daher wurde natürlich der Auftrag erteilt, darüber bin ich mit im Klaren.
die Erkenntnis ist schon mal wichtig.
jani83 schrieb:
Nun ist das nicht der Fall und da der Zimmerer das Dach ja selber errichtet hat, hätte ich hier eigentlich die Erwartungshaltung, dass man 1. dem Bauherren solch eine Leistung gar nicht erst "schmackhaft" macht bzw. 2. evtl. nochmal wenn es soweit kommt und der Zimmerer evtl. DANN erst auffällt, dass es nicht ganz optimal ist nochmal Rücksprache mit uns hält.
Vielleicht gefällt es dem Zimmermann ja so gut?!? 🙄
Geschmack ist etwas subjektives.

Insgesamt sieht es - nach meiner subjektiven Meinung - ja auch gut aus. Lediglich das die Verkleidung quasi mit OK Fenster abschließt ist nicht so dolle 😕
zimmerer