ᐅ Wasserfleck an Wand. Verdacht auf Wärmebrücke. Wie verhalten?
Erstellt am: 12.05.16 11:08
F
fraubauer
Guten Tag.
Bei Besichtigung (im Frühjahr, wo es draußen sehr kalt war, und innen beheizt)
meiner neuen ETW ist mir aufgefallen, dass an der Wand der Balkontür
ein Art Wasserfleck ist/war.
Oberhalb davon ist eine Dachterrasse.
Nun vermute ich (nicht nur ich), dass hier eine Wärmebrücke vorhanden ist.
Dies habe ich natürlich dem BT gemeldet. Dieser hat nur mündlich dazu gesagt "da ist nichts".
Jetzt, wo es warm ist, ist der Fleck natürlich weg.
Ich rechne damit, dass dieser zum nächsten Winter wohl wieder auftaucht.
Diesen Vorbehalt möchte ich in das Übergabeprotokoll angeben.
Wie ist die Meinung hierzu?
Ein Gutachter kann erst zur Übergabe vor Ort.
Doch dieser wird ja nichts mehr sehen, da alles überbaut ist.
Man kann es erst messen, wenn es draußen kalt und innen gut beheizt ist. Also erst im Winter.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
erika
Bei Besichtigung (im Frühjahr, wo es draußen sehr kalt war, und innen beheizt)
meiner neuen ETW ist mir aufgefallen, dass an der Wand der Balkontür
ein Art Wasserfleck ist/war.
Oberhalb davon ist eine Dachterrasse.
Nun vermute ich (nicht nur ich), dass hier eine Wärmebrücke vorhanden ist.
Dies habe ich natürlich dem BT gemeldet. Dieser hat nur mündlich dazu gesagt "da ist nichts".
Jetzt, wo es warm ist, ist der Fleck natürlich weg.
Ich rechne damit, dass dieser zum nächsten Winter wohl wieder auftaucht.
Diesen Vorbehalt möchte ich in das Übergabeprotokoll angeben.
Wie ist die Meinung hierzu?
Ein Gutachter kann erst zur Übergabe vor Ort.
Doch dieser wird ja nichts mehr sehen, da alles überbaut ist.
Man kann es erst messen, wenn es draußen kalt und innen gut beheizt ist. Also erst im Winter.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
erika
B
Bauexperte13.05.16 00:00Hier noch einige Beiträge aus einem anderen Thread, welche zum Thema gehören:
@BeHaElJa - 9:18 h:
Wärmebrücke? Klingt eher nach mangelhafter Abdichtung - glaube nicht dass es da auskondensiert ist (aber auch ich bin Laie).
Steht zur Abnahme was im KV? Glaube beim BT ist doch der Übergang des Eigentums erst bei Übergabe, oder? Dann wäre der erste Termin freiwillig.
Mängel, die versteckt sind - und dazu zählen sicher auch solche Fehler (sei es Wärmebrücke oder Abdichtung) gelten meines Wissens nach nicht als abgenommen selbst wenn nicht moniert.
Aber gut, bin auch nur Laie.
--------------------------
@Bieber0815 - 22:19 h:
Wenn Du einen Mangel vermutest, solltest Du noch vor der Abnahme dem Bauträger eine förmliche Mängelanzeige schicken. Es gibt wohl Muster im www; im Zweifel musst Du wirklich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt. Kurzum beschreibst Du kurz den Mangel und forderst den Bauträger auf, den Mangel abzustellen. Das ganze per Einwurfeinschreiben (dient der späteren Beweisbarkeit im Falle des Falles).
Dass Du zur Vorbegehung niemanden mitbringen darfst, ist nicht nett, aber der BT hat Hausrecht. Ob es trotzdem legal ist, Dir die Begutachtung zu verweigern, vermag ich nicht zu sagen. Wenn Teilzahlungen fällig gestellt werden, solltest Du auch das Recht haben, Dich vom Bautenstand zu überzeugen, natürlich darfst Du dafür auch einen Dritten beauftragen. ==> Fachanwalt für Baurecht befragen.
Insgesamt klingt es alles sehr anstrengend. Nimm die 1000 Euro in die Hand, geh zu einem Fachanwalt für Baurecht (mit den ganzen Vertragsunterlagen) und lass Dich dort beraten (vorher anrufen, nach den Kosten für eine Erstberatung/Vertragsberatung fragen). Der Fachanwalt wird Dir ggf. auch einen Sachverständigen empfehlen können, der dann die Baubeschreibung prüft und mit Dir die Vorabbesichtigung durchführt. Mit dem Anwalt machst Du dann die Abnahme.
