W
wiebkechristense21.05.16 23:41Hallo zusammen!
Im Rahmen des Bauanlaufgesprächs wurde mir mitgeteilt, dass ich verpflichtet sei, mindestens zwei mal jemanden kommen und den Bau in Augenschein nehmen zu lassen, der eine sogenannte "stichprobenartige Kontrolle des Wärmeschutzes" durchführe.
Ansonsten würde das Haus nicht mit Kfw55 akzeptiert.
Demnach auch nicht die entsprechende Finanzierung.
Google ist nicht wirklich hilfreich.
Kann mir das bitte jemand erklären?
Wer macht das? Was kostet mich das?
Sind das festgelegte Kosten, analog Gebührenordnung? Oder lässt sich da was sparen?
Danke euch!
Im Rahmen des Bauanlaufgesprächs wurde mir mitgeteilt, dass ich verpflichtet sei, mindestens zwei mal jemanden kommen und den Bau in Augenschein nehmen zu lassen, der eine sogenannte "stichprobenartige Kontrolle des Wärmeschutzes" durchführe.
Ansonsten würde das Haus nicht mit Kfw55 akzeptiert.
Demnach auch nicht die entsprechende Finanzierung.
Google ist nicht wirklich hilfreich.
Kann mir das bitte jemand erklären?
Wer macht das? Was kostet mich das?
Sind das festgelegte Kosten, analog Gebührenordnung? Oder lässt sich da was sparen?
Danke euch!
W
wiebkechristense22.05.16 08:54Mit was für Kosten habe ich zu rechnen?
B
Bauexperte22.05.16 11:48wiebkechristense schrieb:
Mit was für Kosten habe ich zu rechnen?Mit bis zu TEUR 4.5.Wieso hat Dein temporärer Baupartner Dir das nicht erklärt oder derjenige, der die Anträge bei der KfW gestellt hat?
Grüße, Bauexperte
W
wiebkechristense22.05.16 16:38Ja, das frage ich mich auch.
In den letzten Wochen gab es mehrfach solche Klöpse, so dass ich mittlerweile wirklich unzufrieden mit meinem GÜ bin.
In den letzten Wochen gab es mehrfach solche Klöpse, so dass ich mittlerweile wirklich unzufrieden mit meinem GÜ bin.
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