Definition "Anbau" - Ab wann ist "Anbei" erfüllt?

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R

Rucamahaus

Hallo Leute,

kann mir jemand sagen, wie genau die Definition von einem Anbau aussieht? Oder ob unserer einer ist?
Haben folgendes Problem:
Die Gemeinde genehmigt unseren Bauantrag nicht, da der "Anbau" zu groß sei.
Wir sehen das nicht als Anbau (rot markiert), sondern als Hauptkörper! (der ja nicht rechteckig sein muss)

Anbei Bilder des EG (auch so unterkellert) und OG mit Balkon darauf gesetzt. Zusätzlich der Bebauungsplan der Gemeinde.

Gruß
Rucama
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nordanney

Wenn ich die Satzung lese, kommt mir sofort in den Sinn: So ein Haus darf man nicht bauen!
 
Y

ypg

Das Haupthaus ist es ganz sicher nicht. Das wäre Eure quadratische? Grundfläche, die ja auch im OG überbaut wird.
Ich sehe es als Erker. Ein Erker ist ein Anbau.
Die 5-Meter-Regel liest und sieht man oft. Für mich auch eindeutig zu lesen.
 
D

DG

Hallo Rucama,

da kommt Ihr nur mit Eurem Architekten weiter. Ggflls. muss man solche Späße auch vor Gericht durchfechten oder sich entsprechende Urteile besorgen - ich denke, dass man da auch fündig wird, wenn man weiß, wo man suchen muss. Das Bauamt bezieht sich vermutlich auf die Beschreibung von "untergeordneten Bauteilen" in der Landesbauordnung. Diese dürfen nur bestimmte Maße haben, ergänzt durch die Regelung im Bebauungsplan.

Im Gegensatz zu meinen Vorpostern sehe ich das allerdings _nicht_ als Anbau im Sinne der Regelung des B-Plans, weil das kein Zwerchbau o.ä. ist - das ist allerdings nur meine Privatmeinung. Für mich gehört das alles zum Hauptbaukörper, auch weil das vollständige Wohnräume sind und kein Wintergarten, Freisitz o.ä.; das muss man allerdings dem Sachbearbeiter verklickern.

Weg des geringsten Widerstands ist natürlich: "Anbau" Ostseite komplett bis Süden durchziehen, was dem Bebauungsplan entspricht oder aber "Anbau" Ost um ca. 1m kürzen, dann nimmt er nur 50% der Hausbreite ein.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Hallo,

reicht der "Anbau" in Abstandsflächen bzw. führt er zu deren Unterschreitung?
Das ist theoretisch möglich, dann würde (sollte) die Begründung des Bauamts allerdings anders lauten. Darüber hinaus ist die Skizze des TE natürlich kein Lageplan zum Bauantrag. Ich glaube aber nicht, dass man von hier aus viel helfen kann, das ist eine Sache, die man vor Ort mit dem Sachbearbeiter und Architekt klären muss.

@Rucamahaus: wenn möglich mal den Lageplan zum Bauantrag hochladen, alle Angaben zum Ort, Bauherr etc. vorher schwärzen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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