Hast Du Kontakt zu anderen Käufern? Gibt es schon einen Verwalter?
Lass Dich unbedingt fachanwaltlich beraten, bevor Du ggf. Gemeinschaftseigentum abnimmst!
@BeHaElJa - 9:18 h:
Wärmebrücke? Klingt eher nach mangelhafter Abdichtung - glaube nicht dass es da auskondensiert ist (aber auch ich bin Laie).
Steht zur Abnahme was im KV? Glaube beim BT ist doch der Übergang des Eigentums erst bei Übergabe, oder? Dann wäre der erste Termin freiwillig.
Mängel, die versteckt sind - und dazu zählen sicher auch solche Fehler (sei es Wärmebrücke oder Abdichtung) gelten meines Wissens nach nicht als abgenommen selbst wenn nicht moniert.
Aber gut, bin auch nur Laie.
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@Bieber0815 - 22:19 h:
Wenn Du einen Mangel vermutest, solltest Du noch vor der Abnahme dem Bauträger eine förmliche Mängelanzeige schicken. Es gibt wohl Muster im www; im Zweifel musst Du wirklich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt. Kurzum beschreibst Du kurz den Mangel und forderst den Bauträger auf, den Mangel abzustellen. Das ganze per Einwurfeinschreiben (dient der späteren Beweisbarkeit im Falle des Falles).
Dass Du zur Vorbegehung niemanden mitbringen darfst, ist nicht nett, aber der BT hat Hausrecht. Ob es trotzdem legal ist, Dir die Begutachtung zu verweigern, vermag ich nicht zu sagen. Wenn Teilzahlungen fällig gestellt werden, solltest Du auch das Recht haben, Dich vom Bautenstand zu überzeugen, natürlich darfst Du dafür auch einen Dritten beauftragen. ==> Fachanwalt für Baurecht befragen.
Insgesamt klingt es alles sehr anstrengend. Nimm die 1000 Euro in die Hand, geh zu einem Fachanwalt für Baurecht (mit den ganzen Vertragsunterlagen) und lass Dich dort beraten (vorher anrufen, nach den Kosten für eine Erstberatung/Vertragsberatung fragen). Der Fachanwalt wird Dir ggf. auch einen Sachverständigen empfehlen können, der dann die Baubeschreibung prüft und mit Dir die Vorabbesichtigung durchführt. Mit dem Anwalt machst Du dann die Abnahme.
Hast Du Kontakt zu anderen Käufern? Gibt es schon einen Verwalter?
Lass Dich unbedingt fachanwaltlich beraten, bevor Du ggf. Gemeinschaftseigentum abnimmst!
War es wirklich ein Wasserfleck oder vielleicht doch nur nicht durchgetrockneter Putz verursacht durch eine Sinterschicht?
Ein Foto wäre nicht schlecht gewesen.
Ein Foto wäre nicht schlecht gewesen.
F
fraubauer13.05.16 10:33blockhauspower schrieb:
War es wirklich ein Wasserfleck oder vielleicht doch nur nicht durchgetrockneter Putz verursacht durch eine Sinterschicht?
Ein Foto wäre nicht schlecht gewesen.Hallo.
Anbei das Foto. Man sieht hier nicht viel. Vor Ort war der Fleck besser sichtbar.
Gruss
F
fraubauer13.05.16 10:34Ulrich Fuckert schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Anhand des konstruktiven Bauteilaufbaus, lässt sich lediglich darstellen, was geplant war. Was tatsächlich ausgeführt wurde, ist eine ganz andere Sache. Wenn immer das ausgeführt würde, was geplant war, dann würden weniger Sachverständige gebraucht.
Wärmebrücken würden sich aber tatsächlich erst wieder in der kalten Jahreszeit sinnvoll nachweisen lassen. Dann kann man als Sachverständiger auch anhand der Oberflächentemperaturen ermitteln, ob ein Mangel vorliegt.Hallo.
Danke für die Info.
Würde es also auch reichen, wenn ich erst eine evtl. Wärmebrücke etc. dann während der Gewährleistung reklamiere, wenn das Problem auftritt?
Oder besser noch vor der Abnahme auf Vermutung?
Danke
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