Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen?

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D

Dutch

merkwürdig ist allerdings auch, dass durch dein Grundstück eine Nutzungsgrenze verläuft. Wie sehen die Festsetzungen denn südlich der Linie aus? Soll 0/20 die Dachneigung sein? Hab' ich so noch nicht gesehen.
Hallo Escroda,

die Festsetzungen ändern sich im südlichen Bereich. Ich habe die Grafik im Anhang noch etwas erweitert. 0/20 steht laut Legende für offene Bauweise und maximale Gebäudelänge von 20m.
hilfe-bei-bebauungsplan-118122-1.jpg

hilfe-bei-bebauungsplan-118122-2.jpg
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Das Grundstück hat eine Grüße von 780qm.

Auflagen laut Bebauungsplan:
Bauweise: 1geschossig
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: 0,35-0,45
Grundflächenzahl bedeutet Grundflächenzahl. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen, also in Deinem Fall 30% der Grundstücksfläche.

Rechenweg: 780 x 30 ./. 100 = 234 qm

Die Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.

Rechenweg: 780 x 0,35 = 273 qm wie auch 780 x 0,45 = 351 qm Bruttogrundfläche (BGF; die Fläche wird nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelt).

Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst. Anhand der anderen Angaben auf dem Bebauungsplan kannst Du ein wunderbares Einfamilienhaus errichten. Wo ist also Dein Problem?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
E

Escroda

Hallo,

das Problem ist, dass der Bebauungsplan laut Legende eine Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 festsetzt.
mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm
Die Geschossfläche muss also mindestens 273qm betragen. Dutch gibt an, dass der Bebauungsplan von 1994 ist. Mal davon ausgehend, dass zwischen Offenlage und Rechtskraft keine vier Jahre liegen, ist die Baunutzungsverordnung von 1990 heranzuziehen. Danach ist die Geschossfläche nach den Außenmaßen in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Aufenthaltsräume in anderen Geschossen sind nur dann mitzurechnen, wenn der Bebauungsplan das ausdrücklich festsetzt, was Dutch verneint. Der minimalen Geschossfläche von 273qm steht bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise eine maximale Grundfläche von 234qm entgegen.

Ohne Kenntnis des rechtskräftigen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ist dieser Widerspruch m.E. nicht aufzuklären. Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.

Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.
 
D

Dutch

Hallo und vielen Dank für Eure Bemühungen.

Das bedeutet, daß Du auf 234 von 780 qm Deines Grundstückes, ein I-geschossiges Gebäude mit einer maximalen Bruttogrundfläche von 273, bzw. 351 qm errichten darfst.
Bei einer Geschossflächenzahl von mindestens 0,35 müsste das 1-geschossige Gebäude ja eine Mindestgröße von 273qm aufweisen. Mal abgesehen davon, dass es für mich ein zu großes Einfamilienhaus wäre, widerspricht sich die Größe mit der Grundflächenzahl von maximal 0,3, welche maximal 234qm betragen darf. Somit dürfte laut Bebauungsplan überhaupt nichts gebaut werden. Irgendwie habe ich einen Denkfehler, kann mir nicht vorstellen, dass jemand solchen Mist plant...

Der minimalen Geschossfläche von 273qm steht bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise eine maximale Grundfläche von 234qm entgegen.
Korrekt, da steht es ja schon...

Daher meine Empfehlung, die Planverantwortlichen bei der Gemeinde direkt zu fragen, wie die Angaben zu verstehen sind.
Darum werde ich mich kümmern...

Im Falle der Aufklärung würde ich mich übrigens über eine Rückmeldung freuen, man lernt ja nie aus.
Selbstverständlich gebe ich eine Rückmeldung...
 
Y

ypg

Du verwechselst überbaubare Fläche (Grundflächenzahl) mit der gesamten Wohnfläche von EG mit OG/DG zusammengerechnet (Geschossflächenzahl) .
Im DG kommen doch auch einige Quadratmeterchen zusammen
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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