Hauskauf; Rohbau fertig; Reservierung wann Sachverständigentermin

4,70 Stern(e) 3 Votes
C

Cappuccino18

Hallo,

wir sind auf der Suche nach einem Einfamilienhaus und haben auch schon ein Objekt ins Auge gefasst und besichtigt. Dabei handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus eines ganzen Neubauprojektes. Rohbau ist bereits fertig und der Innenausbau auch schon einigermaßen fortgeschritten.
Falls wir nun kaufen wollen, wäre eine Reservierungsgebühr fällig. Auch um schon mit individuellen Planungen fortzufahren und weiter zu bauen.
Wann wäre der beste Zeitpunkt, das Haus noch einmal mit einem Sachverständigen zu besichtigen, ob alles der Baubeschreibung entspricht und alles richtig ist? Bereits vor der Reservierung, oder zwischen Reservierung und Notar? Nach dem Notartermin wäre ja vermutlich zu spät...

Mit welchen Kosten muss man im Durchschnitt für einen Sachverständigen rechnen?

Viele Grüße und schonmal vielen Dank :-)

Cappu ;)
 
B

Bieber0815

Falls wir nun kaufen wollen, wäre eine Reservierungsgebühr fällig.
Das finde ich hochgradig verdächtig.

Mit welchen Kosten muss man im Durchschnitt für einen Sachverständigen rechnen?
Für die Besichtigung und Bewertung eines Rohbaus würde ich 300 bis 1000 Euro schätzen, auch je nach Lage (in einer Großstadt findest Du mehrere Anbieter ohne relevante Fahrkosten, auf dem platten Land gibt's nur einen, der aber schon 2 Stunden Fahrt abrechnen wird).
 
C

Cappuccino18

Kauf ist direkt vom Bauträger und die "Gebühr" dann auch an diesen.
Die Reservierungsgebühr wird nach Kauf zurückgezahlt. Ist also eigentlich eine Anzahlung bzw Sicherheit. Vor dem Notartermin wäre dann schon Bemusterung und noch individuelle Planung, so dass dann schon nach individueller Planung weitergemacht wird.
Also keine Reservierungsgebühr nur der Reservierung wegen. Ich zitiere einmal aus der Reservierungsvereinbarung: "Die Reservierungsgebühr dient der pauschalen Abdeckung der Kosten und Aufwendungen für den Verkäufer und wird unmittelbar nach Beurkundung zurückbezahlt. Wenn der Kaufvertrag aus Gründen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt, wird die Reservierungsgebühr an den Käufer zurückgezahlt. Durch die Reservierungsgebühr wird der Verkäufer mit der Vorbereitung des Notarvertrags beauftragt. Nach Vorliegen des Vertrages sollte dieser innerhalb der o.g. Frist notariell beurkundet werden."

Find ich prinzipiell vollkommen in Ordnung so und nicht hochgradig verdächtig...
Edit: Höhe der Gebühr sind übrigens 1,5% des Kaufpreises...
 
Zuletzt bearbeitet:
H

HilfeHilfe

also bevor ich eine gebühr zahle und diese abschreiben darf weil der Gutachter sagt mangel und der Bauträger kein mangel würde ich immer sagen vor der zahlung bzw. Unterschrift Reservierung.

ist nun die frage dürft ihr da überhaupt mit dem Gutachter hin ? Was sagt den der bauträger dazu ? will der das
 
B

Bieber0815

Belies Dich mal zu Bauträgern und den gesetzlich geregelten Zahlungsplänen. Wir haben auch vom Bauträger gekauft und den ersten Euro erst überwiesen als die Freigabe vom Notar kam (nach Beginn Erdarbeiten und nach Auflassungsvormerkung im Grundbuch).
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4838 Themen mit insgesamt 97093 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben