Um beides, je nach Dialektregion. Die Begriffe dienen der Abgrenzung zum (erst in einem OG beginnenden) Erker bzw. zu einer von der Traufe zurückweichenden Gaube. Hier haben wir es mit einem Risaliten zu tun, der über die allgemeine Fluchtlinie der Fassade sogar hinausstößt (worin ich keinen Widerspruch dazu sehe, gleichzeitig auch Zwerchhaus bzw. Widerkehr zu sein). Mit Wortklauberei wirst Du einem Verhinderungswillen eines Bebauungsplanes nicht erfolgreich begegnen können. Zitiere mal die Vorschrift im konkreten Fall.in unserer Gestaltungssatzung wird das Thema Zwerchhaus reglementiert, aber nicht die Widerkehr.
Kann mir jemand sagen, um was es sich in dem Beispielbild handelt?
Danke für die schnelle Rückmeldung. Der Passus lautet:Um beides, je nach Dialektregion. Die Begriffe dienen der Abgrenzung zum (erst in einem OG beginnenden) Erker bzw. zu einer von der Traufe zurückweichenden Gaube. Hier haben wir es mit einem Risaliten zu tun, der über die allgemeine Fluchtlinie der Fassade sogar hinausstößt (worin ich keinen Widerspruch dazu sehe, gleichzeitig auch Zwerchhaus bzw. Widerkehr zu sein). Mit Wortklauberei wirst Du einem Verhinderungswillen eines Bebauungsplanes nicht erfolgreich begegnen können. Zitiere mal die Vorschrift im konkreten Fall.
Das sehe ich hier anwendbar und im Beispiel (ohne nachzumessen) in etwa erfüllt.Der Passus lautet:
Die Breite von Zwerchhäusern darf maximal 40% der Breite der Außenwand haben
Ja. Schrippe, Rundstück, Weggla, Semmel - alles auf Hochdeutsch Brötchen. Idealtypische Lehrbuchbeispiele sind in der gebauten Realität nicht immer "reinrassig" anzutreffen. Aber wenn Du das Beispielbild nachbaust, wird sich die Genehmigungsbehörde über ein eventuelles "njet" Votum der Vorprüfungsbehörde hinwegsetzen ;-)Damit Du mal den Unterschied verbildlicht hast. Dein gezeigtes Bild ist nicht richtig Fisch und nicht Fleisch. Würde es aber wenn, als Zwerchhaus betiteln.