Abweichungen vom Bebauungsplan

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ooooA8

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Hallo,

das Grundstück welches wir demnächst kaufen wollen wird von der Gemeinde verkauft. Der bebauungsplan für das Grundstück ist schon etwas älter. Im Bebauungsplan für unser Grundstück waren früher 2 kleinere Grundstücke mit 2 Baufenstern geplant. Diese 2 Grundstücke wurden nun zu einen großen Grundstück zusammengefasst, ohne den Bebauungsplan zu ändern (kostet der Gemeinde zu viel).

Da das Grundstück nun größer ist, wollen wir unser Haus nicht in irgendeine Ecke quetschen, sondern halt etwas weiter in die Mitte. Laut Aussage des Bauamtes geht das in Ordnung solange wir ein Baufenster anschneiden. Da dies im Moment nur, bei einem persönlichen Gespräch, abgesprochen wurde, ist dies natürlich nicht verbindlich.
Wie und wo lasse ich diese "Aussage" festschreiben, damit falls das Personal im Bauamt mal wechselt o.ä. ich nicht plötzlich illegal gebaut habe?
 
ooooA8

ooooA8

Zum besseren Verständnis hier noch eine Grafik.
Grün = das große Grundstück
Im Hintergrund sieht man die 2 Baufenster.
abweichungen-vom-bebauungsplan-136406-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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