Architektenhonorar (Festpreis, Rabatt)

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S

SirSydom

genau! Und fast genauso illegal wie ohne die bekloppte Mehrwertsteuer abzurechnen.

Man kann sich halt nicht aussuchen welche Gesetze für einen gelten und welche nicht, wo kämen wir denn da hin?
 
M

merlin83

da irrst du Merlin. Die HOAI schlägt in dem Fall wahrscheinlich die vertragliche Vereinbarung.
Wenn sich der Bauherr mit Unwissen über die Tatsache rausreden kann mag es vielleicht durchgehen, aber hier ist ja schön dokumentiert dass der Bauherr praktisch mit Anlauf ins offene Messer läuft.

Fazit: Wenn der Architekt ansonsten passt (vorsichtig, man kann auch mit Architekten ordentlich ins Klo langen, mir so passiert. Überleg mal warum der so billig anbietet, bei der Baukonjunktur?! Unter Mindestsatz.. ich hab selbst zum Mittelsatz nur wenige gefunden.) machen.
Worst-Case ist, dass doch der Mindestsatz abgerechnet wird und du zahlen musst. Ob du jetzt sicher auf die 20% Rabatt verzichtest oder später vielleicht - dann doch lieber später vielleicht, aber die € würde ich auf die Seite legen.
Nun ja, ob ich mich mag wohl Letztendlich ein Richter entscheiden. Wirklich belastbares Material werde ich jetzt nicht suchen; eine schnelle Google suche brachte mich jedoch auf folgendes.

Insbesondere hab ich noch nie von einem Fall gehört bei dem der Urteil sein Anspruch durchboxen konnte.

Dass ein Bauherr "mit Anlauf ins offene Messer" rennt, wird man so gut wie nie nachweisen können.

@ Aloadhio: Mindestgebühren für Architekten werden derzeit auf EU-Rechtwidrigkeit untersucht.
architektenhonorar-festpreis-rabatt-106633-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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