ok, d. h. sofern im Vertrag unter "Heimfallgründe" nicht steht, d) auf Grund von Eigenbedarf, hat der Erbpachtgeber keine Chance anzumelden? Das Netz, auch renomierte Seiten, sehen das mal so, mal so.
Danke für Eure Antworten.
Hat jemand Erfahrung was den Heimfall aus Gründen des Eigenbedarfs angeht? Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.
Danke für die Antwort. D. h. neben dieser Forderung könnte die Bank sagen, Erbpacht x Restlaufzeit möchten wir als zzgl. Sicherheit als Eigenkapital oder z. B. eine Sicherheit über ein anderes Haus als Grundbucheintrag?
Hallo,
wir haben ein Haus in die engere Wahl genommen, was uns sehr zusagt. Nun geht es an die Finanzierung und es besteht Erbpacht.
Der Verkäufer sagt, der Ebpachtgeber wünscht ein Eigenkapital von min.1/3 des Kaufpreises.
Meine Frage nun:
ist eine solche Forderung legitim und welche Gründe...