Andere Leitungsführung, wie im Entwässerungsgesuch möglich?

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lesmue79

Sind da im Vergleich zum Entwässerungsgesuch Abweichungen zulässige, ohne dies neu genehmigeng zu lassen?

Ich überlege entgegen dem ursprünglichen Entwässerungsgesuch die Grundleitungen der Sanitär Objekte nun nicht mehr unterhalb der Bodenplatte zusammen zuführen und dann zum Kanalanschluss zu verlegen, sondern nun einzeln auf dem direkten Weg vom Haus weg. Das Ganze dann im Graben außen um das Haus herum zu legen und dann in Richtung Kanalanchluss zu verlegen? Ein Bekannter meinte dann könnte man bei ner Verstopfung der Grundleitungen im schlimmsten Fall immer von Außen herankommen? Andernfalls müsste man wenn es ganz doof kommt im Haus die Bodenplatte aufmachen um die Verstopfung zu beseitigen?

Oder sind solche Sorgen unbegründet? Bzw sind solche Änderungen aus dem Bauablauf her normal, und lassen sich auf kleinem Dienstweg realisieren, oder kann ich jetzt das ursprüngliche Entwässerungsgesuch wegwerfen?

Besten dank und noch nen schönen Sonntag
 
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Lumpi_LE

sondern nun einzeln auf dem direkten Weg vom Haus weg.
So macht man es eigentlich auch richtig.
Mit ersterer Variante spart man halt 20,40€, wird daher gerne bei GUs gemacht.
Ob Manns einfach ändern kann, oder die Planung und Genehmigung ändern muss ist stark von Bundesland und Kreis abhängig, kann dir also auch nur dieser Beantworten.
Wer hats denn geplant und wer führt die Arbeiten aus?

Das GEfälle muss ja passen, evtl. wurde es auch so geplant, weil sonst das Gefälle nicht hinkommt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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